13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zusammensetzung der Ertragsteuern
Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 113,0 Mio. € (Vorjahr: 220,5 Mio. €) setzten sich aus 158,3 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 265,6 Mio. €) und 45,4 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 45,1 Mio. €) zusammen. In den laufenden Steueraufwendungen enthalten sind Aufwendungen in Höhe von 5,1 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €), die frühere Geschäftsjahre betreffen. Von den latenten Steuererträgen entfielen 61,5 Mio. € (Vorjahr: 36,3 Mio. €) auf die Veränderung latenter Steuern auf temporäre Differenzen. Darin enthalten sind auch die latenten Steuererträge in Höhe von 38,0 Mio. € (saldiert) aus der ab dem Jahr 2028 beginnenden Senkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt von derzeit 15,0 Prozent auf 10,0 Prozent.
Aufgrund der Bildung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die bereits im Vorjahr bestanden, ergab sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €). Infolge der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge, für die in den Vorjahren keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, ergab sich eine Minderung des laufenden Steueraufwands in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €).
In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,9 Prozent ergab sich für deutsche Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,8 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent).
Aktive und passive latente Steuern
|
2024 |
Veränderungen 2025 |
2025 |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
Latente Steuern Bilanz (netto) |
Latente Steuern (erfolgswirksam) |
Latente Steuern (erfolgsneutral) |
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
Latente Steuern Bilanz (netto) |
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
588,5 |
–1.038,6 |
–450,1 |
109,0 |
11,1 |
619,9 |
–949,9 |
–329,9 |
Sonstige Vermögenswerte |
193,6 |
–634,7 |
–441,2 |
–16,9 |
–7,9 |
210,6 |
–676,5 |
–465,9 |
Rückstellungen |
167,5 |
–36,1 |
131,5 |
28,9 |
–33,1 |
177,3 |
–50,1 |
127,2 |
Verbindlichkeiten |
750,0 |
–107,7 |
642,3 |
–55,1 |
–3,7 |
711,3 |
–127,8 |
583,5 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
80,7 |
–17,9 |
62,7 |
–4,4 |
–0,5 |
76,4 |
–18,6 |
57,8 |
Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge |
97,5 |
– |
97,5 |
–16,2 |
–1,1 |
80,2 |
– |
80,2 |
Saldierungen |
–1.388,4 |
1.388,4 |
– |
– |
– |
–1.434,8 |
1.434,8 |
– |
Latente Steuern gesamt |
489,3 |
–446,7 |
42,7 |
45,4 |
–35,2 |
440,9 |
–388,0 |
52,9 |
Im Geschäftsjahr 2025 bestanden bei Tochterunternehmen der KION Group, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, Aktivüberhänge an latenten Steuern aus temporären Differenzen, aus Verlustvorträgen und aus Steuergutschriften in Höhe von 26,2 Mio. € (Vorjahr: 25,5 Mio. €). Sie wurden als werthaltig bewertet, da für die betreffenden Gesellschaften zukünftige steuerliche Gewinne erwartet werden.
Die passiven latenten Steuern betreffen wie schon im Vorjahr im Wesentlichen die bei der – im Zusammenhang mit der Akquisition der Dematic Gruppe vorgenommenen – Kaufpreisallokation aufgedeckten stillen Reserven, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 217,8 Mio. € (Vorjahr: 212,0 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und dem steuerbilanziellen Wert der an diesen Konzerngesellschaften gehaltenen Anteile („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.
Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten nominalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften lagen wie im Vorjahr zwischen 9,0 Prozent und 34,0 Prozent.
Entwicklung der Verlustvorträge
In der KION Group bestanden zum 31. Dezember 2025 in Deutschland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 241,0 Mio. € (Vorjahr: 229,1 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 222,1 Mio. € (Vorjahr: 213,7 Mio. €). Darüber hinaus bestanden außerhalb Deutschlands steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 1.044,5 Mio. € (Vorjahr: 1.014,4 Mio. €).
In der nachfolgenden Tabelle sind steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge sowie temporäre Differenzen dargestellt, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden.
in Mio. € |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
|---|---|---|
Steuerliche Verlustvorträge |
965,1 |
949,3 |
davon unbegrenzt vortragbar |
375,4 |
367,4 |
davon verfallbar innerhalb der nächsten fünf Jahre |
29,5 |
20,6 |
davon verfallbar innerhalb von sechs bis neun Jahren |
83,6 |
19,5 |
davon verfallbar nach mehr als neun Jahren |
476,6 |
541,8 |
Zinsvorträge |
299,8 |
299,8 |
Temporäre Differenzen |
29,5 |
8,3 |
Summe der Posten, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden |
1.294,4 |
1.257,4 |
Die in der obigen Tabelle dargestellten verfallbaren steuerlichen Verlustvorträge entfallen auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge bei ausländischen Gesellschaften. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie Zinsvorträge in Deutschland sind grundsätzlich unbegrenzt vortragbar.
Der Gesamtbetrag der nicht gebildeten aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge belief sich auf 228,2 Mio. € (Vorjahr: 236,5 Mio. €). Davon entfielen 86,5 Mio. € (Vorjahr: 91,1 Mio. €) auf steuerliche Verlustvorträge, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.
Überleitung der effektiven Ertragsteuern
Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten zum effektiv ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Die Ausgangsgröße erwarteter Ertragsteuern ergibt sich aus dem Ansatz des kombinierten nominalen Ertragsteuersatzes in Höhe von 30,8 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent), der für die deutsche Steuergruppe der Konzernmuttergesellschaft KION GROUP AG Anwendung findet. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich dabei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit den jeweiligen länderspezifischen Steuersätzen erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte.
in Mio. € |
2025 |
2024 |
|---|---|---|
Ergebnis vor Ertragsteuern |
353,5 |
589,8 |
|
|
|
Erwartete Ertragsteuern |
–108,7 |
–181,1 |
Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer |
–5,5 |
–7,1 |
Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz |
16,1 |
18,7 |
Verluste ohne Bildung latenter Steuern |
–33,5 |
–22,5 |
Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze |
38,0 |
0,1 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
–24,0 |
–30,0 |
Nicht steuerbare Erträge/steuerfreie Erträge/Steuergutschriften |
14,3 |
13,5 |
Periodenfremde Steuern |
–5,1 |
–3,4 |
Latente Steuern Vorperioden betreffend |
–1,1 |
0,5 |
Nicht anrechenbare Quellensteuern |
–3,6 |
–4,6 |
Sonstige |
0,2 |
–4,6 |
Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern) |
–113,0 |
–220,5 |
Globale Mindestbesteuerung
Die Regelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen, die einen Effektivsteuersatz von mindestens 15 Prozent pro Jurisdiktion vorschreiben, finden auch auf die KION GROUP AG und ihre Tochterunternehmen Anwendung. Zwecks Ermittlung des effektiven Mindeststeuersatzes müssen in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen neben den Konzerngesellschaften der KION Group gegebenenfalls auch die Weichai Power Co., Ltd. sowie deren weitere Tochterunternehmen berücksichtigt werden. Die KION GROUP AG hat auf Grundlage der für das abgelaufene Geschäftsjahr vorliegenden Daten wie im Vorjahr keine materiellen Auswirkungen infolge der Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung feststellen können.
Die KION Group hat die vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewandt.