Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2022 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC/SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.