Grundlagen des verkürzten Konzernzwischen­abschlusses

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die KION GROUP AG mit Sitz in der Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen HRB 112163 eingetragen.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 28. Oktober 2020 aufgestellt.

Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. September 2020 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.

Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC/SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 zu lesen.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.

Konsolidierungskreis

Zum 30. September 2020 werden neben der KION GROUP AG insgesamt 27 (31. Dezember 2019: 26) inländische und 111 (31. Dezember 2019: 107) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Darüber hinaus werden unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2019 zwei Gemeinschaftsunternehmen und sieben assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode einbezogen.

Nicht einbezogen werden 53 (31. Dezember 2019: 53) Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sowie sonstige Beteiligungen (nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen sowie Finanzbeteiligungen).

Unternehmenserwerbe

Digital Applications International Limited

Am 2. März 2020 wurden 100,0 Prozent der Anteile an dem britischen Softwareunternehmen Digital Applications International Limited (DAI) mit Sitz in London erworben. Der Kaufpreis für das erworbene Nettovermögen beträgt 110,3 Mio. €. Mit dem Erwerb von DAI baut die KION Group ihr Softwareangebot im Segment Supply Chain Solutions signifikant aus.

Die mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Erwerbsnebenkosten belaufen sich auf 2,5 Mio. €. Davon wurden 1,3 Mio. € in den ersten neun Monaten 2020 in den allgemeinen Verwaltungskosten innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die restlichen 1,2 Mio. € betrafen das Vorjahr. Dieser Unternehmenserwerb wirkte sich auf Basis der vorläufigen Werte zum Erwerbszeitpunkt wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.

Einfluss des Erwerbs von Digital Applications International Ltd. auf die Vermögenslage

in Mio. €

Fair Value zum Erwerbszeitpunkt

Geschäfts- oder Firmenwerte

71,8

Kundenbeziehungen

21,2

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

12,0

Sonstige Sachanlagen

11,3

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

5,7

Flüssige Mittel

8,8

Übrige Aktiva

29,5

Summe Vermögenswerte

160,3

 

 

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

9,7

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

12,1

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

17,5

Übrige Passiva

10,6

Summe Schulden

49,9

Nettovermögen

110,3

 

 

Barzahlung

87,4

Übernommene Schulden

23,0

Übertragene Gegenleistung

110,3

Im Rahmen dieser Transaktion wurden Forderungen mit einem Bruttobetrag von 5,7 Mio. € und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 3,0 Mio. € erworben. Zum Erwerbszeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Betrag der nicht einbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unwesentlich ist.

In den ersten neun Monaten 2020 erhöhte sich aufgrund des Erwerbs der Konzernumsatz um 11,2 Mio. € sowie das Konzernergebnis um 1,1 Mio. €.

Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2020 erfolgt, hätte dies zu keinen wesentlichen weiteren Auswirkungen auf die von der KION Group in den ersten neun Monaten 2020 erzielten Umsatzerlöse und das Konzernergebnis geführt.

Die Kaufpreisverteilung des dargestellten Unternehmenserwerbes ist zum 30. September 2020 aufgrund noch abzuschließender Würdigung von Detailaspekten insbesondere im Bereich der langfristigen Fertigungsaufträge vorläufig. Darüber hinaus sind auch die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte sowie die latenten Steuern als vorläufig anzusehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich aus strategischer Sicht aus dem Zusammenschluss ergeben. Für den aus diesem Erwerb resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit. Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Dematic zugeordnet.

In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist in der Position „Erwerb von Tochterunternehmen/sonstigen Geschäftseinheiten (nach Abzug flüssiger Mittel)“ ein Netto-Mittelabfluss für den Erwerb von DAI in Höhe von 89,3 Mio. € enthalten.

Übrige Erwerbe

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden 50,0 Prozent der Anteile an der KION Battery Systems GmbH (KBS), Karlstein, Deutschland, erworben. Die KBS wird aufgrund der Kontrollkriterien gemäß IFRS 10, insbesondere aufgrund der geschäftlichen Abhängigkeit, durch die KION Group vollkonsolidiert. Mit Vollzug der Transaktion erwarb die KBS mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im Rahmen eines Asset-Deals das bisher für die KION Group bestehende Forschungs- und Entwicklungsgeschäft von der BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, Karlstein, für 6,6 Mio. €.

Darüber hinaus erwarb die KBS im Rahmen eines weiteren Asset-Deals mit Wirkung zum 1. Juli 2020 das bisher für KION bestehende operative Geschäft, insbesondere bestehend aus Produktionsaktivitäten, von der BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, Karlstein, für 11,5 Mio. €.

Mit Wirkung zum 29. Mai 2020 wurden 100,0 Prozent der Anteile an der innogy Business Services Polska sp. z. o. o., Krakau, Polen, erworben. Der Kaufpreis für diese Anteile beträgt rund 3,3 Mio. €. Mit dem Erwerb des auf Accountingdienstleistungen spezialisierten Unternehmens hat die KION Group rund 240 Mitarbeiter übernommen.

Diese Unternehmenserwerbe wirkten sich auf Basis der Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt im Einzelnen und in der Summe nur unwesentlich auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der KION Group aus.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen. Die im vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ermessensentscheidungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2019 unverändert.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerte wendet die KION Group das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Die Ausfallraten werden auf Basis beobachtbarer historischer Ausfallraten sowie unter Berücksichtigung gegenwärtiger Bedingungen und Einschätzungen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen ermittelt. Die Einschätzung der künftigen wirtschaftlichen Bedingungen wurde im Zuge der Corona-Pandemie an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.