[7] Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die in dem vorliegenden Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind grundsätzlich unverändert zum 31. Dezember 2012. Der Konzernabschluss basiert auf den nach KION konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Jahresabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Änderungen an IAS 19R „Leistungen an Arbeitnehmer“ sind mit retrospektiver Wirkung verpflichtend auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. In der KION Group wurden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste unter Berücksichtigung latenter Steuern schon bisher erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eine Umgliederung der im Sonstigen Konzernergebnis ausgewiesenen Neubewertungen in künftigen Perioden in das Konzernergebnis ist nicht gestattet. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, der aus einer rückwirkenden Planänderung resultiert, wird sofort und vollständig erfasst. Zudem wurden die Angabepflichten im Konzernanhang ausgeweitet.

Die erstmalige Anwendung des überarbeiteten IAS 19 für das Geschäftsjahr 2013 führt in der KION Group dazu, dass sich die Gewinnrücklagen/Konzernergebnis zum 1. Januar 2012 um insgesamt 3,3 Mio. € vermindert haben. Dies resultiert zum einen aus der geänderten Definition der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wonach die Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen künftig als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ratierlich über den Erdienungszeitraum anzusammeln sind. Dies führt zum 1. Januar 2012 zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen/Konzernergebnis um 1,8 Mio. €. Zum anderen ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand durch die Änderung des IAS 19R sofort zu erfassen, sodass sich die Gewinnrücklage/Konzernergebnis um 0,8 Mio. € vermindert hat. Des Weiteren hat sich aufgrund der Angleichung der erwarteten Rendite für das Planvermögen an den Abzinsungsfaktor die Gewinnrücklage/Konzernergebnis zum 1. Januar 2012 um 4,3 Mio. € vermindert und gegenläufig dazu das Ergebnis aus Pensionsverpflichtungen im Sonstigen Konzernergebnis erhöht.

Nach IAS 19R wird die Rendite des Planvermögens in Höhe des Abzinsungsfaktors, der der Bewertung der Pensionsverpflichtung zugrunde liegt, angenommen. Durch die Angleichung der erwarteten Rendite für das Planvermögen hat sich das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2012 um 1,0 Mio. € erhöht und das Sonstige Konzernergebnis dazu gegenläufig um 1,0 Mio. € (nach latenten Steuern) vermindert. Die geänderte Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen führte zu einer Verminderung des Konzernergebnisses nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2012 um 0,8 Mio. €. Aus den dargestellten Effekten ergab sich für das Geschäftsjahr 2013 eine Erhöhung des Konzernergebnisses nach Ertragsteuern in Höhe von rund 0,4 Mio. € und eine Minderung im erfolgsneutralen Sonstigen Konzernergebnis in Höhe von 1,4 Mio. €.

Durch die sofortige Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands aus den Vorjahren haben sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum 31. Dezember 2012 um 1,1 Mio. € und zum 31. Dezember 2013 um 1,0 Mio. € erhöht.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen Zeitwert für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Miet- und Leasingerlöse (ohne Umsatzsteuer) nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen. Umsatzerlöse sind gemäß IAS 18 zu erfassen, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und dieser verlässlich bestimmt werden kann. Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie folgt:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden – mit Ausnahme der Verkäufe „Sale with Risk“ – erfasst, wenn die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, der Kunde die Ware annimmt und der Nutzenzufluss als hinreichend wahrscheinlich einzustufen ist. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Risiken aus dem Verkaufsgeschäft werden durch entsprechende Rückstellungen abgebildet. Bei Umsätzen aus sogenannten „Sale with Risk“-Verträgen wird der Umsatz über die Vertragslaufzeit anteilig realisiert. Der Begriff „Sale with Risk“ und die entsprechende Ertragsrealisation werden im nachfolgenden Abschnitt und im Abschnitt „Mietvermögen“ erläutert.

Erbringen von Dienstleistungen

Erträge aus Dienstleistungsgeschäften werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bei der periodenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen wird der Umsatz im Verhältnis von erbrachten zu insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen (Fertigstellungsgrad) erfasst. Umsatzerlöse aus langfristigen Serviceverträgen werden daher auf Basis der durchschnittlichen Laufzeiten der Serviceverträge und entsprechend dem progressiven Kostenverlauf (gleichbleibende Marge) vereinnahmt.

Umsätze aus Finanzdienstleistungsgeschäften werden bei einer Klassifizierung als „Finance Leases“ in Höhe des Verkaufswerts des Leasinggegenstands und im Fall eines „Operating Leases“ in Höhe der Leasingraten erfasst. Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäfts werden auch Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, welche dann ihrerseits Leasingverträge direkt mit dem Endkunden eingehen („Indirekte Vermietung“). Sofern wesentliche Chancen und Risiken aufgrund einer vereinbarten Restwertgarantie, die mehr als 10 Prozent des Objektwertes beträgt, oder aufgrund einer vereinbarten Kundenausfallbürgschaft bei der KION Group verbleiben („Sale with Risk“), wird der Verkaufserlös abgegrenzt und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie bzw. dem Ende der Ausfallbürgschaft ertragswirksam vereinnahmt.

Zinsen und Nutzungsentgelte

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Erträge aus Nutzungsentgelten werden nach dem wirtschaftlichen Gehalt der relevanten Vereinbarungen abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Zur Umsatz- und Ergebnisabgrenzung aus Leasinggeschäften verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch direkte Gemeinkosten, einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen und bestimmte immaterielle Vermögenswerte, sowie die Abwertungen auf Vorräte. Die Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten weiterhin Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen, die in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produkts gebildet werden.

Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden erfolgswirksam unter den Sonstigen Erträgen in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch diese Zuwendungen kompensiert werden. Zuwendungen für Investitionen werden als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen in den Folgeperioden.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Das Finanzergebnis beinhaltet insbesondere den Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, Zinserträge aus Finanzforderungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten, die ergebniswirksam erfasst werden, Währungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungstätigkeit sowie den Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen. Darüber hinaus wird der erwartete Ertrag auf Planvermögen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen innerhalb der Finanzerträge erfasst.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit und der Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen, soweit es sich um Ausschüttungen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Tochterunternehmen handelt.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach Maßgabe des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ unterzogen.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte findet auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) oder Gruppen von ZGEs statt. Eine ZGE wird definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Abgrenzung der ZGEs erfolgt grundsätzlich auf Basis der niedrigsten Ebene des Unternehmens, auf der das Management den Ergebnisbeitrag von Vermögenswerten einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts für interne Managementzwecke systematisch überwacht und steuert. Die so definierte ZGE darf allerdings nicht größer sein als ein Geschäftssegment, wie es gemäß IFRS 8 „Geschäftssegmente“ festgelegt ist. Eine eindeutige Abgrenzung und Unabhängigkeit der ZGEs ist insbesondere dann gegeben, wenn seitens der verantwortlichen Unternehmensleitung eigenständige entscheidungsrelevante Planungen für die einzelnen ZGEs erstellt werden.

Im Rahmen der externen und internen Berichterstattung werden die Aktivitäten der KION Group entsprechend ihrer Charakteristik und ihres Risikoprofils in die Segmente LMH, STILL, Financial Services und Sonstige unterteilt. Der Forecast 2013, das Budget 2014 und die Mittelfristplanung 2015 bis 2016 sowie die KION Group interne Projektion für die Jahre 2017 bis 2018 wurden in dieser Segmentstruktur geplant.

Die Abgrenzung der für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen zugeordneten ZGEs erfolgt auf den Segmenten LMH und STILL sowie auf der ZGE Voltas Material Handling Private Limited, Pune, Indien (im Folgenden „VMH“), die dem Segment Sonstige zugeordnet ist. Das Segment Financial Services erwirtschaftet lediglich eine Finanzierungsmarge zur Kostendeckung, agiert damit nahezu Cashflow-neutral und realisiert keinen materiellen Übergewinn. Daher wurde dieser ZGE im Rahmen der Neusegmentierung in 2012 unter Anwendung des IAS 36.87 kein Goodwill aus der originären Purchase Price Allocation (PPA) zugeordnet.

Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswertes mithilfe der „Discounted Cashflow“-Methode bestimmt. Für den Werthaltigkeitstest werden gemäß IAS 36.33(b) die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre in die Berechnung einbezogen. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Rohstoffpreise sowie der Währungskurse zugrunde. Für die Ermittlung der Zahlungsströme wurden das Budget 2014 und die Mittelfristplanung 2015/2016 sowie eine Projektion für die Jahre 2017 bis 2018 verwendet. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGEs LMH und STILL unter Anwendung einer Wachstumsrate von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) extrapoliert. Für VMH wurde aufgrund der prognostizierten Entwicklung des Wachstumsmarktes Indien und der hohen Inflationsrate für die ewige Rente eine Wachstumsrate von 5,0 Prozent (Vorjahr: 3,0 Prozent) verwendet.

Die Zahlungsströme der ZGEs werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der einzelnen ZGEs widerspiegelt. Für die ZGEs LMH und STILL wurde die zugrunde liegende Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche (Peergroup) festgelegt. Der aus der Peergroup abgeleitete Beta-Faktor beträgt 1,07 (Vorjahr: 1,08). Für die Bestimmung des risikofreien Zinssatzes wurden die Zinsstrukturdaten der Europäischen Zentralbank (Dreimonatsdurchschnitt, gerundet) verwendet; der risikofreie Zinssatz zum 1. November 2013 beträgt 2,75 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent). Die aus empirischen Kapitalmarktstudien abgeleitete Marktrisikoprämie beträgt 5,75 Prozent (Vorjahr: 6,0 Prozent) und liegt damit innerhalb der vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW empfohlenen Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent. Die Reduzierung der Marktrisikoprämie um 0,25 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr ist im Anstieg des risikolosen Basiszinses von 2,50 Prozent auf 2,75 Prozent und der niedrigeren Inflationserwartung von 1,75 Prozent (Vorjahr: 2,0 Prozent) für Deutschland bei einer eher rückläufigen implizierten Eigenkapitalrendite von derzeit 8,75 Prozent begründet. Das Länderrisiko wurde für die ZGE LMH mit 0,28 Prozent (Vorjahr: 0,20 Prozent) und für die ZGE STILL mit 0,45 Prozent (Vorjahr: 0,50 Prozent) berücksichtigt. Die auf Basis der Peergroup festgelegte Kapitalstruktur ergab eine Fremdkapitalquote von 25,4 Prozent (Vorjahr: 22,7 Prozent).

Zur Ermittlung des länderspezifischen WACC für VMH wurde ein verschuldetes Beta von 1,06 (Vorjahr: 1,07) verwendet. Der risikofreie Zinssatz für Indien zum 1. November 2013 beträgt 8,9 Prozent (Vorjahr: 8,7 Prozent), die länderspezifische Risikoprämie für Indien beträgt 2,4 Prozent (Vorjahr: 3,0 Prozent). Der ermittelte und zur Diskontierung der geschätzten Zahlungsströme herangezogene WACC vor Steuern beträgt für LMH 10,5 Prozent (Vorjahr: 10,7 Prozent), für STILL 10,8 Prozent (Vorjahr: 11,0 Prozent) und für VMH 16,4 Prozent (Vorjahr: 21,5 Prozent). Der WACC nach Steuern beträgt für LMH 7,7 Prozent (Vorjahr: 7,8 Prozent), für STILL 7,9 Prozent (Vorjahr: 8,0 Prozent) und 14,9 Prozent (Vorjahr: 15,8 Prozent) für VMH.

Der zum 31. Dezember 2013 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGEs LMH, STILL und VMH. Durch Sensitivitätsanalysen haben wir festgestellt, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein wesentlicher Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte erwartet wird.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden, soweit die Nutzungsdauer bestimmt werden kann, zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswerts mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Entfallen die Gründe für eine früher erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen im Wesentlichen aktivierte Markennamen. Sie unterliegen grundsätzlich keiner planmäßigen Abschreibung, weil es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist. Diese werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest folgt der Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt in jeder Periode.

Der Markenname bei VMH, der dem Segment Sonstige zugeordnet ist, repräsentiert ein vertraglich begrenztes Nutzungsrecht und wird daher planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar.
  • Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Es besteht die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Der immaterielle Vermögenswert wird einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen.
  • Die technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen sind verfügbar, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder verkaufen zu können.
  • Es besteht die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich nicht um qualifizierte Vermögenswerte; Finanzierungskosten werden daher nicht aktiviert. Alle nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden zusammen mit den Forschungskosten sowie den Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen ergebniswirksam in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte folgende Nutzungsdauern zugrunde: >> Tabelle 043

Nutzungsdauer Sonstige immaterielle Vermögenswerte

>> TABELLE 043

 

Jahre

 

 

Kundenbeziehungen/Kundenstamm

4-10

Technologie

10

Entwicklungskosten

5-7

Patente und Lizenzen

3-15

Software

2-10

Leasing/Kurzfristmiete

Unternehmen der KION Group vermieten zur Absatzunterstützung im Wesentlichen Flurförderzeuge an ihre Kunden im Wege der langfristigen Vermietung (Leasing) und der kurzfristigen Vermietung (Kurzfristmiete).

Hierbei schließen Unternehmen der KION Group sowohl Verträge als Leasinggeber wie auch als Leasingnehmer ab. Diese Verträge werden gemäß IAS 17 als „Finance Leases“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-/Mietgegenstands verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Miet- und Leasinggeschäfte werden gemäß IAS 17 als „Operating Leases“ klassifiziert.

Schließt ein Unternehmen der KION Group als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingvertrag bilanziert. Die Zinserträge werden über die Berichtsperioden verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.

Leasingvermögen

Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Gegenständen aus der langfristigen Vermietung (Leasing) bei den Unternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Leases“), werden diese als Leasingvermögen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge abgeschrieben.

Zur Refinanzierung von Leasingverträgen werden Flurförderzeuge in der Regel an Leasinggesellschaften verkauft. Die Flurförderzeuge werden anschließend von Unternehmen der KION Group zurückgeleast (Headlease) und dem externen Endkunden im Rahmen eines Subleases überlassen (im Folgenden als „Sale-and-Leaseback-Sublease“ bezeichnet). Dabei laufen langfristige Verträge im Wesentlichen über vier bis fünf Jahre. Falls Unternehmen der KION Group in Fällen des „Sale-and-Leaseback-Sublease“ wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease tragen und diese nicht an den Endkunden weitergegeben werden, werden diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen. Können hingegen wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease an den Endkunden weitergegeben werden, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. In beiden Fällen wird die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge, die grundsätzlich laufzeitkongruent erfolgt, als Leasingverbindlichkeit ausgewiesen.

Mietvermögen

Im Mietvermögen werden Vermögenswerte aus der Kurzfristmiete sowie Flurförderzeuge ausgewiesen, welche zwar verkauft wurden, aber für welche wesentliche Chancen und Risiken zurückbehalten werden („Sale with Risk“).

Bei der Kurzfristmiete vermieten Unternehmen der Marken LMH und STILL Flurförderzeuge direkt an den Kunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einem Tag bis zu einem Jahr geschlossen. Die wesentlichen Chancen und Risiken verbleiben grundsätzlich bei den Marken LMH und STILL. Die Flurförderzeuge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis sieben Jahren, je nach Produktgruppe, abgeschrieben.

Im Rahmen der indirekten Vermietung werden Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, welche dann ihrerseits mit dem Endkunden Leasingverträge abschließen. Sofern Unternehmen der Marken LMH und STILL hierbei wesentliche Restwertgarantien oder eine Kundenausfallbürgschaft geben („Sale with Risk“), werden diese zivilrechtlich als Verkaufsvertrag zu qualifizierenden Transaktionen unter analoger Anwendung der Leasingvorschriften für Leasinggeber mit Operating-Leasingverhältnissen in Verbindung mit den Grundsätzen zur Umsatzrealisierung nach IFRS bilanziert. In diesem Fall werden zum Zeitpunkt der Veräußerung die Fahrzeuge zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie bzw. zum Ende der Kundenausfallbürgschaft auf den garantierten Restwert bzw. auf Null abgeschrieben. Im Falle der Gewährung einer Restwertgarantie seitens der KION Group wird in Höhe der Restwertverpflichtung eine Sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert.

Sonstige Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden um öffentliche Zuschüsse gekürzt. Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie nicht aktivierungspflichtig sind. Für Sachanlagen, deren Erwerb oder Herstellung einen Zeitraum von einem Jahr überschreitet, werden, sobald sie die Definition eines qualifizierten Vermögenswerts erfüllen, Fremdkapitalzinsen aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen, wie im Vorjahr, keine qualifizierten Vermögenswerte vor.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen obenstehende Nutzungsdauern zugrunde. >> Tabelle 044

Nutzungsdauer Sonstige Sachanlagen

>> TABELLE 044

 

Jahre

 

 

Gebäude

10-50

Technische Anlagen

3-15

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2-15

Des Weiteren werden Sachanlagen aus „Finance Lease“-Verträgen zur eigenen Nutzung angemietet und entsprechend im Sonstigen Sachanlagevermögen bilanziert. In diesem Fall erfolgt eine Aktivierung zu Vertragsbeginn in Höhe des beizulegenden Zeitwerts bzw. des niedrigeren Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen. Korrespondierende Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden unter den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.

Die Abschreibung der Sachanlagen aus „Finance Leases“ erfolgt über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit, es sei denn, das Leasingobjekt geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgen die Abschreibung der Sachanlage und die Auflösung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten über die Nutzungsdauer des Leasingobjekts.

Die Differenz zwischen der gesamten „Finance Lease“-Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert des finanzierten Objekts entspricht den Finanzierungskosten, welche über die Laufzeit des Leasingvertrags erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld Anwendung findet. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt entweder zurückgegeben oder erworben oder es erfolgt eine Vertragsverlängerung.

Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung des Sachanlagevermögens vorliegen, sind die Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen.

Die KION Group ermittelt den erzielbaren Betrag primär auf Basis des Nutzungswerts. Dabei werden zukünftig zu erwartende Zahlungsströme mit einem risikoadäquaten Zinssatz abgezinst und das aktuelle und zukünftig erwartete Ertragsniveau sowie geschäftsfeldspezifische, technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungen berücksichtigt.

Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Beteiligungsbuchwert um etwaige Veränderungen beim Anteil der KION Group am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten wird ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.

Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten. Im Falle der Veräußerung eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird der zurechenbare Anteil des Geschäfts- oder Firmenwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt.

Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetze der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.

Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode „Liability-Method“ für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.

Die aktiven latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlust- und Zinsvorträge sind auf Basis dieser Einschätzung teilweise aktive latente Steuern gebildet worden.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen.

Latente Steuerforderungen werden mit latenten Steuerverbindlichkeiten derselben Laufzeit saldiert, sofern sich diese gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt.

Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei auf Basis eines Durchschnitts ermittelt.

Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereichs werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 bilden keinen Bestandteil der Herstellungskosten, da es sich hierbei nicht um qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23.4 handelt. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens „First in first out“ ermittelter Wert.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, einer geminderten Verwertbarkeit etc. ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie Loans and Receivables („LaR“) zugeordnet werden, sind bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel umfassen Barmittel, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in flüssige Mittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant.

Bei finanziellen Vermögenswerten ist nach IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ zu differenzieren zwischen finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FAHfT“), finanziellen Vermögenswerten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden („FAFVtPL“), zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten („AfS“), finanziellen Vermögenswerten der Kategorie Loans and Receivables („LaR“) und finanziellen Vermögenswerten, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden („HtM“).

In der KION Group wurden im Berichtsjahr keine finanziellen Vermögenswerte in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert („FAFVtPL“)“ designiert. Die Kategorie „FAHfT“ enthält derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen.

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („AfS“) werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Handelt es sich um Eigenkapitalbeteiligungen, für die kein Marktpreis verfügbar ist, so erfolgt eine Bilanzierung zu Anschaffungskosten. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden bis zur Realisierung unter Berücksichtigung latenter Steuern gesondert im Eigenkapital erfasst. Die in den Sonstigen (langfristigen) finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Beteiligungen an Tochterunternehmen werden unter Berücksichtigung von Wertminderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, da beobachtbare beizulegende Zeitwerte nicht verfügbar sind und auch andere zulässige Bewertungsverfahren nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen. Eine Veräußerungsabsicht für diese Finanzinstrumente besteht zurzeit nicht.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie Loans and Receivables („LaR“) zugeordnet werden, sind bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Zu jedem Abschlussstichtag sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Liegt ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor (beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), ist ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam zu erfassen.

Wertminderungen werden in entsprechender Höhe wieder zurückgenommen, soweit sich an dem Bilanzstichtag objektive Sachverhalte ergeben, die für eine Wertaufholung sprechen. Die Zuschreibung wird nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätten, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre. Bei Schuldinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert („AfS“) klassifiziert werden, wird diese Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte („HtM“) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung von Wertminderungen angesetzt. In der KION Group wurden im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, keine finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „HtM“ zugeordnet.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und am Bilanzstichtag als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von derivativen Finanzinstrumenten ist der Erfüllungstag relevant.

Derivative Finanzinstrumente betreffen in der KION Group Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps und werden für Sicherungszwecke eingesetzt, um Währungs- und Zinsänderungsrisiken zu reduzieren. Des Weiteren werden die Optionen auf die verbleibenden Anteile an der Linde Hydraulics unter den derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen (siehe hierzu Textziffer [35]).

Nach IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ sind alle derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden. Die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung (Fair Value Hedge) oder im Eigenkapital (Cash Flow Hedge) ausgewiesen.

Bei der KION Group werden zurzeit nur Cash Flow Hedges zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken eingesetzt.

Im Rahmen eines Cash Flow Hedge werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften oder geplanten Transaktionen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar im Finanzergebnis berücksichtigt.

Liegen die Voraussetzungen für Hedge Accounting nicht vor, wird die Marktwertveränderung derivativer Finanzinstrumente ergebniswirksam erfasst.

Im Rahmen von Hedges einer Nettoinvestition in ausländische Tochtergesellschaften werden die Translationsrisiken aus Beteiligungen mit einer ausländischen funktionalen Währung abgesichert. Unrealisierte Gewinne und Verluste der Sicherungsinstrumente werden bis zur Veräußerung der Gesellschaft im Eigenkapital erfasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Hedges für Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften abgeschlossen.

Nähere Angaben zum Risikomanagement und zu den bilanziellen Auswirkungen von derivativen Finanzinstrumenten sind unter Textziffer [35] und [36] erläutert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected Unit Credit Method“ ermittelt. Bei diesem Verfahren werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, wie zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie biometrische Rechnungsgrundlagen, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Zeitwert des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert. Das Planvermögen wird zum Marktwert bewertet.

Neubewertungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eine Umgliederung der im Sonstigen Konzernergebnis ausgewiesenen Neubewertungen in künftigen Perioden in das Konzernergebnis ist nicht gestattet. Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsrückstellungen wird den Funktionskosten zugeordnet. Der Zinsaufwand auf die Pensionsverpflichtungen sowie die Zinserträge auf das Planvermögen werden saldiert innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Zu Einzelheiten der Bewertung siehe Textziffer [28].

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich künftig zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite möglicher Ergebnisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird der sich daraus ergebende Mittelwert als Sonstige Rückstellung angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.
Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich ist. Rückgriffsansprüche werden dabei nicht berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag erkennbaren Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungssatz ist ein Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Aufzinsungen werden als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Dabei wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Umsatzkosten berücksichtigt. Für bekannte Schäden werden Einzelrückstellungen gebildet.

Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der noch zu erbringenden Leistungen bewertet.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Unternehmen der KION Group einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Ausgaben berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Unternehmens stehen.

Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2 unterscheidet aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich.

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird aufwandswirksam in den Funktionskosten mit einem gleichzeitigen Ausweis als Sonstige Rückstellung erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag bis zum Ende der Performanceperiode neu ermittelt. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung ist (anteilig) aufwandswirksam zu berücksichtigen.

Finanzverbindlichkeiten, Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der erstmalige Ansatz dieser Verbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, abgesetzt.

Anschließend werden langfristige Finanzverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung von Leasingverträgen,
  • der Bewertung von Optionen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen für Steuern und Sonstigen Rückstellungen,
  • der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern.

Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt jährlich auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, sowie auf Basis des Budgets 2014, der Mittelfristplanungen 2015 bis 2016, ergänzt um Wachstumsprognosen im Rahmen der Market Forecasts für die Projektion der Jahre 2017 bis 2018, und unter der Annahme von geschäftsbereichsspezifischen Wachstumsraten für den nachfolgenden Zeitraum. Eine Veränderung dieser und weiterer Einflussfaktoren kann zu Wertminderungen führen. Bezüglich weiterer Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten siehe weiter oben unter dieser Textziffer und Textziffer [17].

Bezüglich Leasing verweisen wir auf die Abschnitte zum Leasing/Kurzfristmiete, Leasingvermögen, Mietvermögen und zu Sonstigen Sachanlagen in dieser Textziffer.

Die Verpflichtung aus den leistungsorientierten Pensionszusagen wird auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt. Eine Veränderung von Parametern hätte keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis, da dadurch hervorgerufene Differenzen als Neubewertungen erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Für weitere Erläuterungen bezüglich der Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkungen aller erheblichen Prämissen wird auf die Ausführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Textziffer [28] verwiesen.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Steuern ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern (vergleiche hierzu auch Textziffer [14]). Die Fachabteilungen der KION Group werden bei den notwendigen Schätzungen bei Bedarf durch externe Rechts- und Steuerberater unterstützt.

Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und den zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Sonstigen Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [31] aufgeführt.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung über die zukünftige Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d.h., wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden, und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und Zinsvorträgen, kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.