[2] Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2013 wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2013 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung. Zudem werden die Änderungen zu den Angabepflichten nach IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ für nicht finanzielle Vermögenswerte, die erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind, vorzeitig angewendet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben (Vorjahresbericht in Tsd. €), soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von +/–0,1 Mio. € kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Die einbezogenen Abschlüsse wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt.
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2013 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:
- Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation;
- Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand mit einem nicht dem Marktniveau entsprechenden Zinssatz;
- Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
- IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“. Durch die Veröffentlichung von IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ werden generelle Vorschriften zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in einem separaten Standard geregelt. Die Vorschriften wendet die KION Group erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2013 an. Daraus ergibt sich im Wesentlichen eine Erweiterung der entsprechenden Anhangangaben.
- Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderung in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses. Der geänderte IAS 1 führt zu einer überarbeiteten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Konzernergebnisses sind nach Änderung des Standards getrennt darzustellen. Hierbei ist zwischen Posten zu differenzieren, die nie in das Konzernergebnis umgegliedert werden, und Posten, die gegebenenfalls in künftigen Perioden in das Konzernergebnis umgegliedert werden.
- Änderungen zu IAS 12 „Ertragsteuern“, begrenzte Änderung an IAS 12 in Bezug auf die Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte;
- Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Abschaffung der Korridor-Methode sowie Änderungen in der Darstellung des Pensionsaufwands. Die Auswirkungen der Änderungen an IAS 19 werden in Textziffer [7] „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ beschrieben.
- Änderungen zu IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“, Klarstellung im Hinblick auf Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte;
- IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine“;
- Annual Improvements to IFRSs (2009–2011).
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben der KION Group.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:
- Änderungen an IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Angaben zum Übergang auf IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
- Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“, Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens;
- Hedge Accounting und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39;
- IFRS 10 „Konzernabschlüsse“;
- Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ und IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Konsolidierung von Investmentgesellschaften;
- IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“;
- IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“;
- Übergangsleitlinien, Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12;
- Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge;
- IAS 27R „Einzelabschlüsse“;
- IAS 28R „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“;
- Änderungen zu IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
- Änderungen zu IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting;
- IFRIC 21 „Abgaben“;
- Annual Improvements to IFRSs (2010–2012);
- Annual Improvements to IFRSs (2011–2013).
Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind.
Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, des IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, und des IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ erwarten wir derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 12 wird sich voraussichtlich eine Erweiterung der Anhangangaben ergeben. Aus der erstmaligen Anwendung der anderen Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.