[2] Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2012 wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften:

Im Geschäftsjahr 2012 fand der folgende Rechnungslegungsstandard erstmals Anwendung:

  • Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten.

Aus der erstmaligen Anwendung dieses Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2012 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • Änderungen an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation;
  • Änderungen an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand mit einem nicht dem Marktniveau entsprechenden Zinssatz;
  • Änderungen an IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
  • Änderungen an IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Angaben zum Übergang auf IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“, Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens;
  • IFRS 10, „Konzernabschlüsse“;
  • Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Konsolidierung von Investmentgesellschaften;
  • IFRS 11, „Gemeinsame Vereinbarungen“;
  • IFRS 12, „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“;
  • Änderungen an IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“, Änderungen in Bezug auf die Konsolidierung von Investmentgesellschaften;
  • Übergangsleitlinien, Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12;
  • IFRS 13, „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“;
  • Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderung in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses;
  • Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“, begrenzte Änderung an IAS 12 in Bezug auf die Realisierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte;
  • IAS 19R, „Leistungen an Arbeitnehmer“;
  • IAS 27R, „Einzelabschlüsse“;
  • Änderungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Konsolidierung von Investmentgesellschaften;
  • IAS 28R, „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“;
  • Änderungen an IAS 32, „Finanzinstrumente: Darstellung“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
  • IFRIC 20, „Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine“;
  • Improvements to IFRSs (2009-2011).

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind.

Die Übergangsregelungen auf den neuen IAS 19R „Leistungen an Arbeitnehmer“ sehen eine rückwirkende Anwendung vor. In der KION Group werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste unter Berücksichtigung latenter Steuern schon bisher erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die erstmalige Anwendung des überarbeiteten IAS 19 für das Geschäftsjahr 2013 dazu führt, dass sich aufgrund der Angleichung der erwarteten Rendite für das Planvermögen an den Abzinsungsfaktor für 2012 das Konzernergebnis nach Ertragssteuern um 1.030 Tsd. € erhöhen und das sonstige Konzernergebnis um 983 Tsd. € (nach latenten Steuern) vermindern werden. Aus der rückwirkenden Erfassung des bisher nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands wird sich darüber hinaus zum 1. Januar 2012 eine Verminderung der Gewinnrücklagen um 749 Tsd. € ergeben.

Die Auswirkung aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ wird derzeit noch analysiert; wesentliche Auswirkungen erwarten wir derzeit nicht. Aus der erstmaligen Anwendung der anderen Standards und Interpretationen werden voraussichtlich die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von untergeordneter Bedeutung sein.

Die im Mai 2012 im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projekts verabschiedeten diversen Änderungen betreffen im Wesentlichen terminologische und redaktionelle Aspekte. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erwartet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von +/- 1 Tsd. € kommen. Die einbezogenen Abschlüsse wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION Holding 1 GmbH aufgestellt.

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