[5] Unternehmenserwerbe

Im Mai 2013 vereinbarte STILL die Übernahme von 51,0 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Arser İş Makineleri Servis ve Ticaret A.Ş. (im Folgenden: Arser), die bereits vorher als Exklusivhändler für den bedeutenden türkischen Markt fungierte. Das Closing der Transaktion fand am 14. August 2013 statt. Durch den Erwerb hat die KION Group die führende Position ihrer Marke STILL und deren Vertriebs- und Service-Netzwerk in der Türkei weiter ausgebaut.

Die mit diesem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Erwerbsnebenkosten belaufen sich auf 0,3 Mio. € und werden als Aufwand der laufenden Periode erfasst und innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dieser Unternehmenserwerb wirkte sich auf Basis der vorläufigen Werte zum Erwerbszeitpunkt wie in >> Tabelle 041 dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.

Einfluss des Erwerbs auf die Vermögenslage der KION Group

>> TABELLE 041

in Mio. €

Arser
Zeitwerte zum 14.08.2013

Willenbrock
Zeitwerte zum 31.12.2013

Zeitwerte zum Erwerbszeit­punkt gesamt

 

 

 

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

4,9

18,1

23,0

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

2,3

13,0

15,3

Miet-/Leasingvermögen

1,0

76,7

77,7

Leasingforderungen

20,2

17,8

38,0

Flüssige Mittel

1,6

0,0

1,6

Übrige Aktiva

15,1

37,7

52,8

Summe Vermögenswerte

45,1

163,3

208,4

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

10,4

20,1

30,5

Leasingverbindlichkeiten

19,4

51,8

71,2

Übrige Passiva

9,3

56,1

65,4

Summe Schulden

39,0

128,0

167,1

 

 

 

 

Nettovermögen

6,0

35,3

41,3

davon nicht-beherrschende Anteile

0,6

4,5

5,0

 

 

 

 

Barzahlung

5,5

21,3

26,7

Übertragene Gegenleistung

5,5

21,3

26,7

Zuvor gehaltener Eigenkapitalanteil (23% an Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH)

0,0

9,6

9,6

Gesamt

5,5

30,8

36,3

Die Bruttobeträge der im Rahmen dieser Transaktion erworbenen Forderungen, welche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, betragen unter Berücksichtigung nicht wesentlicher uneinbringlicher Forderungen 5,8 Mio. €. Die Auswirkungen des Erwerbs auf den Konzernumsatz und das Konzernergebnis der KION Group sind nicht wesentlich. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2013 erfolgt, hätte dies zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die von der KION Group in den ersten neun Monaten erzielten Umsatzerlöse und das Konzernergebnis geführt. Die Kaufpreisverteilung des dargestellten Unternehmenserwerbs ist zum 31. Dezember 2013 aufgrund noch abzuschließender Würdigung von Detailaspekten insbesondere im Bereich Leasing vorläufig. Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich sowohl aus strategischer als auch aus geografischer Sicht aus dem Zusammenschluss ergeben. Für den aus diesem Erwerb resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit.

Die KION Group hat am 31. Dezember 2013 den deutschen Händler Willenbrock erworben. Hierfür wurden 51,0 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH, Bremen, Deutschland, übernommen. Weitere 23,0 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH, Bremen, Deutschland, hielt die KION Group bereits vor dem Anteilserwerb zum 31. Dezember 2013. Die KION GROUP AG hält dadurch zum 31. Dezember 2013 indirekt über die Linde Material Handling GmbH, Aschaffenburg, Deutschland, 74,0 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH mit Sitz in Bremen und indirekt damit auch an deren Tochtergesellschaften. Über die Willenbrock Fördertechnik Holding, Bremen, Deutschland, hält die KION Group wesentliche Beteiligungen an Willenbrock Arbeitsbühnen GmbH & Co. KG, Bremen (74,0 Prozent), Willenbrock Fördertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (74,0 Prozent) und Willenbrock Fördertechnik GmbH & Co. KG, Hannover (74,0 Prozent). Willenbrock wurde zum 31. Dezember 2013 mit seiner Bilanz erstmalig als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KION Group einbezogen. Durch den Erwerb hat die KION Group die Position ihrer Marke Linde und deren Vertriebs- und Service-Netzwerk in Deutschland weiter gestärkt.

Der nach der Equity-Methode fortgeschriebene Buchwert der Beteiligung an der Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH, Bremen, belief sich unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt auf 2,6 Mio. €. Die Neubewertung der bis dahin gehaltenen Anteile (23,0 Prozent) führte zu einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 9,6 Mio. €. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 7,0 Mio. € wurde als Ertrag erfasst und unter dem Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die mit diesem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Erwerbsnebenkosten sind unwesentlich und werden als Aufwand der laufenden Periode erfasst und innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Dieser Unternehmenserwerb wirkte sich auf Basis der endgültigen Werte zum Erwerbszeitpunkt wie in >> Tabelle 041 dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.

Die Bruttobeträge der im Rahmen dieser Transaktion erworbenen Forderungen, welche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, betragen 12,8 Mio. € (davon 2,3 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen). Zum Erwerbszeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in voller Höhe einbringlich sind. Der Konzernumsatz erhöhte sich aufgrund des Erwerbs zum 31. Dezember 2013 nicht. Im Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2013 ist entsprechend kein auf das erworbene Unternehmen entfallender Gewinn enthalten. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2013 erfolgt, hätte dies für die KION Group in 2013 zu zusätzlichen Umsatzerlösen in Höhe von 90,8 Mio. € und einem um 1,8 Mio. € höheren Konzernergebnis geführt.

Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich aus strategischer Sicht aus dem Zusammenschluss ergeben. Für den aus diesem Erwerb resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit.