[14] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 15,9 Mio. € (Vorjahr: 149,5 Mio. €) setzen sich zusammen aus 59,0 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 122,1 Mio. €) und 43,1 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: latente Steueraufwendungen 27,4 Mio. €). In den laufenden Steueraufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) enthalten, die frühere Geschäftsjahre betreffen.
Am Bilanzstichtag bestehen Ertragsteuerforderungen gegen Steuerbehörden in Höhe von 15,4 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) sowie Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 27,7 Mio. € (Vorjahr: 85,0 Mio. €).
Latente Steuern werden bei temporären Bewertungsunterschieden zwischen den Steuer- und IFRS-Bilanzwerten angesetzt. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,14 Prozent ermittelt sich für inländische Unternehmen, nahezu unverändert zum Vorjahr, ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,0 Prozent. Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen zwischen 10,0 Prozent und 37,6 Prozent (Vorjahr: zwischen 10,0 Prozent und 38,1 Prozent).
Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 88,5 Mio. € (Vorjahr: 96,1 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.
Die aktiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: >> Tabelle 050
Bilanzposten Aktive latente Steuern* |
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>> TABELLE 050 |
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in Mio. € |
2013 |
2012 |
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Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen |
115,1 |
107,1 |
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Finanzanlagen |
2,6 |
4,1 |
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Umlaufvermögen |
45,1 |
33,8 |
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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
0,8 |
8,6 |
||
Rückstellungen |
112,0 |
121,4 |
||
Verbindlichkeiten |
317,4 |
251,0 |
||
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
41,0 |
46,4 |
||
Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge |
62,2 |
31,8 |
||
Saldierungen |
–400,7 |
–339,3 |
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Aktive latente Steuern gesamt |
295,5 |
264,9 |
Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: >> Tabelle 051
Bilanzposten Passive latente Steuern |
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>> TABELLE 051 |
in Mio. € |
2013 |
2012 |
|
|
|
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen |
489,1 |
452,4 |
Finanzanlagen |
7,8 |
3,3 |
Umlaufvermögen |
167,7 |
150,4 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
0,3 |
0,4 |
Rückstellungen |
21,9 |
23,7 |
Verbindlichkeiten |
19,8 |
15,4 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
0,3 |
2,6 |
Saldierungen |
–400,7 |
–339,3 |
Passive latente Steuern gesamt |
306,2 |
308,8 |
Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition der KION Group durchgeführte Kaufpreisallokation, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Im April 2013 wurde zwischen der KION GROUP GmbH, Wiesbaden (beherrschende Gesellschaft; nunmehr firmierend unter KION Material Handling GmbH), und der Linde Material Handling GmbH, Aschaffenburg (beherrschte Gesellschaft), ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Vertrag wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 17. Mai 2013 wirksam, sodass ab dem Veranlagungszeitraum 2013 eine steuerliche Organschaft zwischen den beiden vorgenannten Gesellschaften begründet wurde. Daher wurden in 2013 zusätzliche aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 41,8 Mio. € auf bisher nicht nutzbare steuerliche Verlustvorträge erfasst. Davon wurden bis zum 31. Dezember 2013 bereits 12,7 Mio. € genutzt.
Aktive latente Steuern in Höhe von 139,0 Mio. € (Vorjahr: 233,2 Mio. €) wurden nicht gebildet, da die Nutzung des Vermögensvorteils aufgrund der derzeitigen steuerrechtlichen Struktur nicht wahrscheinlich ist. Von den nicht gebildeten aktiven latenten Steuern entfallen auf steuerliche Verlustvorträge 49,7 Mio. € (Vorjahr: 108,6 Mio. €), auf Zinsvorträge 89,1 Mio. € (Vorjahr: 124,0 Mio. €) und auf sonstige temporäre Differenzen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).
Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig zu versteuernde Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten sind. Dementsprechend ergibt sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 49,7 Mio. € (Vorjahr: 108,6 Mio. €), welcher in Höhe von 41,0 Mio. € steuerliche Verlustvorträge betrifft, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.
In der KION Group bestehen zum 31. Dezember 2013 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 169,8 Mio. € (Vorjahr: 289,8 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 140,5 Mio. € (Vorjahr: 270,8 Mio. €). Darüber hinaus bestehen ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 228,5 Mio. € (Vorjahr: 190,5 Mio. €).
Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige inländische Zinsvortrag zum 31. Dezember 2013 beträgt 359,0 Mio. € (Vorjahr: 463,5 Mio. €).
Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiv ausgewiesenen Steueraufwand. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich hierbei als Zusammenfassung der einzelnen, gesellschaftsbezogenen und mit dem jeweiligen länderspezifischen Steuersatz erstellten Überleitungsrechnung nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte. Der in der Überleitungsrechnung angewendete erwartete Steuersatz beträgt 30,0 Prozent (Vorjahr: 29,9 Prozent). >> Tabelle 052
Ertragsteuern* |
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>> TABELLE 052 |
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in Mio. € |
2013 |
2012 |
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Ergebnis vor Steuern |
154,3 |
310,9 |
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Erwartete Ertragsteuern |
–46,2 |
–93,1 |
||||
Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer |
–4,0 |
–3,9 |
||||
Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz |
13,3 |
–0,3 |
||||
Änderung Wertberichtigung latenter Steuern** |
41,7 |
–0,6 |
||||
Verluste ohne Bildung latenter Steuern |
–7,1 |
–20,0 |
||||
Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze |
0,1 |
–1,5 |
||||
Zinsvortrag ohne Bildung latenter Steuern |
–7,0 |
–7,1 |
||||
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
–8,1 |
–20,2 |
||||
Permanente Differenzen |
5,7 |
– |
||||
Steuerfreie Erträge |
2,2 |
20,9 |
||||
Periodenfremde Steuern |
–9,1 |
–8,8 |
||||
Latente Steuern Vorperioden betreffend |
–1,1 |
–11,2 |
||||
Sonstige |
3,7 |
–3,8 |
||||
Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern) |
–15,9 |
–149,5 |