10.1 Leitung
Die Geschäftsführung der KION Group bilden Gordon Riske, Harald Pinger als Geschäftsführer der KION Holding 1 GmbH und der KION GROUP GmbH, sowie Otmar Hauck als Geschäftsführer der KION GROUP GmbH.
Gordon Riske verantwortet seit dem 23. April 2008 als Vorsitzender der Geschäftsführung unter anderem die Themen Strategische Führung des Konzerns, Kommunikation, Governance und Compliance, sowie regional das Asiengeschäft des Konzerns. Die Vorsitzenden der Geschäftsführungen der Markenobergesellschaften Linde Material Handling und STILL berichten an ihn.
Harald Pinger ist seit dem 1. August 2008 als kaufmännischer Geschäftsführer unter anderem für den Finanzbereich einschließlich Financial Services, IT-Aktivitäten, Personal, Recht und Internal Audit sowie die Region Americas in der Geschäftsführung verantwortlich. Zum 1.1.2010 hat er von Gordon Riske das Amt des Arbeitsdirektors übernommen.
Am 1. November 2009 hat Otmar Hauck die Aufgaben des technischen Geschäftsführers in der KION Group übernommen. Er verantwortet die Themen Qualität und Central Operations (Operational Excellence / Production Control), Einkauf, Logistik sowie Arbeitssicherheit und Umwelt im Konzern.
Die Sitzungen der Geschäftsführung finden in der Regel im Abstand von 14 Tagen statt. Neben der Vorbereitung und Entscheidung aller unternehmensleitenden Maßnahmen werden in den Sitzungen auch die zustimmungspflichtigen Geschäfte der Marken-Teilkonzerne beraten und entschieden. Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte ist in der jeweiligen Geschäftsordnung für die Geschäftsführungen festgelegt. Die Geschäftsführung hat nach Maßgabe der für sie geltenden Geschäftsordnung bei bestimmten Geschäftsvorfällen die Zustimmung verschiedener Gremien wie Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung einzuholen.
Abbildung Geschäftsverteilungsplan KION Group
10.2 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß den Vorschriften des Gesellschafts- und Mitbestimmungsrechts aus jeweils sechs Vertretern der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat verantwortet die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben der Aufsicht über die Führung der Geschäfte durch die Geschäftsführung. Er berät und begleitet die Geschäftsführung bei wesentlichen Aufgaben und Geschäftsvorfällen.
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist seit dem 23. September 2009 Manfred Wennemer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Continental AG. Er hat dieses Amt von Johannes Huth, Member of Kohlberg Kravis Roberts & Co., NY (USA), übernommen.
Der Aufsichtsrat hat einen Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG sowie einen Personal- und einen Prüfungsausschuss gebildet. In allen Ausschüssen des Aufsichtsrats sind die Anteilseigner und die Arbeitnehmer paritätisch vertreten.
Der Aufsichtsrat tagt in der Regel einmal pro Quartal. Die Ausschüsse treffen sich zwei- bis dreimal pro Jahr. Der Vermittlungsausschuss tagt nur aus gesetzlichen beziehungsweise satzungsmäßig vorgesehenen Anlässen. Bei Bedarf beraten sich die Gremien zudem zwischen den turnusmäßigen Sitzungen. Gesetz, Satzung und die jeweilige Geschäftsordnung des Gremiums legen die Aufgaben des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse fest.
10.3 Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft tagt gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags oder aus besonderem Anlass. Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden.
10.4 Corporate Governance
Detaillierte Angaben zu Corporate Governance stellt die KION Group in einem separaten Coporate Governance Bericht auf der Internetseite www.kiongroup.com zur Verfügung.