Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss der KION GROUP AG und ihrer Tochterunternehmen („KION“) zum 30. Juni 2026 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse anzuwenden sind.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC/SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2026 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage von KION.
Im April 2024 hat das International Accounting Standards Board den Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht. IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen und enthält unter anderem neue Regeln zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen, zur Zusammenfassung und Aufgliederung von Informationen sowie Änderungen der Ausweisvorschriften zur Kapitalflussrechnung. Mit den Neuregelungen wird eine Verbesserung der Darstellung finanzieller Informationen und eine Erhöhung von Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen angestrebt. IFRS 18 wurde im Februar 2026 für eine Anwendung in der Europäischen Union übernommen und ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. KION analysiert in einem fortgeschrittenen Stadium die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 18 auf den Konzernabschluss. Bei der Würdigung der neuen Vorgaben wurde festgestellt, dass das Leasinggeschäft von KION im Sinne des IFRS 18 als bestimmte Hauptgeschäftstätigkeit („Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden“) einzustufen ist. Infolgedessen werden künftig Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft stehen, als Teil der Umsatzerlöse bzw. als Teil der Umsatzkosten ausgewiesen und somit der operativen Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Unter IAS 1 werden die mit dem Leasinggeschäft im Zusammenhang stehenden Zinserträge und Zinsaufwendungen bislang im Finanzergebnis ausgewiesen. Das Vorliegen der bestimmten Hauptgeschäftstätigkeit wird darüber hinaus auch Auswirkungen auf die Konzern-Kapitalflussrechnung haben; dies betrifft insbesondere die Ein- und Auszahlungen aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts, die künftig im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden (bisher: Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit). Zudem analysiert KION derzeit die Auswirkungen der neuen Vorgaben zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen sowie mögliche Anpassungen der zur Steuerung verwendeten Kennzahlen.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Konsolidierungskreis
Zum 30. Juni 2026 wurden neben der KION GROUP AG insgesamt 21 (31. Dezember 2025: 21) inländische und 100 (31. Dezember 2025: 100) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Darüber hinaus wurden neun assoziierte Unternehmen (31. Dezember 2025: acht) und drei Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen (31. Dezember 2025: drei). Mit Wirkung zum 22. April 2026 wurden 35,3 Prozent der Anteile an ZIKOO Smart Technology Co., Ltd., Zhangjiagang (Suzhou), China, erworben, die als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert wird.
Zum 30. Juni 2026 wurden 53 (31. Dezember 2025: 51) Gesellschaften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Zwischenabschlüssen der KION GROUP AG als Mutterunternehmen und der einbezogenen Tochterunternehmen. Die im vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2025 unverändert. Mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Sachverhalte entsprechen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden denen des vorherigen Geschäftsjahres.
Seit diesem Jahr werden zur Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts neben Sale-and-Leaseback-Geschäften, Verbriefungstransaktionen sowie dedizierten Bankdarlehen auch Mittel aus der im März 2026 begebenen Unternehmensanleihe genutzt. Die aus der Unternehmensanleihe resultierenden Verbindlichkeiten werden jedoch nicht unter den Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft, sondern unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen, da die aufgenommenen Mittel keiner vertraglichen Zweckbindung zur Refinanzierung des Leasinggeschäfts unterliegen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurden die Kriterien für die Kostenzuordnung zu den Funktionsbereichen geändert. Infolgedessen werden Kosten für Ausgangsfrachten sowie für Ersatzteildistributionslager nunmehr in den Umsatzkosten ausgewiesen. Zuvor wurden entsprechende Kosten im Segment Industrial Trucks & Services in den Vertriebskosten erfasst. Darüber hinaus werden im Segment Intelligent Automation Solutions bestimmte Kosten des Personalmanagements, die bislang anteilig in den Umsatzkosten erfasst wurden, nun gänzlich den allgemeinen Verwaltungskosten zugeordnet. Die Vergleichsinformationen für die ersten sechs Monate 2025 wurden entsprechend angepasst; dabei wurden Aufwendungen in Höhe von 102,9 Mio. € von den Vertriebskosten in die Umsatzkosten sowie in Höhe von 7,1 Mio. € von den Umsatzkosten in die allgemeinen Verwaltungskosten umgegliedert.