Organisation und Steuerung

GRI-Indikatoren

Für die operative Leitung der KION Group ist der Vorstand der KION GROUP AG verantwortlich, der sich zum Jahresende 2016 aus vier Mitgliedern zusammensetzte.

Der Vorstand arbeitet vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zusammen, wird von diesem überwacht und bei wesentlichen Aufgaben und Geschäftsvorfällen beraten. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats regelt das deutsche Mitbestimmungsrecht. Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG besteht aus jeweils acht Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, er hat in Summe also 16 Mitglieder.

Weitere Informationen zu Aufgaben und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG finden sich im Corporate Governance Bericht, der als Teil des Geschäftsberichts 2016 im Internet abrufbar ist.

Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG sehen in einer gelebten Verpflichtung gegenüber den Prinzipien einer an Best Practice Standards ausgerichteten Corporate Governance eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Unternehmenserfolg. Die Einhaltung dieser Prinzipien fördert ferner das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens.

Die KION Group orientiert sich an anerkannten Standards der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist Richtschnur für die Ausgestaltung der Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Die KION Group entspricht bis auf eine Ausnahme allen Empfehlungen des Kodex (Selbstbehalt Aufsichtsräte und Vorstände bei der D&O-Versicherung). Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG ist über die Corporate Website abrufbar. Weitere Informationen finden sich zudem im Corporate Governance Bericht.

Für eine professionelle und verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist es erforderlich, dass sich der Vorstand regelmäßig durch das im Unternehmen eingerichtete Risikomanagementsystem über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert und seinerseits darüber dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Das Risikomanagementsystem der KION Group ist in einer konzernweiten Risikorichtlinie dokumentiert, die die Aufgaben, Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert sowie Regeln für die Identifizierung, Bewertung, Berichterstattung und Steuerung der Risiken festlegt. Spezifische Einzelrisiken werden danach durch die jeweiligen Konzerneinheiten mithilfe eines internetbasierten Reporting-Tools gemeldet. Segmentübergreifende Risiken sowie Konzernrisiken werden vom Corporate Controlling und von den jeweiligen Stabsabteilungen berichtet. Die gemeldeten Risiken werden quartalsweise überprüft und neu bewertet, bis der Grund der Risikomeldung entfallen ist ( Risikobericht im Lagebericht des Geschäftsberichts 2016).

Nachhaltigkeitsorganisation

Klare Verantwortung für nachhaltiges Handeln

Nachhaltiges Handeln ist in der KION Group mit klaren Verantwortlichkeiten verbunden. Hierzu wurde Anfang 2017 die im Folgenden beschriebene Gesamtstruktur des KION Group Nachhaltigkeitsmanagementsystems vom Vorstand der KION Group verabschiedet.

Während der Vorstand mit seinen Entscheidungen dafür Sorge trägt, dass der Nachhaltigkeitsanspruch des Unternehmens in konkreten Maßnahmen mündet, stellt der KION Group Steuerkreis Nachhaltigkeit künftig die konzernweit einheitliche Ausgestaltung und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsprogramms sicher > Abbildung 8. Dazu beobachtet er die Aktivitäten und Leistungen in den einzelnen Handlungsfeldern und nimmt bei Bedarf Korrekturen vor. Das Gremium wird im Herbst 2017 erstmals tagen und danach zweimal jährlich zusammenkommen.

Das im KION Group Steuerkreis Nachhaltigkeit abgestimmte Nachhaltigkeitsprogramm wird anschließend im KION Group Nachhaltigkeitsausschuss, der aus den Mitgliedern des Group Executive Committee (GEC) – KION Group Vorstand und Presidents der operativen Einheiten – besteht, zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Nachhaltigkeitsmanagement steuert und koordiniert das Nachhaltigkeitsprogramm im Konzern, definiert nachhaltigkeitsbezogene Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI), setzt und verfolgt die Zielerreichung. Zudem stellt es die Abstimmung zwischen den einzelnen Handlungsfeldern, den Organisationseinheiten sowie innerhalb des Konzerns sicher und steht zudem als fachliche Unterstützung zur Verfügung. Die jeweiligen Handlungsfeldverantwortlichen steuern ihre spezifischen Programme und haben dazu volle Verantwortung über die jeweiligen Budgets und Ressourcen. Sie sind auch verantwortlich für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmenpakete bis hin zur Ausdehnung auf die operativen Einheiten und Tochtergesellschaften, wobei sie sich hier mit den Nachhaltigkeitskoordinatoren der operativen Einheiten abstimmen. Auf operativer Ebene werden jeweils eigene, mit dem KION Group Handlungsfeldmodell korrespondierende Nachhaltigkeitsprogramme etabliert und bis auf die lokale Ebene heruntergebrochen. Bei den Treffen des KION Group Steuerkreises Nachhaltigkeit berichten sowohl die Handlungsfeldverantwortlichen als auch die Koordinatoren in den operativen Einheiten über die erzielten Fortschritte und entwickeln das Programm weiter.

Abbildung 8 KION Group Steuerkreis Nachhaltigkeit als zentrales Element der Nachhaltigkeitsorganisation

Steuerkreis Nachhaltigkeit als zentrales Element der Nachhaltigkeitsorganisation (Grafik)

Grundsätze und Leitlinien

Umfassendes Regelwerk in Sachen Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeitsstrategie und die entsprechenden Ziele der KION Group setzen auf bereits vorhandenen, gruppenweit geltenden Standards und Verhaltensregeln auf, die die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherstellen. > Tabelle 4 Dazu zählt als konzernweite Richtschnur der KION Group Code of Compliance (KGCC), in dem die Leitlinien für eine ethische, werteorientierte und gesetzestreue Geschäftstätigkeit festgehalten sind. Der KGCC ist in insgesamt 22 Sprachen verfügbar und weltweit für alle Mitarbeiter verbindlich. Er gibt klare Regeln vor, unter anderem für den richtigen Umgang der Mitarbeiter miteinander sowie mit Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit.

Als deutsche Gesellschaft unterliegt die KION GROUP AG in erster Linie deutschem Recht. Zugleich ist das Unternehmen verpflichtet, an seinen Standorten die jeweiligen nationalen Gesetze zu befolgen. Der KGCC enthält Regeln im Falle der Kollision mehrerer Rechtsordnungen, die auf denselben Sachverhalt Anwendung finden.

Enthält die lokale Rechtsordnung strengere Vorschriften als das deutsche Recht, gelten die lokalen Gesetze und Regelungen. Sind weltweit einzelne lokale Gesetze weniger streng als deutsches Recht, kann sich die KION Group als Konzern entscheiden, dass eine grundsätzlich strengere Regelung gewünscht, sinnvoll oder rechtlich notwendig ist. Diese Regelungen werden dann in unternehmensinternen Richtlinien und Anweisungen festgelegt und bekanntgegeben. Die Landesgesellschaften sind auch berechtigt, strengere interne Richtlinien herauszugeben, um örtlichen Gebräuchen oder anderen Überlegungen in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Richtlinien des Konzerns gelten unternehmensweit, es sei denn, sie verletzen lokales Recht oder stehen dazu in Widerspruch. Ansprechpartner in allen rechtlichen Zweifelsfällen sind die Compliance- oder die Rechtsabteilung. Der KION Group Code of Compliance ist auf der Website der KION Group öffentlich zugänglich.

Darüber hinaus umfasst das konzernweite Compliance-Programm der KION Group noch weitere unternehmensweit geltende Regelungen. > Tabelle 4 Dazu zählen unter anderem die vor allem nach innen gerichteten KION Richtlinien zu verschiedenen Sachthemen, die KION Group Grundsätze des Lieferantenverhaltens sowie die KION Compliance-Grundsätze für externe Geschäftspartner.

Die Konzernrichtlinien zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichten die Gesellschaften der KION Group unter anderem, mindestens alle relevanten nationalen Gesetze, Verhaltensregeln und Industrienormen zu beachten, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Darüber hinaus müssen Umweltbelastungen, soweit möglich, vermieden werden (siehe auch Kapitel Umwelt).

In den Grundsätzen des Lieferantenverhaltens und den Einkaufsbedingungen der KION Group sind Nachhaltigkeitsaspekte verankert, die von den Lieferanten und Dienstleistern zu beachten sind. Auch bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten nehmen Nachhaltigkeitsaspekte (insbesondere Umwelt- und Ressourcenschonung sowie Arbeitssicherheit) großen Raum ein. Weitere Informationen dazu sind in den Kapiteln Produkte bzw. Mitarbeiter in diesem Bericht zu finden.

Auf Gruppenebene gelten Beschäftigungsmindeststandards, die auf den von der International Labour Organization (ILO) verfassten Kernarbeitsnormen basieren. Diese umfassen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Die Einhaltung der definierten Beschäftigungsmindeststandards in den Einheiten wird derzeit über eine Selbstbeurteilung im Rahmen des jährlichen internen Nachhaltigkeitsreportings überwacht. Im KION Konzern sind im Berichtszeitraum keine signifikanten Vorfälle oder Verstöße gegen die Beschäftigungsmindeststandards bekannt geworden. Darüber hinaus steht die KION Group für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie eine im nationalen Branchenvergleich angemessene und in jedem Fall existenzsichernde Entlohnung ihrer Mitarbeiter. Der Verantwortung der KION Group als Arbeitgeber ist in diesem Bericht das Kapitel Mitarbeiter gewidmet.

Um sicherzustellen, dass die Mindeststandards auch bei externen Partnern oder in Joint-Ventures eingehalten werden, enthalten die jeweiligen Verträge in der Regel eine entsprechende Klausel auf Basis des KION Group Code of Compliance, die die Vertragspartner z.B. zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Tabelle 4Konzernweite Grundsätze und Leitlinien mit direktem Nachhaltigkeitsbezug

Grundsatz/Leitlinie

Inhalt

Compliance-Grundsätze für freie Partner in der KION Sales & Service-Organisation

Verpflichtung der Vertriebs- und Servicepartner auf die Compliance-Prinzipien der KION Group

Grundsätze des Lieferantenverhaltens

Legt die Grundsätze fest, deren Einhaltung die KION Group von ihren Lieferanten erwartet

KION Group Code of Compliance

Verhaltenskodex, setzt den Rahmen für rechtskonformes und ethisches Handeln aller Mitarbeiter der KION Group

Richtlinie für Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz

Richtlinie zu Arbeitsschutz, Gesundheits- und Umweltschutz, betrifft Mitarbeiter, Kunden und das Gemeinwesen

Richtlinie über Internationale Mindest-Beschäftigungsstandards

Erklärung zu den grundlegenden sozialen Rechten und Prinzipien, schließt Kinder- und Zwangsarbeit aus

Richtlinie zur Vermeidung von Interessenskonflikten

Richtlinie zur Vermeidung von Interessenskonflikten, definiert die Grundsätze für Geschäftsbeziehungen von KION

Spendenrichtlinie

Grundsätze des gesellschaftlichen Engagements, definieren die Schwerpunkte und Vorgaben für Spenden- und Sponsoringaktivitäten

Für ihre Nachhaltigkeitskommunikation strebt die KION Group eine transparente Berichterstattung nach den international anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) an. Zukünftig ist eine Beteiligung am Carbon Disclosure Project (CDP) geplant, und auch die Unterzeichnung des UN Global Compact wird geprüft.

Weitere Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen im Wesentlichen für einzelne Tochterunternehmen. Unter dem Aspekt des Kundennutzens ist dabei besonders die Bewertung durch EcoVadis hervorzuheben, die bereits regelmäßig für wesentliche Organisationseinheiten durchgeführt (z.B. STILL EMEA, Linde Material Handling EMEA) und für weitere umgesetzt wird. Darüber hinaus beteiligt sich die KION Group über ihre Organisationseinheiten an lokalen Programmen. So ist STILL EMEA etwa im Rahmen der Umweltpartnerschaft Hamburg und bei B.A.U.M. aktiv, Linde Material Handling EMEA engagiert sich im Umweltpakt Bayern und bei der Blue Competence Initiative des VDMA.