Die Material-Handling-Produkte des Unternehmens sind Maschinen, die in allen wesentlichen geografischen Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. Diese Vorgaben dienen dazu, Gefahren für den Nutzer der Produkte, sonstige Personen, Anlagen und die Umwelt in der unmittelbaren Arbeitsumgebung zu minimieren, beziehungsweise zu eliminieren und die Leistungsfähigkeit der Maschinen sicherzustellen.
So fallen diese Maschinen in der Europäischen Union unter die so genannte Maschinenrichtlinie (MRL, 2006/42/EG), andere fachspezifische Vorgaben wie die Emissionsrichtlinien (2000/14/EG (Geräusche), 2004/26/EG (Abgas)) und die elektromagnetische Verträglichkeitsrichtlinie (2004/108/EG). Ebenso finden produktspezifische Regelungen Anwendung, zum Beispiel die Richtlinie für Produkte in explosionsgefährdeten Einsatzbereichen (94/9/EG) oder das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) - welches Vorgaben der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) in Deutschland umsetzt. Nach den Vorschriften des GPSG dürfen Hersteller nur sichere Produkte in den Verkehr bringen, also solche, die den gesetzten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit und sonstigen Voraussetzungen für diese Produkte genügen.
Als Hersteller von Material-Handling-Produkten, die diesen Regelwerken unterliegen, hat das Unternehmen die Übereinstimmung seiner Produkte mit den Regelungsinhalten sicherzustellen und in der dafür vorgesehenen Weise zu verifizieren und zu zertifizieren. Dabei sehen die Regelwerke je nach Produkttyp verschiedene Vorgehensweisen bei der notwendigen Erklärung über die Konformität der Produkte mit den Vorgaben vor. Weltweit gelten entsprechende Regelwerke und Vorgaben in den jeweiligen Ländern, die ebenfalls von den in diesen Märkten verkauften Produkten des Unternehmens erfüllt werden müssen.
Das Unternehmen hat Prozesse aufgesetzt, die es in die Lage versetzen, diese rechtlichen Vorgaben effizient umzusetzen, ihre Einhaltung zu dokumentieren und sich auf etwaige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bereits in einem frühen Stadium der Entwicklung einzustellen. So arbeitet das Unternehmen beispielsweise sowohl mit Selbstzertifizierungen (zum Beispiel Konformitätserklärungen) als auch mit Zertifizierungen durch Dritte (zum Beispiel EG-Baumusterbescheinigungen). Im Ergebnis wird jedem Kunden bei der Auslieferung des Produkts mittels der CE-Erklärung bestätigt, dass das Produkt mit allen in Anwendung findenden Vorschriften im Einklang steht. Viele der vorgenannten gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die der „neuen Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung" unterliegenden Richtlinien, werden in produktspezifischen und anderen Normen (beispielsweise EN, ISO oder DIN) konkretisiert. Die durch diese Normen bereitgestellte Vereinfachung bei der nachweislichen Erfüllung der konkretisierten gesetzlichen Vorgaben nutzt das Unternehmen intensiv. Als Technologieführer ist die KION Group bestrebt, die regulatorischen Mindestvorgaben an die hergestellten Produkte zu übertreffen.
Die Errichtung und der Betrieb von Produktionsanlagen unterliegen in den verschiedenen, für das Unternehmen relevanten Jurisdiktionen bestimmten rechtlichen Anforderungen. In Deutschland beispielsweise ist dafür eine Erlaubnis nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Viele dieser Anforderungen sehen für den Betreiber solcher Anlagen gewisse Vorgaben bezüglich der Vermeidung von Luftverschmutzung, Lärmreduktion, Abfallproduktion und -entsorgung sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz vor. Die meisten Gebäude des Unternehmens erfordern zudem eine Baugenehmigung unter den jeweils anwendbaren Bauvorschriften, welche nicht nur die Gebäudeerrichtung und Umbauten, sondern auch etwaige Nutzungsänderungen reglementiert. In Deutschland umfasst die Betriebserlaubnis nach dem BImSchG die entsprechenden Baugenehmigungen, so dass eine separate Baugenehmigung nur für die Gebäude erforderlich ist, deren Errichtung und Betrieb nicht dem BImSchG unterliegen. Auch hier stellt die KION Group durch stabile Prozesse sicher, dass die regulatorischen Vorgaben hinsichtlich ihrer Anlagen eingehalten werden.
Neben diesen produkt- und anlagenspezifischen Regelwerken unterliegen die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens den üblichen Vorgaben für ein exportorientiertes (zum Beispiel einschlägige Exportkontrollvorschriften) und mit Vertriebspartnern (zum Beispiel EU Gruppenfreistellungsverordnung) arbeitendes Unternehmen. Darüber hinaus werden an die Leasingaktivitäten des Unternehmens in einigen Jurisdiktionen bestimmte regulatorische Anforderungen gestellt. In Deutschland beispielsweise ist für bestimmte Arten von Leasingaktivitäten seit der Einführung einer entsprechenden Regelung innerhalb des Gesetzes über das Kreditwesen am 1. Januar 2009 eine Lizenz erforderlich. STILL Financial Services GmbH hat diese Lizenz 2011, im Jahr ihrer Gründung, erworben. Die KION Group erfüllt alle für eine solche Lizenz erforderlichen Voraussetzungen, wie insbesondere bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Geschäftsführung, die Qualität des Risikomanagements oder des Berichtswesens des Unternehmens. Aus diesen Vorschriften oder entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den Absatzmärkten ergeben sich keine wesentlichen Einschränkungen für die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens.
Technische Standards, Vorgaben zur Sicherheit der Produkte bzw. Anlagen, oder umweltrelevante Anforderungen unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung durch die dafür zuständigen Stellen. Beispielhaft seien genannt die verschärften Emissionsrichtwerte für verbrennungsmotorisch angetriebene Stapler oder die Vorgaben und Grenzwerte für Arbeitgeber, zum Schutz der eigenen Mitarbeiter vor besonderen Geräusch- oder Vibrationsbelastungen. Das Unternehmen sieht sich als Technologieführer hier gut positioniert, diesen Herausforderungen mehr als nur gerecht zu werden. Aufgrund bereits bestehender technischer Vorteile der Produkte sieht es sogar Chancen zur weitergehenden erfolgreichen Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb. Darüber hinaus arbeitet die KION Group insbesondere in Verbänden wie dem VDMA in Deutschland und deren Arbeitsgruppen aktiv mit, um Normen und Vorschriften kontinuierlich weiter zu entwickeln. Insgesamt erwartet die KION Group von den sich weiter entwickelnden Vorgaben keine das Geschäftsmodell wesentlich beeinträchtigenden Auswirkungen.