Informationen zu Finanzinstrumenten

In der folgenden Tabelle werden sowohl die Buchwerte als auch die Fair Values finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7 dargestellt.

Wertansätze nach Klassen

 

30.06.2023

31.12.2022

in Mio. €

Buchwert

Fair Value

Buchwert

Fair Value

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

Leasingforderungen1

2.045,8

2.022,2

1.890,3

1.903,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.763,7

1.763,7

1.596,4

1.596,4

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

266,2

266,2

259,3

259,3

davon Finanzbeteiligungen

53,5

53,5

56,6

56,6

davon Finanzforderungen

25,2

25,2

27,6

27,6

davon sonstige Finanzanlagen

26,0

26,0

25,9

25,9

davon übrige finanzielle Vermögenswerte

63,5

63,5

50,5

50,5

davon derivative Finanzinstrumente

98,0

98,0

98,7

98,7

Flüssige Mittel

240,2

240,2

318,1

318,1

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1.809,7

1.785,1

1.988,6

1.940,2

davon Schuldscheindarlehen

319,4

317,6

319,2

317,2

davon Anleihen

497,4

474,6

496,8

447,1

davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

512,5

512,5

819,3

822,7

davon Sonstige Finanzverbindlichkeiten

480,4

480,4

353,3

353,3

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

3.390,6

3.349,4

3.181,1

3.155,6

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft1

15,7

15,5

33,5

33,1

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

593,6

577,2

531,4

522,1

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft1

7,2

7,1

12,8

12,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.365,7

1.365,7

1.124,3

1.124,3

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

728,9

695,9

693,7

666,8

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing1

596,4

563,4

584,9

558,0

davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen

110,0

110,0

91,9

91,9

davon derivative Finanzinstrumente

22,5

22,5

16,9

16,9

1

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

Bestimmung des Fair Values

Die nachfolgenden Tabellen zeigen für Finanzinstrumente, die zum Fair Value zu bewerten sind, die Zuordnung der Fair Values zu den einzelnen Stufen gemäß IFRS 13.

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

30.06.2023

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

199,9

davon Finanzbeteiligungen

1,5

 

52,0

53,5

davon sonstige Finanzanlagen

 

26,0

 

26,0

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

22,5

 

22,5

davon derivative Finanzinstrumente

 

98,0

 

98,0

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

22,5

davon derivative Finanzinstrumente

 

22,5

 

22,5

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value

 

Fair Value ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2022

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

199,0

davon Finanzbeteiligungen

0,7

 

55,9

56,6

davon sonstige Finanzanlagen

 

25,9

 

25,9

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

17,8

 

17,8

davon derivative Finanzinstrumente

 

98,7

 

98,7

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

16,9

davon derivative Finanzinstrumente

 

16,9

 

16,9

Die Stufe 1 umfasste die Finanzbeteiligung an der Balyo SA, deren Fair Value anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wurde.

Der Fair Value der Sonstigen Finanzanlagen wurde anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, wurden der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde anhand des an einem aktiven Markt erzielbaren Transaktionspreises ermittelt. Der Transaktionspreis wird im Wesentlichen vom Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst.

Darüber hinaus wurden Derivate (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) der Stufe 2 zugeordnet. Der Fair Value wurde unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei wurde das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der Fair Value der Devisentermingeschäfte wurde unter Anwendung der Barwertmethode anhand von Terminkursen am Bilanzstichtag ermittelt. Der Fair Value der Zinsswaps berechnete sich aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme flossen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgte die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Bei der Auswahl der Kontrahenten schließt die KION Group ausschließlich Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Stufe 3 beinhaltete im Wesentlichen die Finanzbeteiligung an der Shanghai Quicktron Intelligent Technology Co., Ltd. und der Zhejiang EP Equipment Co., Ltd. Der Fair Value wurde unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die eingetretenen Wertänderungen im ersten Halbjahr 2023 sind auf die Folgebewertung der Finanzbeteiligungen zurückzuführen und wurden unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Als wesentliche Bewertungsparameter wurden ein WACC nach Steuern in Höhe von 8,2 Prozent und ein langfristiger Wachstumsfaktor von 1 Prozent verwendet. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen von Änderungen dieser wesentlichen Bewertungsparameter auf den Fair Value.

Sensitivität von Stufe-3-Finanzinstrumenten zum 30.06.2023

 

Veränderung langfristiger Wachstumsfaktor

in Mio. €

–0,25 %

unverändert

+0,25 %

Veränderung WACC nach Steuern

 

 

 

–1 %

6,9

8,9

11,1

unverändert

–1,4

1,5

+1 %

–7,8

–6,7

–5,6

Sensitivität von Stufe-3-Finanzinstrumenten zum 31.12.2022

 

Veränderung langfristiger Wachstumsfaktor

in Mio. €

–0,25 %

unverändert

+0,25 %

Veränderung WACC nach Steuern

 

 

 

–1 %

7,5

9,6

11,9

unverändert

–1,5

1,7

+1 %

–8,4

–7,2

–6,0

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt sie zum Ende einer Berichtsperiode.

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