Der Vorstand der KION GROUP AG trägt die Gesamtverantwortung für das Compliance-Management-System im Konzern. Das Ressort Compliance ist direkt beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Leiter der Abteilung ist der Chief Compliance Officer, der mit seinem Team für die Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems, die Beratung und Information zu Compliance-Themen sowie entsprechende Schulungen verantwortlich ist. Die Compliance-Abteilung unterstützt die verantwortlichen Führungskräfte der operativen Einheiten bei der Implementierung des Compliance-Programms. KION Group Geschäftsbericht 2017 – Compliance-Management-System
In den Einheiten vor Ort sind lokale und regionale Compliance-Repräsentanten ernannt, die innerhalb der jeweiligen Gesellschaft bzw. Region auf gesetz- und regelkonformes Handeln achten. Sie dienen als Anlaufstelle bei Fragen und möglichen Verstößen, bilden das konzernweite KION Compliance Team und werden inhaltlich von der zentralen Compliance-Abteilung gesteuert. Grundsätzlich soll dabei für jede operative Einheit ein Compliance Officer in Vollzeit seinen Aufgaben nachgehen und direkt an den Chief Compliance Officer berichten. Regelmäßige Telefonkonferenzen sowie persönliche Besuche vor Ort gewährleisten einen kontinuierlichen Informationsaustausch. Hinzu kommt der jährlich stattfindende Compliance Day, an dem alle Mitarbeiter teilnehmen, die im Konzern mit dem Thema Compliance befasst sind.
Auch die im Vorjahr erworbene Dematic ist inzwischen voll in die KION Compliance-Organisation integriert, mit einem Compliance Officer, der seine Aufgaben in Vollzeit wahrnimmt. Zudem wird der KION Group Code of Compliance 2018 um spezifische Inhalte von Dematic ergänzt.
Monatlich – in gravierenden Fällen ad hoc – berichten die dezentralen Compliance-Repräsentanten an die Compliance-Abteilung. Wesentliche Vorfälle und Entwicklungen berichtet der Chief Compliance Officer direkt an den CEO der KION Group sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der KION GROUP AG.
In Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Compliance-Abteilung der KION Group eng mit der Rechtsabteilung, der internen Revision sowie der Personalabteilung zusammen. So ist auch das KION Compliance Committee mit den Leitungen dieser Abteilungen besetzt. Es befasst sich als funktionsübergreifendes Gremium in erster Linie mit der Bearbeitung der Compliance-Hinweise, mit der Steuerung von Untersuchungen und der Beratung über erforderliche Sanktionen bei festgestellten Compliance-Verstößen.
Das Compliance-Management-System der KION Group ist nach dem Vorbild des Prüfungsstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) aufgebaut. Fokus ist die Prävention von Compliance-Verstößen. Im Rahmen seiner regulären Prüfungen sowie durch Ad-hoc-Audits prüft die Konzernrevision die Einhaltung der Compliance-Vorgaben der KION Group in den Tochtergesellschaften. Werden Compliance-Verstöße durch die Revision bestätigt, ist es die Aufgabe der Personal- bzw. Rechtsabteilung, für Abhilfe zu sorgen und die Verstöße zu ahnden. Im Jahr 2018 will die KION Group die Zertifizierung des Compliance-Management-Systems angehen, die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen.
Meldungen über tatsächliche oder vermutete Verstöße können per Telefon, Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Zusätzlich steht allen Mitarbeitern der KION Group, auf Wunsch auch anonym, eine Whistleblowing-Hotline zur Verfügung, um mögliche Verstöße in Sachen Compliance zu melden. Die Mitarbeiter können sich zudem jederzeit an ihre Vorgesetzten wenden und sie auf eventuelle Missstände aufmerksam machen. Zudem wird die Internetpräsenz des Compliance-Bereichs auf der KION Group Website um entsprechende Kontaktinformationen erweitert, um die Transparenz auch für Externe zu erhöhen.
Die Compliance-Abteilung hat im Berichtszeitraum 147 Hinweise über vermutete oder tatsächliche Verstöße erhalten. Die Meldungen betrafen versuchte Cyber-Angriffe über Spam E-Mails oder CEO-Fraud Versuche, HR & HSE-relevante Beschwerden, mögliche Interessenskonflikte, Diebstähle von Firmeneigentum und Betrugsfälle. Den einzelnen Meldungen wurde ausnahmslos nachgegangen.
30 Prozent der Hinweise hatten Korrekturmaßnahmen wie Verbesserung der internen Kontrollen und Prozesse, zusätzliche Awareness-Schulungen, aber auch Disziplinarmaßnahmen wie Ermahnung, Abmahnung oder Entlassung der betroffenen Mitarbeiter zur Folge.
Es wurden keine signifikanten, systemischen Compliance-Verstöße festgestellt.