[7] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Die in dem vorliegenden Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind über die oben genannten im Geschäftsjahr erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hinaus grundsätzlich unverändert zum 31. Dezember 2014. Der Konzernabschluss basiert auf den nach KION konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Jahresabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den Zeitwert des erhaltenen Entgelts für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Miet- und Leasingerlöse (ohne Umsatzsteuer) nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen. Umsatzerlöse sind gemäß IAS 18 zu erfassen, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und dieser verlässlich bestimmt werden kann. Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie folgt:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden – mit Ausnahme der sogenannten „Sale with Risk“-Verkäufe – erfasst, wenn die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, der Kunde die Ware annimmt und der Nutzenzufluss als hinreichend wahrscheinlich einzustufen ist. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Risiken aus dem Verkaufsgeschäft werden durch entsprechende Rückstellungen abgebildet.

Erbringen von Dienstleistungen

Erträge aus Dienstleistungsgeschäften werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bei der periodenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen wird der Umsatz im Verhältnis von erbrachten zu insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen (Fertigstellungsgrad) erfasst. Umsatzerlöse aus langfristigen Serviceverträgen werden daher auf Basis der durchschnittlichen Laufzeiten der Serviceverträge und entsprechend dem progressiven Kostenverlauf (gleichbleibende Marge) vereinnahmt.

Umsätze aus Finanzdienstleistungsgeschäften werden bei einer Klassifizierung als „Finance Lease“ in Höhe des Verkaufswerts des Leasinggegenstands und im Fall eines „Operating Lease“ in Höhe der Leasingraten erfasst. Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäfts werden auch Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die dann ihrerseits Leasingverträge direkt mit dem Endkunden eingehen („indirekte Endkundenfinanzierung“). Sofern wesentliche Chancen und Risiken aufgrund einer vereinbarten Restwertgarantie, die mehr als 10 Prozent des Objektwerts beträgt, oder aufgrund einer vereinbarten Kundenausfallbürgschaft bei der KION Group verbleiben („Sale with Risk“), wird der Verkaufserlös abgegrenzt und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie bzw. zum Ende der Ausfallbürgschaft ertragswirksam vereinnahmt.

Fertigungsaufträge

Erträge aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der „Percentage-of-Completion“-Methode bilanziert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Abschnitt „Fertigungsaufträge“ verwiesen.

Zinsen und Nutzungsentgelte

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Erträge aus Nutzungsentgelten werden nach dem wirtschaftlichen Gehalt der relevanten Vereinbarungen abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Zur Umsatz- und Ergebnisabgrenzung aus Leasinggeschäften verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen.

Umsatzkosten

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Geschäfts- oder Firmenwerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Leasing / Kurzfristmiete

Leasingvermögen

Mietvermögen

Sonstige Sachanlagen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Vorräte

Fertigungsaufträge

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Flüssige Mittel

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Derivative Finanzinstrumente

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Anteilsbasierte Vergütungen

Finanzverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Ermessensentscheidungen und Schätzungen