[14] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 109,2 Mio. € (Vorjahr: 80,0 Mio. €) setzen sich zusammen aus 132,5 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 63,5 Mio. €) und 23,3 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 16,5 Mio. € latente Steueraufwendungen). In den laufenden Steueraufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 24,9 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €) enthalten, die frühere Geschäftsjahre betreffen.
Am Bilanzstichtag bestehen Ertragsteuerforderungen gegen Steuerbehörden in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €) sowie Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 79,8 Mio. € (Vorjahr: 31,3 Mio. €).
Latente Steuern werden bei temporären Bewertungsunterschieden zwischen den Steuer- und IFRS-Bilanzwerten angesetzt. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,93 Prozent (Vorjahr: 14,63 Prozent) ermittelt sich für inländische Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,75 Prozent (Vorjahr: 30,5 Prozent). Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen zwischen 10,0 Prozent und 37,48 Prozent (Vorjahr: zwischen 10,0 Prozent und 35,0 Prozent).
Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 164,2 Mio. € (Vorjahr: 88,8 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.
Die aktiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 052
Bilanzposten Aktive latente Steuern |
|
052 |
in Mio. € |
2015 |
2014 |
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen |
97,6 |
136,0 |
Finanzanlagen |
– |
0,1 |
Umlaufvermögen |
41,2 |
40,5 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
0,3 |
0,5 |
Rückstellungen |
163,3 |
178,1 |
Verbindlichkeiten |
324,9 |
295,1 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
36,2 |
46,2 |
Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge |
73,7 |
62,1 |
Saldierungen |
–388,3 |
–400,6 |
Aktive latente Steuern gesamt |
349,0 |
357,9 |
Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 053
Bilanzposten Passive latente Steuern |
|
053 |
in Mio. € |
2015 |
2014 |
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen |
442,6 |
483,7 |
Finanzanlagen |
3,5 |
5,0 |
Umlaufvermögen |
201,3 |
196,2 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
1,0 |
2,1 |
Rückstellungen |
8,7 |
23,5 |
Verbindlichkeiten |
31,5 |
10,6 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
2,3 |
0,5 |
Saldierungen |
–388,3 |
–400,6 |
Passive latente Steuern gesamt |
302,7 |
320,9 |
Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition der KION Group durchgeführte Kaufpreisallokation, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden latente Steuern in Höhe von –5,3 Mio. € eigenkapitalmindernd im Sonstigen Konzernergebnis erfasst (Vorjahr: 62,5 Mio. € eigenkapitalerhöhend). Davon entfallen latente Steuern in Höhe von –4,5 Mio. € (Vorjahr: 60,6 Mio. €) auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionszusagen. Des Weiteren wurden latente Steuern in Höhe von –0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) im Zusammenhang mit realisierten und unrealisierten Marktwertänderungen von Derivaten in Cash Flow (–2,2 Mio. €; Vorjahr: 1,9 Mio. €) und Net Investment Hedges (1,4 Mio. €; Vorjahr: 0,0 Mio. €) gebildet. Darüber hinaus veränderten sich die latenten Steuern insgesamt in Höhe von 8,6 Mio. € erfolgsneutral im Rahmen der Kaufpreisallokation der Egemin Automation sowie aufgrund von im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung enthaltenen Währungseffekten.
Im Vorjahr wurden latente Steuern in Höhe von 1,0 Mio. € im Rahmen der Entkonsolidierung der Linde Heavy Truck Division Ltd. aus dem Kumulierten Sonstigen Konzernergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
Im Jahr 2015 bestanden in der Muttergesellschaft sowie in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 85,4 Mio. € (Vorjahr: 51,6 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.
Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 115,8 Mio. € (Vorjahr: 162,0 Mio. €), auf Zinsvorträge in Höhe von 215,8 Mio. € (Vorjahr: 262,1 Mio. €) und auf sonstige temporäre Differenzen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig zu versteuernde Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten sind. Dementsprechend ergibt sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 29,3 Mio. € (Vorjahr: 34,2 Mio. €), der in Höhe von 27,1 Mio. € (Vorjahr: 32,3 Mio. €) steuerliche Verlustvorträge betrifft, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.
In der KION Group bestehen zum 31. Dezember 2015 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 156,5 Mio. € (Vorjahr: 108,2 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 142,1 Mio. € (Vorjahr: 59,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 142,2 Mio. € (Vorjahr: 214,4 Mio. €).
Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige inländische Zinsvortrag zum 31. Dezember 2015 beträgt 296,7 Mio. € (Vorjahr: 332,5 Mio. €).
Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiv ausgewiesenen Steueraufwand. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich hierbei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit dem jeweiligen länderspezifischen Steuersatz erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte. Der in der Überleitungsrechnung angewendete erwartete Steuersatz beträgt 30,75 Prozent (Vorjahr: 30,5 Prozent). > TABELLE 054
Ertragsteuern |
|
054 |
in Mio. € |
2015 |
2014 |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
330,2 |
258,3 |
|
|
|
Erwartete Ertragsteuern |
–101,5 |
–78,7 |
Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer |
–3,9 |
–5,3 |
Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz |
11,9 |
8,2 |
Verluste ohne Bildung latenter Steuern |
–9,5 |
–5,6 |
Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze |
–7,2 |
–1,0 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
–1,9 |
–5,9 |
Steuerfreie Erträge |
2,3 |
2,6 |
Periodenfremde Steuern |
–24,9 |
–6,9 |
Latente Steuern Vorperioden betreffend |
28,5 |
7,5 |
Sonstige |
–3,0 |
5,0 |
Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern) |
–109,2 |
–80,0 |