Erstmalige Anwendung neuer IFRS

Die KION Group wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundsätzlich vollständig retrospektiv an. Lediglich die geänderten Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 werden prospektiv angewendet. Für IFRS 9 unterbleibt die Anpassung der Vorjahreszahlen, während für IFRS 15 und IFRS 16 die Vorjahreszahlen unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst wurden.

Die Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Kapitalflussrechnung und die Segmentinformationen berücksichtigen die aus der erstmaligen Anwendung der zuvor genannten Rechnungslegungsvorschriften resultierenden Auswirkungen und Ausweisänderungen. Die sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards ergebenden quantitativen Auswirkungen wurden in den detaillierten Ausführungen im verkürzten Konzernanhang zum 30. Juni 2018 im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erläutert.