Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 wurde der Sitz der KION GROUP AG in die Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main verlegt. Die Sitzverlegung wurde rechtlich mit Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen HRB 112163 am 20. Juni 2018 wirksam.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 25. Juli 2018 aufgestellt.
Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2018 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse, anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Zudem wurde IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, der erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist, aufgrund der Wechselwirkungen mit IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ freiwillig vorzeitig zum 1. Januar 2018 angewendet. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Konsolidierungskreis
Zum 30. Juni 2018 werden neben der KION GROUP AG insgesamt 24 (31. Dezember 2017: 24) inländische und 115 (31. Dezember 2017: 114) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Darüber hinaus werden unverändert zum 31. Dezember 2017 zwei Gemeinschaftsunternehmen und sieben assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode einbezogen.
Nicht einbezogen werden 55 (31. Dezember 2017: 56) Tochterunternehmen mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb sowie sonstige Beteiligungen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erstmalige Anwendung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16
Die KION Group wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundsätzlich vollständig retrospektiv an. Lediglich die geänderten Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 werden prospektiv angewendet. Für IFRS 9 unterbleibt die Anpassung der Vorjahreszahlen, während für IFRS 15 und IFRS 16 die Vorjahreszahlen unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst wurden.
Die Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalspiegel sowie die Segmentinformationen berücksichtigen die nachfolgend dargestellten Auswirkungen und Ausweisänderungen aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften. Die im vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit Ausnahme der oben genannten erstmals angewendeten Standards im Vergleich zum 31. Dezember 2017 grundsätzlich unverändert. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.
IFRS 9 – Finanzinstrumente
In Übereinstimmung mit den neuen Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 teilt die KION Group finanzielle Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien ein: finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden („FVPL“), zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente („AC“) sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, wobei im Sonstigen Konzernergebnis angesammelte Gewinne und Verluste bei Abgang dieser finanziellen Vermögenswerte nicht erfolgswirksam reklassifiziert werden dürfen („FVOCI“). Die Zuordnung zu einer Bewertungskategorie wird abhängig von der Art der Finanzinstrumente, den daraus resultierenden Zahlungsströmen sowie auf Basis des Geschäftsmodells für die Verwaltung der Finanzinstrumente vorgenommen.
Der einschlägige Bewertungsmaßstab wurde für den überwiegenden Teil der Finanzinstrumente der KION Group gemäß den Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 beibehalten. Die KION Group ordnet Finanzbeteiligungen, die bislang nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar („AfS“) designiert wurden, auf Einzelfallbasis entweder der Kategorie „FVPL“ oder der Kategorie „FVOCI“ zu. Zum 1. Januar 2018 im Bestand befindliche Finanzbeteiligungen werden erfolgsneutral zum Fair Value ohne erfolgswirksame Reklassifizierung bei Abgang bilanziert (Kategorie „FVOCI“). Im Gegensatz dazu werden Anteile an nicht konsolidierten bzw. nicht nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften nunmehr unter den Sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Da die Zahlungsströme von Finanzinstrumenten der Klasse „Sonstige Finanzanlagen“, die zuvor gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar („AfS“) oder Loans and Receivables („LaR“) klassifiziert wurden, nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen umfassen, werden diese Schuldinstrumente aufgrund des Zahlungsstromkriteriums des IFRS 9 erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert („FVPL“). Zum 1. Januar 2018 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,6 Mio. € aufgrund des Geschäftsmodellkriteriums des IFRS 9 erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert („FVPL“).
> TABELLE 25 enthält eine Überleitung der finanziellen Vermögenswerte nach Klassen von IAS 39 auf IFRS 9 zum 1. Januar 2018.
Überleitung der finanziellen Vermögenswerte von IAS 39 auf IFRS 9 |
25 |
||||||
31.12.2017* |
IFRS 9 Anpassungen |
01.01.2018 |
|||||
Klassen und Bewertungskategorien gemäß IAS 39 |
Buchwert gemäß IAS 39 |
Neukategorisierungen |
Bewertungseffekte |
Klassen und Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 |
Buchwert gemäß IFRS 9 |
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in Mio. € |
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Nicht konsolidierte Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen |
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Finanzbeteiligungen |
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AfS |
36,0 |
–24,3 |
|
FVOCI |
11,8 |
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Ausleihungen |
|
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|
Finanzforderungen |
|
||
LaR |
2,2 |
|
|
AC |
2,2 |
||
Finanzforderungen |
|
|
|
Finanzforderungen |
|
||
LaR |
30,3 |
|
–0,1 |
AC |
30,3 |
||
Sonstige Finanzanlagen |
|
|
|
Sonstige Finanzanlagen |
|
||
AfS |
0,5 |
|
|
|
|
||
LaR |
18,4 |
2,4 |
|
FVPL |
21,3 |
||
Leasingforderungen |
|
|
|
Leasingforderungen |
|
||
Im Anwendungsbereich von IFRS 16 |
875,8 |
|
|
Im Anwendungsbereich von IFRS 16 |
875,8 |
||
Vertragsvermögenswerte |
|
|
|
Vertragsvermögenswerte |
|
||
Im Anwendungsbereich von IFRS 15 |
100,3 |
|
|
Im Anwendungsbereich von IFRS 15 |
100,3 |
||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
||
LaR |
999,4 |
–18,6 |
14,8 |
AC |
995,6 |
||
|
|
|
|
FVPL |
18,6 |
||
Sonstige finanzielle Forderungen |
|
|
|
Sonstige finanzielle Forderungen |
|
||
davon nicht derivative Forderungen |
|
|
|
davon nicht derivative Forderungen |
|
||
LaR |
58,7 |
–0,7 |
|
AC |
58,0 |
||
davon derivative Finanzinstrumente |
|
|
|
davon derivative Finanzinstrumente |
|
||
FAHfT |
22,2 |
|
|
FVPL |
22,2 |
||
Hedge Accounting |
7,8 |
|
|
Hedge Accounting |
7,8 |
||
Flüssige Mittel |
|
|
|
Flüssige Mittel |
|
||
LaR |
173,2 |
|
|
AC |
173,2 |
Des Weiteren resultieren aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Änderungen bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die KION Group wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerte an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich infolge der Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells des IFRS 9 um 14,8 Mio. €. > TABELLE 26
Überleitung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von IAS 39 auf IFRS 9 |
26 |
in Mio. € |
|
Stand Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2017 |
51,1 |
Erfolgsneutraler Bewertungseffekt aus der Erstanwendung von IFRS 9 |
–14,8 |
Stand Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 01.01.2018 |
36,3 |
Insgesamt resultierte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 ein Anstieg des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von 14,6 Mio. € zum 1. Januar 2018. Der Umstellungseffekt ist im Wesentlichen auf das neue, auf erwarteten Verlusten basierende Wertminderungsmodell zurückzuführen.
Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 ergeben sich keine Auswirkungen auf die Kategorisierung und Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten der KION Group.
Alle zum 1. Januar 2018 bestehenden Sicherungsbeziehungen der KION Group erfüllen die Voraussetzungen des IFRS 9 für Hedge Accounting und weisen weiterhin eine sehr hohe Effektivität aus.
IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Kundenverträgen
Die zuvor in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Vertragsvermögenswerte werden aufgrund der Anwendung des IFRS 15 erstmals in der Konzernbilanz separat ausgewiesen und betrugen zum 31. Dezember 2017 100,3 Mio. € (1. Januar 2017: 117,4 Mio. €); analog dazu werden die zuvor unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfassten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 324,4 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (1. Januar 2017: 376,4 Mio. €) ebenfalls als neue Bilanzposition dargestellt. Weitere Darstellungsänderungen in den primären Abschlussbestandteilen der KION Group ergeben sich nicht.
Der Realisierungszeitpunkt bzw. -zeitraum der weit überwiegenden Anzahl der Neugeschäfts- und Servicegeschäftsaufträge sowie der Fertigungsaufträge bleibt unverändert. Der in Einzelfällen von untergeordneter Bedeutung veränderte Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung führte insgesamt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von 7,9 Mio. € zum 1. Januar 2017.
Die Erleichterungsvorschrift, vor dem 1. Januar 2017 erfüllte Verträge nicht neu nach IFRS 15 zu beurteilen, wurde in Anspruch genommen.
IFRS 16 – Leasingverhältnisse
Sachverhalte im Bereich der indirekten Endkundenfinanzierung, die bisher als Verkaufstransaktionen bilanziert werden, sind unter Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 als Leasingverhältnisse abgebildet. Dadurch stieg das Leasingvermögen zum 31. Dezember 2017 um 724,0 Mio. € (1. Januar 2017: 714,2 Mio. €). Dieser Veränderung standen zum 31. Dezember 2017 höhere Umsatzabgrenzungen in Höhe von 541,5 Mio. € (1. Januar 2017: 532,7 Mio. €) gegenüber, die mit 349,7 Mio. € (1. Januar 2017: 341,7 Mio. €) auf die langfristigen Sonstigen Verbindlichkeiten und mit 191,8 Mio. € (1. Januar 2017: 191,1 Mio. €) auf die kurzfristigen Sonstigen Verbindlichkeiten entfielen. Des Weiteren wurden aus der veränderten Abbildung der indirekten Endkundenfinanzierung zum 31. Dezember 2017 zusätzliche Restwertverpflichtungen unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 340,7 Mio. € (1. Januar 2017: 335,9 Mio. €) ausgewiesen; damit verbunden ist der Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen um 262,4 Mio. € (1. Januar 2017: 258,8 Mio. €) sowie der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen um 78,3 Mio. € (1. Januar 2017: 77,2 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen wurden erstmals als separate Bilanzposition ausgewiesen und umfassen unter anderem auch die bislang unter den kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen zur Refinanzierung des langfristigen Leasinggeschäfts (Umgliederung zum 1. Januar 2017 in Höhe von 8,3 Mio. €).
Bislang als nicht bilanzwirksame Operating-Leasing-Verhältnisse abgebildete Beschaffungsleasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 durch Erfassung von Nutzungsrechten unter den Sonstigen Sachanlagen sowie Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasingverhältnissen innerhalb der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bilanziert. Die KION Group nimmt dabei die Wahlrechte in Anspruch, Nutzungsrechte sowie Verbindlichkeiten für geringwertige Beschaffungsleasingverhältnisse sowie Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten bilanziell nicht zu erfassen. Zum 31. Dezember 2017 erhöhten sich die Sonstigen Sachanlagen um 318,0 Mio. € (1. Januar 2017: 240,8 Mio. €); analog dazu erhöhten sich die langfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 267,8 Mio. € (1. Januar 2017: 207,0 Mio. €) sowie die kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 72,0 Mio. € (1. Januar 2017: 55,6 Mio. €). Insgesamt führte die Erstanwendung des IFRS 16 auf die Leasingverhältnisse der KION Group zu einer Reduzierung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von –160,8 Mio. € zum 1. Januar 2017.
Da die rückwirkende Anwendung von IFRS 15 sowie IFRS 16 Auswirkungen auf diverse Positionen in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung hat, wurden die dargestellten Vorjahreszahlen im gesamten Finanzbericht angepasst. Die > TABELLEN 27 – 30 fassen die quantitativen Auswirkungen zusammen.
Auswirkungen auf Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2017 |
27 |
||
in Mio. € |
Geschäftsbericht 2017 |
Anpassungen neue IFRS |
2017 angepasst |
Umsatzerlöse |
7.653,6 |
–55,4 |
7.598,1 |
Umsatzkosten |
–5.699,1 |
55,8 |
–5.643,3 |
Bruttoergebnis vom Umsatz |
1.954,5 |
0,4 |
1.954,8 |
|
|
|
|
Vertriebskosten |
–829,6 |
2,0 |
–827,5 |
Forschungs- und Entwicklungskosten |
–137,0 |
–0,0 |
–137,0 |
Allgemeine Verwaltungskosten |
–456,8 |
9,2 |
–447,5 |
Sonstige Erträge |
75,7 |
0,1 |
75,7 |
Sonstige Aufwendungen |
–71,1 |
0,0 |
–71,1 |
Ergebnis von at-equity bilanzierten Beteiligungen |
13,6 |
– |
13,6 |
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern |
549,4 |
11,7 |
561,0 |
|
|
|
|
Finanzerträge |
132,2 |
0,6 |
132,8 |
Finanzaufwendungen |
–213,3 |
–15,9 |
–229,2 |
Finanzergebnis |
–81,1 |
–15,2 |
–96,3 |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
468,3 |
–3,6 |
464,7 |
|
|
|
|
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
–41,9 |
–0,3 |
–42,2 |
|
|
|
|
Konzernergebnis |
426,4 |
–3,9 |
422,5 |
Auswirkungen auf Konzernbilanz zum 1. Januar 2017 |
28 |
||
in Mio. € |
Geschäftsbericht 2016 |
Anpassungen neue IFRS |
01.01.2017 angepasst |
Leasingvermögen |
429,7 |
714,2 |
1.143,9 |
Mietvermögen |
575,3 |
–32,3 |
543,0 |
Sonstige Sachanlagen |
678,3 |
240,8 |
919,1 |
Latente Steueransprüche |
419,8 |
95,0 |
514,8 |
Übrige langfristige Vermögenswerte |
6.839,3 |
–0,0 |
6.839,3 |
Langfristige Vermögenswerte |
8.942,4 |
1.017,7 |
9.960,1 |
|
|
|
|
Vertragsvermögenswerte |
– |
117,4 |
117,4 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
998,9 |
–103,1 |
895,9 |
Übrige kurzfristige Vermögenswerte |
1.355,7 |
– |
1.355,7 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
2.354,6 |
14,3 |
2.368,9 |
|
|
|
|
Summe Aktiva |
11.297,0 |
1.032,0 |
12.329,0 |
|
|
|
|
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis |
183,4 |
–152,9 |
30,5 |
Übriges Eigenkapital |
2.312,3 |
0,0 |
2.312,3 |
Eigenkapital |
2.495,7 |
–152,9 |
2.342,8 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen |
– |
258,3 |
258,3 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
349,3 |
200,5 |
549,8 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
202,8 |
348,4 |
551,2 |
Latente Steuerschulden |
882,5 |
27,2 |
909,6 |
Übrige langfristige Schulden |
4.694,4 |
– |
4.694,4 |
Langfristige Schulden |
6.128,9 |
834,4 |
6.963,2 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen |
– |
91,4 |
91,4 |
Vertragsverbindlichkeiten |
– |
376,4 |
376,4 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
222,6 |
65,0 |
287,6 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
842,1 |
–182,2 |
659,9 |
Übrige kurzfristige Schulden |
1.607,8 |
– |
1.607,8 |
Kurzfristige Schulden |
2.672,5 |
350,6 |
3.023,0 |
|
|
|
|
Summe Passiva |
11.297,0 |
1.032,0 |
12.329,0 |
Auswirkungen auf Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 |
29 |
||
in Mio. € |
Geschäftsbericht 2017 |
Anpassungen neue IFRS |
31.12.2017 angepasst |
Leasingvermögen |
522,3 |
724,0 |
1.246,3 |
Mietvermögen |
651,4 |
–43,0 |
608,4 |
Sonstige Sachanlagen |
676,9 |
318,0 |
994,9 |
Latente Steueransprüche |
370,5 |
104,7 |
475,2 |
Übrige langfristige Vermögenswerte |
6.525,8 |
0,0 |
6.525,8 |
Langfristige Vermögenswerte |
8.746,9 |
1.103,7 |
9.850,6 |
|
|
|
|
Vertragsvermögenswerte |
– |
100,3 |
100,3 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.094,1 |
–94,7 |
999,4 |
Übrige kurzfristige Vermögenswerte |
1.387,4 |
– |
1.387,4 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
2.481,5 |
5,6 |
2.487,1 |
|
|
|
|
Summe Aktiva |
11.228,4 |
1.109,3 |
12.337,7 |
|
|
|
|
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis |
521,3 |
–156,9 |
364,4 |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis |
–528,8 |
0,4 |
–528,4 |
Übriges Eigenkapital |
3.156,3 |
0,0 |
3.156,3 |
Eigenkapital |
3.148,8 |
–156,5 |
2.992,3 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen |
– |
261,0 |
261,0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
407,8 |
255,8 |
663,6 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
235,7 |
349,7 |
585,4 |
Latente Steuerschulden |
665,2 |
37,2 |
702,4 |
Übrige langfristige Schulden |
3.921,4 |
– |
3.921,4 |
Langfristige Schulden |
5.230,0 |
903,7 |
6.133,7 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen |
– |
176,4 |
176,4 |
Vertragsverbindlichkeiten |
– |
324,4 |
324,4 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
296,7 |
1,9 |
298,6 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
820,7 |
–140,7 |
679,9 |
Übrige kurzfristige Schulden |
1.732,2 |
– |
1.732,2 |
Kurzfristige Schulden |
2.849,6 |
362,1 |
3.211,7 |
|
|
|
|
Summe Passiva |
11.228,4 |
1.109,3 |
12.337,7 |
Auswirkungen auf Konzern-Kapitalflussrechnung 2017 |
30 |
||
in Mio. € |
Geschäftsbericht 2017 |
Anpassungen neue IFRS |
2017 angepasst |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
615,8 |
96,0 |
711,9 |
|
|
|
|
Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
–237,6 |
0,0 |
–237,6 |
|
|
|
|
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
–472,5 |
–96,0 |
–568,5 |
Wechselkursbedingte Wertänderungen des Finanzmittelbestandes |
–12,2 |
0,0 |
–12,2 |
Nettoveränderung der Flüssigen Mittel in der Bilanz |
–106,4 |
0,0 |
–106,4 |
|
|
|
|
Flüssige Mittel am Anfang der Berichtsperiode |
279,6 |
0,0 |
279,6 |
Flüssige Mittel am Ende der Berichtsperiode |
173,2 |
0,0 |
173,2 |
Sowohl das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) als auch das um Einmal- und Sondereffekte sowie um Effekte aus Kaufpreisallokationen bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (bereinigtes EBIT) erhöhten sich für das Geschäftsjahr 2017 durch die erstmalige Anwendung der neuen Standards um jeweils 11,7 Mio. € auf 561,0 Mio. € bzw. 777,3 Mio. €. Von dem Konzernergebnis in Höhe von 422,5 Mio. € stehen den Aktionären der KION GROUP AG anteilig 420,9 Mio. € zu. Durch die erstmalige Anwendung der neuen Standards reduzierte sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie um 0,04 € auf 3,68 € und das verwässerte Ergebnis je Aktie um 0,03 € auf 3,68 €. Darüber hinaus hat sich in der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017 durch die in > TABELLE 30 dargestellte rückwirkende Anpassung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Free Cashflow um 96,0 Mio. € auf 474,3 Mio. € erhöht.
Umsatzrealisierung
Der neue Standard IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ regelt die einheitlichen Grundprinzipien für die Umsatzlegung aus Kundenverträgen. Das Kernprinzip besteht darin, dass Umsatzerlöse realisiert werden, wenn der Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Leasing / Kurzfristmiete
Unternehmen der KION Group im Segment Industrial Trucks & Services vermieten zur Absatzunterstützung Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an ihre Kunden im Wege der langfristigen Vermietung (Leasing) und der kurzfristigen Vermietung (Kurzfristmiete).
Dabei schließen Unternehmen der KION Group Verträge sowohl als Leasinggeber wie auch als Leasingnehmer ab. Diese Verträge werden gemäß IFRS 16 als „Finance Lease“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Leasing- / Mietgegenstands verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Miet- und Leasinggeschäfte werden gemäß IFRS 16 als „Operating Lease“ klassifiziert.
Schließt ein Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingvertrag bilanziert. Leasingforderungen werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Die Zinserträge werden über die Vertragslaufzeit verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.
Leasingvermögen
Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Gegenständen aus der langfristigen Vermietung (Leasing) bei den Unternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Lease“), wird es als Leasingvermögen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge linear abgeschrieben. Zur Refinanzierung von Leasingverträgen werden Flurförderzeuge in der Regel an Leasinggesellschaften verkauft und anschließend zurückgeleast (Headlease) und dem externen Endkunden im Rahmen eines Sublease überlassen (im Folgenden als „Sale-and-Leaseback-Sublease“ bezeichnet).
Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Portfolio musste hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt werden. Falls Unternehmen der KION Group in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease tragen, werden diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen und zum niedrigeren Wert aus Barwert der Leasingzahlungen und beizulegendem Zeitwert aktiviert. Können hingegen wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease an den Endkunden weitergegeben werden, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. In beiden Fällen wird die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge, die grundsätzlich laufzeitkongruent erfolgt, als Leasingverbindlichkeit ausgewiesen.
Für nach dem 31. Dezember 2017 geschlossene Verträge ist entscheidend, ob der Refinanzierungspartner die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt. Da der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Bilanz als Leasingvermögen bzw. im Fall der an den Endkunden übertragenen Risiken und Chancen als Leasingforderungen erfasst. Der Ansatz des Leasingvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das erhaltene Entgelt wird unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen für Leasingverhältnisse bilanziert.
Im Rahmen der indirekten Endkundenfinanzierung werden Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen. Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Bilanz als Leasingvermögen ausgewiesen und zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Im Falle der Gewährung einer Restwertgarantie seitens der KION Group wird in Höhe der Restwertverpflichtung eine Verbindlichkeit aus Finanzdienstleistungen passiviert. Entsprechend realisieren Unternehmen der KION Group das die Restwertverpflichtung übersteigende erhaltene Entgelt entweder unmittelbar als Umsatz oder grenzen das erhaltene Entgelt zunächst passivisch ab und realisieren den Umsatz anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit.
Mietvermögen
Unternehmen der KION Group vermieten im Rahmen eines Kurzfristmietvertrages Flurförderzeuge direkt an den Endkunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einem Tag bis zu einem Jahr geschlossen.
Die Flurförderzeuge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis sieben Jahren, je nach Produktgruppe, linear abgeschrieben. Sofern eine Refinanzierung durch „Sale and Leaseback“ erfolgt, werden die Flurförderzeuge je nach Portfoliozugehörigkeit entweder zum niedrigeren Wert aus Barwert der Leasingzahlungen und beizulegendem Zeitwert bzw. zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Portfolio musste hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt werden. Falls Unternehmen der KION Group in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease tragen, wird dieses Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Mietvermögen ausgewiesen. Die Refinanzierung wird als Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte unter den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Für nach dem 31. Dezember 2017 geschlossene Verträge ist entscheidend, ob der Refinanzierungspartner die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt. Da der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, werden diese in der Bilanz als Mietvermögen erfasst. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das erhaltene Entgelt wird unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen (Miete) bilanziert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte
Bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten wendet die KION Group das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Zur Ermittlung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste wird bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten die Risikovorsorge abhängig von der Überfälligkeit der Forderung mit einer durchschnittlichen Ausfallrate angesetzt. Die Ausfallraten werden auf Basis beobachtbarer historischer Ausfalldaten sowie unter Berücksichtigung gegenwärtiger Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen ermittelt.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:
- der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
- der Bestimmung der Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten,
- der Klassifizierung und der Bewertung von Leasingverträgen,
- dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und der Sonstigen Rückstellungen,
- dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
- dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden und
- der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei zeitraumbezogener Ergebnisrealisierung.
Die Schätzungen können zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, die Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.