Leitung und Kontrolle

Unternehmensführung

Die KION Group orientiert sich an anerkannten Standards der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist Richtschnur für die Ausgestaltung der Leitung und Kontrolle. Die angewendeten Standards der Unternehmensführung sind gemäß § 289f und § 315d HGB in der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefasst. Sie enthält die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die von Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG am 13. bzw. 18. Dezember 2017 verabschiedet wurde, sowie den Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex, in dessen Rahmen auch auf die Compliance-Standards im Konzern eingegangen wird. Über die Website der Gesellschaft kann die Erklärung zur Unternehmensführung eingesehen und heruntergeladen werden. Sie ist zudem Teil dieses Geschäftsberichts und Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Teil des zusammengefassten Lageberichts 2017 ist und sich im Kapitel Vergütungsbericht dieses Geschäftsberichts befindet. Die Höhe der Gesamtbezüge des Vorstands sowie die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats sind im Konzernanhang (Textziffer [45]) dargestellt.

Übernahmerelevante Angaben

Die übernahmerelevanten Angaben (nach § 315a und § 289a HGB) sowie der erläuternde Bericht sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und finden sich im Kapitel „Übernahmerelevante Angaben“ des Geschäftsberichts.

Nichtfinanzielle Erklärung

Der separat veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht bietet ausführliche Informationen zur nachhaltigen Unternehmensführung der KION Group. Er enthält für das Berichtsjahr erstmals die nichtfinanzielle Erklärung der KION Group gemäß den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Die Erklärung geht insbesondere auf Ziele, Maßnahmen und Due-Diligence-Prozesse hinsichtlich der für das Geschäftsmodell der KION Group wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, der Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung ein.

Entsprechend den gesetzlichen Offenlegungsfristen nach § 325 HGB wird der jährliche Nachhaltigkeitsbericht einschließlich des nichtfinanziellen Berichts spätestens Ende April eines jeden Jahres auf der Website der KION Group veröffentlicht und ist dort für mindestens zehn Jahre zugänglich.

Vorstand

Für die operative Leitung der KION Group ist der Vorstand der KION GROUP AG verantwortlich, der zum Jahresende 2017 unverändert aus vier Mitgliedern bestand. Die Ressortverteilung stellte sich zum Bilanzstichtag 2017 wie folgt dar:

  • Gordon Riske verantwortete als Vorsitzender des Vorstands (CEO) die operativen Einheiten LMH EMEA und STILL EMEA im Segment Industrial Trucks & Services sowie die operative Einheit Dematic. Darüber hinaus führt er weiterhin die Gruppenfunktionen Corporate Strategy, Corporate Communications, Corporate Office, Internal Audit und Corporate Compliance. Neu hinzu kam die Verantwortlichkeit für die Digitalisierungsinitiative Digitalization@KION.
  • Dr. Eike Böhm war als Chief Technology Officer (CTO) konzernweit für Forschung und Entwicklung sowohl für die Segmente Industrial Trucks & Services und Supply Chain Solutions einschließlich Module & Komponenten sowie auch für Software Development, Procurement und Quality zuständig.
  • Ching Pong Quek leitete als Chief Asia Pacific Officer die operative Einheit KION APAC und damit das gesamte Asiengeschäft des Segments Industrial Trucks & Services.
  • Dr. Thomas Toepfer verantwortete als kaufmännischer Vorstand (CFO) die Bereiche Corporate Accounting & Tax, Financial Services, Corporate Finance, Corporate Controlling, Corporate HR / Arbeitsdirektor, Legal, KION Group IT, Data Protection, Health, Safety & Environment sowie Logistics / Urban. Zudem übernahm er von Herrn Riske die Verantwortlichkeit für die operative Einheit KION Americas im Segment Industrial Trucks & Services.

Im November 2017 gab die KION GROUP AG bekannt, dass Dr. Thomas Toepfer das Unternehmen zum 31. März 2018 verlassen wird, um sich neuen Aufgaben außerhalb der KION Group zu widmen.

Das Group Executive Committee (GEC) berät den Vorstand der KION GROUP AG und bringt Impulse der operativen Einheiten ein. Dem Gremium gehören neben den Mitgliedern des Vorstands die Presidents der operativen Einheiten an.

Der Vorstand arbeitet vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zusammen und wird von diesem überwacht.

Aufsichtsrat

Der nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes formierte Aufsichtsrat besteht aus 16 Personen. Er berät den Vorstand bei wesentlichen Aufgaben und Geschäftsvorfällen. Der Aufsichtsrat wird zur Steigerung der Effizienz seiner Tätigkeit durch vier ständige Ausschüsse unterstützt: den Nominierungsausschuss, den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss und den Vermittlungsausschuss.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endete mit der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2017. Auf Anteilseignerseite wurden alle amtierenden Vertreter von der ordentlichen Hauptversammlung für weitere fünf Jahre gewählt. Auf Arbeitnehmerseite wurden Dr. Frank Schepp und Stefan Casper gewählt und traten an die Stelle von Holger Brandt und Joachim Hartig. In der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat Dr. John Feldmann erneut zu seinem Vorsitzenden.