[45] Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Zuständigkeiten

Gordon Riske verantwortet als Vorsitzender des Vorstands (CEO) die operativen Einheiten LMH EMEA und STILL EMEA im Segment Industrial Trucks & Services sowie die operative Einheit Dematic. Darüber hinaus führt er weiterhin die Gruppenfunktionen Corporate Strategy, Corporate Communications, Corporate Office, Internal Audit und Corporate Compliance. Neu hinzu kam die Verantwortlichkeit für die Digitalisierungsinitiative Digitalization@KION.

Dr. Eike Böhm ist als Chief Technology Officer (CTO) konzernweit für Forschung und Entwicklung sowohl für die Segmente Industrial Trucks & Services und Supply Chain Solutions einschließlich Module & Komponenten sowie auch für Software Development, Procurement und Quality zuständig.

Ching Pong Quek leitet als Chief Asia Pacific Officer die operative Einheit KION APAC und damit das gesamte Asiengeschäft des Segments Industrial Trucks & Services.

Dr. Thomas Toepfer verantwortet als kaufmännischer Vorstand (CFO) die Bereiche Corporate Accounting & Tax, Financial Services, Corporate Finance, Corporate Controlling, Corporate HR / Arbeitsdirektor, Legal, KION Group IT, Data Protection, Health, Safety & Environment sowie Logistics / Urban. Zudem übernahm er von Herrn Riske die Verantwortlichkeit für die operative Einheit KION Americas im Segment Industrial Trucks & Services.

Vergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen sowie Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance Share Plan für alle Vorstandsmitglieder. Die Versorgungsansprüche umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Als Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2017 13,6 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) aufwandswirksam erfasst. Sie setzt sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €), Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €), Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und aktienbasierter Vergütung in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €). Die kurzfristig fälligen Leistungen umfassen erfolgsunabhängige Komponenten in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) sowie erfolgsbezogene Komponenten in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €). Als Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die Mitglieder des Vorstands resultierende laufende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in Form eines Performance Share Plan ausgestaltet (siehe dazu auch Textziffer [44]).

Gemäß § 314 HGB ist für die aktienbasierte Vergütung keine aufwandsbezogene Betrachtung zugrunde zu legen. Vielmehr muss die Vergütung auf Basis der beizulegenden Zeitwerte zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt in die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Jahr der Zuteilung einbezogen werden. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug einschließlich Hypotax insgesamt 3,9 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Ferner sind keine Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (–1,1 Mio. €; Vorjahr: –1,0 Mio. €) sowie keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (–0,0 Mio. €; Vorjahr: –0,4 Mio. €) in die Angabe einzubeziehen. Auf dieser Basis ergibt sich gemäß § 314 HGB eine Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt 8,9 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €).

Im Berichtsjahr bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands belief sich am 31. Dezember 2017 auf 8,3 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €).

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich auf 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind nach IAS 19 mit 9,8 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €) zurückgestellt.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands umfasst der in diesem Geschäftsbericht enthaltene Vergütungsbericht.

Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2017 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Ferner haben die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, wie Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.

Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) erhalten.