[6] Währungsumrechnung
Die Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung richtet sich nach dem Konzept der funktionalen Währung (IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“). Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode.
Die Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten, und die Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen werden zum Devisenkassamittelkurs, d. h. zu dem durchschnittlichen Geld- oder Briefkurs zum Stichtag, umgerechnet. Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge erfolgt zum Durchschnittskurs. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und im Eigenkapital im Sonstigen Konzernergebnis erfasst.
Die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer at-equity bilanzierter Beteiligungen erfolgt ebenfalls nach der oben beschriebenen Vorgehensweise.
Transaktionen in fremder Währung der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs und nicht monetäre Posten mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den Sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen oder im Finanzergebnis erfasst.
Die Wechselkurse der für den Abschluss wesentlichen Währungen stellen sich wie in > TABELLE 049 aufgeführt dar.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen in € |
049 |
|||
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Durchschnittskurs |
Stichtagskurs |
||
2016 |
2015 |
2016 |
2015 |
|
China (CNY) |
7,3501 |
6,9767 |
7,3382 |
7,0914 |
Großbritannien (GBP) |
0,8193 |
0,7264 |
0,8535 |
0,7375 |
U.S.A. (USD) |
1,1069 |
1,1103 |
1,0517 |
1,0857 |