[2] Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2016 wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2016 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Die einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt.
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2016 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:
- Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften;
- Änderungen zu IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, Klarstellungen in Bezug auf Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten;
- Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
- Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, Klarstellungen in Bezug auf umsatzabhängige Abschreibungen;
- Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Pflanzen, die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen;
- Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge;
- Änderungen zu IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode auf Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss;
- Annual Improvements to IFRSs (2010 – 2012);
- Annual Improvements to IFRSs (2012 – 2014).
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standardänderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben der KION Group.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:
- Änderungen zu IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“, Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung;
- Änderungen zu IFRS 4 „Versicherungsverträge“, Erleichterungen bei der Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ vor Inkrafttreten der Neufassung des IFRS 4;
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
- IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“;
- Klarstellungen zu IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“, Änderungen in Bezug auf die Identifikation von Leistungsverpflichtungen, die Klassifizierung als Prinzipal oder Agent, Umsatzerlöse aus Lizenzen sowie Übergangserleichterungen;
- IFRS 16 „Leasingverhältnisse“;
- Änderungen zu IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
- Änderungen zu IAS 12 „Ertragsteuern“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten;
- Änderungen zu IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, Klarstellungen in Bezug auf die Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien;
- IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“;
- Annual Improvements to IFRSs (2014 – 2016).
Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Erste Erkenntnisse aus der Analyse der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ und des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ ergeben, dass sichtbare Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage insbesondere aus der vermehrt bilanzwirksamen Abbildung von indirekten Endkundenfinanzierungen sowie Beschaffungsleasingverhältnissen zu erwarten sind. Diese Auswirkungen resultieren zum einen aus der Anwendung des Kontrollprinzips von IFRS 15 sowie zum anderen aus der Anwendung des Right-of-Use-Ansatzes von IFRS 16. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ auf Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen sowie IFRS 9 „Finanzinstrumente“ insbesondere im Hinblick auf die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte werden derzeit noch analysiert. Aus der erstmaligen Anwendung der anderen Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.