[14] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 93,1 Mio. € (Vorjahr: 109,2 Mio. €) setzen sich zusammen aus 86,2 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 132,5 Mio. €) und 6,9 Mio. € latenten Steueraufwendungen (Vorjahr: 23,3 Mio. € latente Steuererträge). In den laufenden Steueraufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €) enthalten, die frühere Geschäftsjahre betreffen.

Am Bilanzstichtag bestehen Ertragsteuerforderungen gegen Steuerbehörden in Höhe von 35,2 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €) sowie Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 63,0 Mio. € (Vorjahr: 79,8 Mio. €).

Latente Steuern werden bei temporären Bewertungsunterschieden zwischen den Steuer- und IFRS-Bilanzwerten angesetzt. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 15,03 Prozent (Vorjahr: 14,93 Prozent) ermittelt sich für inländische Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,85 Prozent (Vorjahr: 30,75 Prozent). Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen zwischen 9,0 Prozent und 40,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 10,0 Prozent und 37,48 Prozent).

Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 78,7 Mio. € (Vorjahr: 164,2 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.

Die aktiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 057

Bilanzposten Aktive latente Steuern

 

057

in Mio. €

2016

2015

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

110,3

97,6

Finanzanlagen

1,0

Umlaufvermögen

53,5

41,2

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

1,7

0,3

Rückstellungen

216,5

163,3

Verbindlichkeiten

395,5

324,9

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

37,5

36,2

Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

52,6

73,7

Saldierungen

–448,4

–388,3

Aktive latente Steuern gesamt

420,2

349,0

Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 058

Bilanzposten Passive latente Steuern

 

058

in Mio. €

2016

2015

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

1.075,6

442,6

Finanzanlagen

5,7

3,5

Umlaufvermögen

214,8

201,3

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

0,8

1,0

Rückstellungen

15,5

8,7

Verbindlichkeiten

36,9

31,5

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

4,4

2,3

Saldierungen

–448,4

–388,3

Passive latente Steuern gesamt

905,3

302,7

Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition der KION Group und der Dematic jeweils durchgeführte Kaufpreisallokation, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden latente Steuern – ohne Berücksichtigung von Währungseffekten – in Höhe von 17,2 Mio. € eigenkapitalerhöhend im Sonstigen Konzernergebnis erfasst (Vorjahr: –5,4 Mio. € eigenkapitalmindernd). Davon entfallen latente Steuern in Höhe von 16,7 Mio. € (Vorjahr: –4,5 Mio. €) auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionszusagen. Des Weiteren wurden latente Steuern in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: –0,8 Mio. €) im Zusammenhang mit realisierten und unrealisierten Marktwertänderungen von Derivaten in Cashflow (1,1 Mio. €; Vorjahr: –2,2 Mio. €) und Net Investment Hedges (–0,7 Mio. €; Vorjahr: 1,4 Mio. €) gebildet. Die latenten Steuern in der Bilanz erhöhten sich zusätzlich im Rahmen der Kaufpreisallokationen der Dematic (aktive latente Steuern um 105,0 Mio. €; passive latente Steuern um 614,6 Mio. €), der Retrotech Inc. (aktive latente Steuern um 0,4 Mio. €; passive latente Steuern um 5,5 Mio. €) sowie der übrigen Erwerbe (aktive latente Steuern um 1,5 Mio. €; passive latente Steuern um 1,2 Mio. €; Vorjahr Egemin Automation: aktive latente Steuern um 0,7 Mio. €; passive latente Steuern um 9,3 Mio. €;). Darüber hinaus resultieren aus der Währungsumrechnung zum Bilanzstichtag latente Steuern in Höhe von 27,4 Mio. €, die im Wesentlichen auf die erstmalige Einbeziehung der Dematic zurückzuführen sind. Diese Währungseffekte wurden im sonstigen Konzernergebnis im Posten Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung eigenkapitalmindernd erfasst.

Im Jahr 2016 bestanden in der Muttergesellschaft sowie in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 85,4 Mio. €). Sie wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 509,3 Mio. € (Vorjahr: 115,8 Mio. €), von denen 29,4 Mio. € begrenzt vortragbar sind, auf Zinsvorträge in Höhe von 193,5 Mio. € (Vorjahr: 215,8 Mio. €) und auf sonstige temporäre Differenzen in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig zu versteuernde Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten sind. Dementsprechend ergibt sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 139,6 Mio. € (Vorjahr: 29,3 Mio. €), der in Höhe von 130,1 Mio. € (Vorjahr: 27,1 Mio. €) steuerliche Verlustvorträge betrifft, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.

In der KION Group bestehen zum 31. Dezember 2016 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 126,1 Mio. € (Vorjahr: 156,5 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 97,3 Mio. € (Vorjahr: 142,1 Mio. €). Darüber hinaus bestehen ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 547,8 Mio. € (Vorjahr: 142,2 Mio. €).

Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige inländische Zinsvortrag zum 31. Dezember 2016 beträgt 206,1 Mio. € (Vorjahr: 296,7 Mio. €).

Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiv ausgewiesenen Steueraufwand. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich hierbei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit dem jeweiligen länderspezifischen Steuersatz erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte. Der in der Überleitungsrechnung angewendete erwartete Steuersatz beträgt 30,85 Prozent (Vorjahr: 30,75 Prozent). > TABELLE 059

Ertragsteuern

 

059

in Mio. €

2016

2015

Ergebnis vor Ertragsteuern

339,2

330,2

 

 

 

Erwartete Ertragsteuern

–104,6

–101,5

Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer

–4,0

–3,9

Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz

17,3

11,9

Verluste ohne Bildung latenter Steuern

–6,5

–9,5

Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze

1,1

–7,2

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–5,4

–1,9

Steuerfreie Erträge

8,7

2,3

Periodenfremde Steuern

–0,3

–24,9

Latente Steuern Vorperioden betreffend

5,0

28,5

Sonstige

–4,4

–3,0

Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)

–93,1

–109,2