[36] Eventual­verbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

In Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) betreffen die Bürgschaften gemeinschaftlich mit einem anderen Anteilseigner eines Gemeinschaftsunternehmens eingegangene Eventualverbindlichkeiten. > TABELLE 090

Haftungsverhältnisse

090

in Mio. €

2015

2014

Wechselobligo

6,8

5,6

Bürgschaften

23,5

21,0

Haftungsverhältnisse gesamt

30,3

26,7

Rechtsstreitigkeiten

Für die KION Group ergeben sich aus der ausgeübten Geschäftstätigkeit die in diesem Industriesegment üblichen rechtlichen Risiken. Die Konzerngesellschaften sind Partei in einer Reihe von anhängigen Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Ländern. Die einzelnen Gesellschaften können nicht mit Sicherheit davon ausgehen, in den jeweiligen Prozessen zu obsiegen oder dass die vorhandene Risikovorsorge durch Versicherungen oder Rückstellungen in jedem Fall ausreicht. Allerdings sieht die KION Group über die gebildeten Rückstellungen hinaus keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme aus diesen laufenden Verfahren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 21,0 Mio. €) künftige Zahlungsverpflichtungen an ein assoziiertes Unternehmen. > TABELLE 091

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

091

in Mio. €

2015

2014

Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen

272,7

250,8

Bestellobligo aus Investitionen in Sachanlagen

11,5

10,3

Bestellobligo aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

2,2

1,9

Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen

71,3

65,0

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt

357,8

327,9

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen setzt sich nach Fälligkeiten wie in der > TABELLE 092 dargestellt zusammen.

Künftige Mindestleasingzahlungen

092

in Mio. €

2015

2014

Nominale künftige Mindestleasingzahlungen (brutto)

272,7

250,8

davon fällig innerhalb eines Jahres

66,9

61,4

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

135,4

114,8

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

70,4

74,5

Die künftigen Mindestleasingzahlungen betreffen sowohl Auszahlungen für gemietete Gebäude, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Beschaffungsleasing) als auch Auszahlungen für Flurförderzeuge, die im Wege des Sale-and-Leaseback refinanziert und den Endkunden im Untermietverhältnis überlassen werden (Sale-and-Leaseback-Sublease). > TABELLE 093

Künftige Mindestleasingzahlungen unterteilt in Beschaffungsleasing & Sale-and-Leaseback-Sublease

093

 

Beschaffungsleasing

Sale-and-Leaseback-Sublease

in Mio. €

2015

2014

2015

2014

Nominale künftige Mindestleasing-Auszahlungen

209,3

205,4

63,4

45,3

davon fällig innerhalb eines Jahres

43,3

44,1

23,7

17,3

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

95,8

87,4

39,6

27,4

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

70,2

73,9

0,2

0,6

 

 

 

 

 

Nominale künftige Mindestleasing-Einzahlungen

6,3

4,1

davon fällig innerhalb eines Jahres

2,0

1,6

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

4,3

2,5

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

0,0

0,0

Den künftigen Mindestleasingauszahlungen aus nicht bilanzwirksamen Sale-and-Leaseback-Geschäften von 63,4 Mio. € (Vorjahr: 45,3 Mio. €) stehen Einzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnissen von 6,3 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) gegenüber. Die künftigen Auszahlungen beinhalten auch Verpflichtungen aus der Refinanzierung von Flurförderzeugen, denen zum Stichtag keine kontrahierten Einzahlungen aus kurzfristigen Untermietverhältnissen gegenüberstehen.