[34] Eventual­verbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Der Anstieg der Bürgschaften resultiert im Wesentlichen aus einer den Treuhändern englischer Pensionsfonds im Geschäftsjahr neu gewährten Bürgschaft. In Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) betreffen die Bürgschaften gemeinschaftlich mit einem anderen Anteilseigner eines Gemeinschaftsunternehmens eingegangene Eventualverbindlichkeiten. > TABELLE 085

Haftungsverhältnisse

085

in Mio. €

2014

2013

Wechselobligo

5,6

1,1

Bürgschaften

21,0

4,5

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

0,2

Haftungsverhältnisse gesamt

26,7

5,8

Rechtsstreitigkeiten

Für die KION Group ergeben sich aus der ausgeübten Geschäftstätigkeit die in diesem Industriesegment üblichen rechtlichen Risiken. Die Konzerngesellschaften sind Partei in einer Reihe von anhängigen Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Ländern. Die einzelnen Gesellschaften können nicht mit Sicherheit davon ausgehen, in den jeweiligen Prozessen zu obsiegen oder dass die vorhandene Risikovorsorge durch Versicherungen oder Rückstellungen in jedem Fall ausreicht. Allerdings sieht die KION Group über die gebildeten Rückstellungen hinaus keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme aus diesen laufenden Verfahren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die übrigen Sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von 21,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) künftige Zahlungsverpflichtungen an ein assoziiertes Unternehmen. > TABELLE 086

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

086

in Mio. €

2014

2013

Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen

250,8

206,0

Bestellobligo aus Investitionen in Sachanlagen

10,3

8,6

Bestellobligo aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

1,9

2,2

Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen

65,0

38,4

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt

327,9

255,1

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen setzt sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen: > TABELLE 087

Künftige Mindestleasingzahlungen

087

in Mio. €

2014

2013

Nominale künftige Mindestleasingzahlungen (brutto)

250,8

206,0

davon fällig innerhalb eines Jahres

61,4

71,2

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

114,8

99,3

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

74,5

35,4

Die künftigen Mindestleasingzahlungen betreffen sowohl Auszahlungen für gemietete Gebäude, Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Beschaffungsleasing) als auch Auszahlungen für Flurförderzeuge, die im Wege des Sale-and-Leaseback refinanziert und den Endkunden im Untermietverhältnis überlassen werden (Sale-and-Leaseback-Sublease). > TABELLE 088

Künftige Mindestleasingzahlungen unterteilt in Beschaffungsleasing & Sale-and-Leaseback-Sublease

088

 

Beschaffungsleasing

Sale-and-Leaseback-Sublease

in Mio. €

2014

2013

2014

2013

Nominale künftige Mindestleasing-Auszahlungen

205,4

145,3

45,3

60,7

davon fällig innerhalb eines Jahres

44,1

38,5

17,3

32,7

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

87,4

71,4

27,4

27,9

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

73,9

35,4

0,6

0,0

 

 

 

 

 

Nominale künftige Mindestleasing-Einzahlungen

4,1

3,9

davon fällig innerhalb eines Jahres

1,6

1,7

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

2,5

2,2

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

0,0

0,0

Den künftigen Mindestleasingauszahlungen aus nicht bilanzwirksamen Sale-and-Leaseback-Geschäften von 45,3 Mio. € (Vorjahr: 60,7 Mio. €) stehen Einzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnissen von 4,1 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) gegenüber. Die künftigen Auszahlungen beinhalten auch Verpflichtungen aus der Refinanzierung von Flurförderzeugen, denen zum Stichtag keine kontrahierten Einzahlungen aus kurzfristigen Untermietverhältnissen gegenüberstehen.