[33] Eventualverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse

 

>> TABELLE 084

in Mio. €

2013

2012

 

 

 

Wechselobligo

1,1

4,4

Bürgschaften

4,5

3,2

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

0,2

0,1

Haftungsverhältnisse gesamt

5,8

7,7

Die Bürgschaften betreffen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) gemeinschaftlich mit einem anderen Anteilseigner eines Gemeinschaftsunternehmens eingegangene Eventualverbindlichkeiten.

Rechtsstreitigkeiten

Für die KION Group ergeben sich aus der ausgeübten Geschäftstätigkeit die in diesem Industriesegment üblichen rechtlichen Risiken. Das Unternehmen ist Partei in einer Reihe von anhängigen Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Ländern. Das Unternehmen kann nicht mit Sicherheit davon ausgehen, in den jeweiligen Prozessen zu obsiegen oder dass die vorhandene Risikovorsorge durch Versicherungen oder Rückstellungen in jedem Fall ausreicht. Allerdings sieht das Unternehmen über die gebildeten Rückstellungen hinaus keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme aus diesen laufenden Verfahren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

>> TABELLE 085

in Mio. €

2013

2012

 

 

 

Verpflichtungen aus unkündbaren Operating Miet- und Leasingverträgen

206,0

194,2

Bestellobligo aus Investitionen in Sachanlagen

8,6

7,2

Bestellobligo aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

2,2

2,6

Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen

15,3

18,5

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt

232,1

222,5

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen setzt sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen: >> Tabelle 086

Künftige Mindestleasingzahlungen

 

>> TABELLE 086

in Mio. €

2013

2012

 

 

 

Nominale künftige Mindestleasingzahlungen (brutto)

206,0

194,2

davon fällig innerhalb eines Jahres

71,2

38,8

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

99,3

90,4

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

35,4

65,0

Die künftigen Mindestleasingzahlungen betreffen sowohl Auszahlungen für gemietete Gebäude, Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Beschaffungsleasing) als auch Auszahlungen für Flurförderzeuge, die im Wege des Sale-and-Leaseback refinanziert und den Endkunden im Untermietverhältnis überlassen werden (Sale-and-Leaseback-Sublease). >> Tabelle 087

Künftige Mindestleasingzahlungen unterteilt in Beschaffungsleasing & Sale-and-Leaseback-Sublease

>> TABELLE 087

 

Beschaffungsleasing

Sale-and-Leaseback-Sublease

in Mio. €

2013

2012

2013

2012

 

 

 

 

 

Nominale künftige Mindestleasing-Auszahlungen

145,3

142,1

60,7

52,1

davon fällig innerhalb eines Jahres

38,5

21,3

32,7

17,5

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

71,4

55,7

27,9

34,6

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

35,4

65,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

Nominale künftige Mindestleasing-Einzahlungen

3,9

6,8

davon fällig innerhalb eines Jahres

1,7

3,6

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

2,2

3,3

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

0,0

0,0

Den künftigen Mindestleasingauszahlungen aus nicht bilanzwirksamen Sale-and-Leaseback-Geschäften von 60,7 Mio. € stehen Einzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnissen von 3,9 Mio. € gegenüber. Die künftigen Auszahlungen beinhalten auch Verpflichtungen aus der Refinanzierung von Flurförderzeugen, denen zum Stichtag keine kontrahierten Einzahlungen aus kurzfristigen Untermietverhältnissen gegenüberstehen.