Informationen zu Finanzinstrumenten

In > TABELLE 37 werden sowohl die Buchwerte als auch die beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7 dargestellt.

Wertansätze nach Klassen

37

 

30.06.2018

01.01.2018

in Mio. €

Buchwert

Beizulegender Zeitwert

Buchwert

Beizulegender Zeitwert

1

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

2

Im Anwendungsbereich von IFRS 15

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

8,1

8,1

11,8

11,8

Finanzforderungen

36,3

36,3

32,5

32,5

Sonstige Finanzanlagen

21,6

21,6

21,3

21,3

Leasingforderungen1

921,2

925,3

875,8

878,2

Vertragsvermögenswerte2

134,5

134,5

100,3

100,3

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.061,7

1.061,7

1.014,1

1.014,1

Sonstige finanzielle Forderungen

61,8

61,8

88,0

88,0

davon nicht derivative Forderungen

40,4

40,4

58,0

58,0

davon derivative Finanzinstrumente

21,3

21,3

30,0

30,0

Flüssige Mittel

180,4

180,4

173,2

173,2

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

1.249,7

1.253,8

1.253,7

1.259,6

Schuldscheindarlehen

1.212,9

1.221,2

1.007,3

1.021,0

Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten

5,4

5,4

7,7

7,7

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

942,6

944,8

437,4

439,7

Leasingverbindlichkeiten1

910,1

912,9

1.131,1

1.138,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.063,3

1.063,3

923,9

923,9

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

813,1

819,1

962,2

963,8

davon Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasingverhältnissen1

393,3

398,4

369,1

367,7

davon Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Kurzfristmietflotte1

358,3

359,3

515,7

518,8

davon nicht derivative Verbindlichkeiten

48,9

48,9

72,1

72,1

davon derivative Finanzinstrumente

12,5

12,5

5,2

5,2

Die zum 30. Juni 2018 ausgewiesenen Finanzbeteiligungen umfassen im Wesentlichen die Beteiligung an der Balyo SA und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen werden ab 2018 erstmals als separate Bilanzposition ausgewiesen und fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert (Kategorie „FLaC“).

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und Zuordnung zu den Bewertungsstufen

Folgende Tabellen zeigen für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, die Zuordnung der beizulegenden Zeitwerte zu den einzelnen Bewertungsstufen gemäß IFRS 13. > TABELLEN 38 – 39

Finanzinstrumente, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

38

 

Beizulegender Zeitwert ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

30.06.2018

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

67,5

davon Finanzbeteiligungen

8,1

 

8,1

davon sonstige Finanzanlagen

 

21,6

21,6

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

16,5

16,5

davon derivative Finanzinstrumente

 

21,3

21,3

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

12,5

davon derivative Finanzinstrumente

 

12,5

12,5

Finanzinstrumente, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

39

 

Beizulegender Zeitwert ermittelt nach

in Mio. €

Stufe 1

Stufe 2

01.01.2018

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

81,6

davon Finanzbeteiligungen

11,8

 

11,8

davon sonstige Finanzanlagen

 

21,3

21,3

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

18,6

18,6

davon derivative Finanzinstrumente

 

30,0

30,0

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

5,2

davon derivative Finanzinstrumente

 

5,2

5,2

Die Stufe 1 umfasst im Wesentlichen die Beteiligung an der Balyo SA, deren beizulegender Zeitwert anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt ermittelt wird.

Der beizulegende Zeitwert der Sonstigen Finanzanlagen wird anhand notierter Preise auf einem aktiven Markt sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren bestimmt und der Stufe 2 zugeordnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, sind der Stufe 2 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert wird anhand des an einem aktiven Markt erzielbaren Transaktionspreises ermittelt. Der Transaktionspreis wird im Wesentlichen durch das Ausfallrisiko der Gegenpartei beeinflusst.

Darüber hinaus sind der Stufe 2 Zinsswaps und Fremdwährungstermingeschäfte zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente wird unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktinformationen am Bilanzstichtag anhand geeigneter Bewertungsmethoden systemunterstützt ermittelt. Dabei wird das eigene Ausfallrisiko bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten auf Bruttobasis berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps berechnet sich dabei aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme. In die Berechnung der Zahlungsströme fließen sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungen als auch Forward-Zinssätze mit ein. Danach erfolgt die Abzinsung der berechneten Zahlungsströme auf Basis einer am Markt beobachtbaren Zinskurve. Der beizulegende Zeitwert der Fremdwährungstermingeschäfte wird durch die Barwertmethode mittels Terminkursen am Bilanzstichtag systemunterstützt ermittelt.

Die KION Group schließt ausnahmslos Derivate mit Kontrahenten guter Bonität ab, um mögliche Ausfallrisiken weitestgehend auszuschließen.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die eine Umgruppierung in eine andere Bewertungsstufe erforderlich machen, erfolgt sie zum Ende einer Berichtsperiode. In den ersten sechs Monaten 2018 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Finanzinstrumenten aus den Bewertungsstufen 1 oder 2.