I. Vergütungssystem

Zuständig für die Festsetzung und die regelmäßige Überprüfung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat der KION GROUP AG. Gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegt dem Präsidialausschuss die Vorbereitung aller die Vergütung betreffenden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats.

Das Vergütungssystem wurde unter Beachtung der Anforderungen des Aktienrechts und des DCGK durch den Aufsichtsrat der KION GROUP AG in seinen Sitzungen am 29. Juni 2016 und am 28. September 2016 auf entsprechende Empfehlung des Präsidialausschusses beschlossen.

Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG ist seit dem 1. Januar 2017 gültig und wurde durch die Hauptversammlung der KION GROUP AG am 11. Mai 2017 mit einer Mehrheit von 71,68 Prozent gebilligt. Der Aufsichtsrat hat die Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung 2017 zur Kenntnis genommen und fühlt sich dadurch weiterhin verpflichtet, das Vergütungssystem zu überprüfen.

Mit Blick auf die 2019 in deutsches Recht umzusetzende Europäische Aktionärsrechterichtlinie, von der wir auch eine Auswirkung auf die Entwicklung des Corporate Governance Kodex erwarten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Jahr 2019 das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der KION GROUP AG und die Höhe der Vergütung zu überprüfen. KION wird hierbei die Unterstützung einer von KION unabhängigen Vergütungsberatung in Anspruch nehmen.