Bericht des Aufsichtsrats der KION GROUP AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Dr. John Feldmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)

Dr. John Feldmann
Vorsitzender

2017 war für die KION GROUP AG ein weiteres erfolgreiches Geschäftsjahr. Es war geprägt von der Integration der Dematic, des im Vorjahr erworbenen Spezialisten für Automatisierung und Lieferkettenoptimierung. Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG hat diesen Prozess intensiv begleitet. Mit dieser Akquisition wird das Geschäftsmodell der KION GROUP AG und ihre Positionierung im Markt nachhaltig und signifikant neu in Richtung eines Anbieters für ganzheitliche Lösungen für automatisierte Intralogistik weiterentwickelt. Einen besonderen Stellenwert haben dabei die Innovationen zur Gestaltung zukünftiger Herausforderungen der Industrie 4.0, aber auch bei der Einbindung von Flurförderzeugen in vorhandene Intralogistiklösungen zur Steigerung der Prozesseffizienz bei Kunden insbesondere im Hinblick auf Lagersystemlogistik, Lagertechnik und Kommissionierung. Die KION Group ist heute in der Lage, als einer von wenigen Anbietern sämtliche Intralogistikprodukte vom handgeführten Lagertechnikgerät bis zum vollautomatisierten Lagerhaus aus einer Hand anzubieten. Erste integrierte Kundenprojekte mit Produkten sowohl aus dem klassischen Material-Handling-Geschäft als auch aus dem Segment Supply Chain Solutions konnten bereits im Lauf des Jahres initiiert werden.

Die Integration des Geschäfts begleitend, konnte die Refinanzierung des Erwerbs der Dematic im Mai des Berichtsjahres unter Nutzung einer zweiten Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen werden. Dem Unternehmen ist es damit gelungen, die derzeit bestehenden günstigen Konditionen für Fremdkapital, aber auch das große Interesse von Eigenkapitalinvestoren an der KION GROUP AG für eine überaus attraktive Refinanzierung zu nutzen.

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats war die Begleitung der Weiterentwicklung der Strategie für die KION Group im Anschluss an den Erwerb der Dematic. Das Unternehmen hat Szenarien für die Entwicklung ihrer Märkte, der Technologien, ihrer Kunden und des Wettbewerbs in den nächsten zehn Jahren erarbeitet. Auf dieser Basis wurde die Strategie „KION 2027“ entwickelt. Besonderes Augenmerk gilt den Anforderungen in den verschiedenen Kundensegmenten durch die Automatisierung der Intralogistik und damit verbundener Dienstleistungen, die auf der umfassenden Nutzung von erhobenen Daten beruhen. Die unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ zusammengefassten Themen der Automatisierung von Prozessen zur Steigerung des Kundennutzens sowie neuartige digitale Problemlösungen und Dienstleistungen werden für die künftigen relevanten Märkte des Unternehmens von überragender Bedeutung sein. Vorstand und Aufsichtsrat haben darauf basierend Leitlinien und Grundlagen für die Fortschreibung der Strategie des Konzerns, dessen unternehmerischen Anspruch und zukünftige Positionierung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen und Ziele in mehreren Sitzungen diskutiert und vereinbart. Nach eingehender Beschäftigung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. November 2017 der Strategie „KION 2027“ zugestimmt.

Flankierend hat sich der Aufsichtsrat auf Basis richtungsweisender Rahmenparameter wie Kundenzufriedenheit, Markttrends sowie technologische Neuerungen mit den Entwicklungen im Geschäft mit Flurförderzeugen befasst. Für diese geschäftliche Aktivität des Unternehmens wurden vertiefend die Bereiche Innovation und operative Exzellenz diskutiert. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung in diesem Geschäft sowie auch operative Themen bis hin zu weiteren Investitionen ausgiebig beraten. Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand dabei, in diesen Bereichen durch Investitionen die Basis für die Zukunft des Unternehmens zu verbreitern.

Nicht zuletzt gilt es, das derzeit starke Marktwachstum zu nutzen, um die internen Abläufe weiter zu optimieren und die Widerstandskraft des Unternehmens für Phasen schwächerer Konjunktur zu stärken.

Überwachung und Beratung im Dialog mit dem Vorstand

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit Engagement und Sorgfalt wahrgenommen.

Jenseits der vorgenannten inhaltlichen Schwerpunkte hat der Aufsichtsrat, wie in den Vorjahren, zahlreiche Sachthemen und zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle diskutiert, notwendige Entscheidungen getroffen sowie den Vorstand in allen wichtigen Fragen der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. In die wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens war der Aufsichtsrat frühzeitig und umfassend eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets detailliert und zeitnah, sowohl schriftlich als auch mündlich, über alle wesentlichen Aspekte anstehender Entscheidungen informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der zugleich Vorsitzender des Präsidialausschusses ist, stand zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in laufendem und engem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand. Ebenso gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowohl mit dem Finanzvorstand als auch mit den Verantwortlichen für Internal Audit und Compliance des Unternehmens. Dadurch war gewährleistet, dass der Aufsichtsrat kontinuierlich und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle – auch zwischen den Sitzungen – informiert war. Von der Rechtmäßigkeit und der Sorgfalt der Geschäftsführung durch den Vorstand hat sich der Aufsichtsrat laufend überzeugt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäftsvorfälle, die nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der KION GROUP AG zustimmungspflichtig sind, mit dem dafür festgelegten zeitlichen Vorlauf zur Beschlussfassung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Themen der Corporate Governance

Themen der Corporate Governance, mit denen sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr befasst hat, waren neben der Weiterentwicklung der Unternehmenskultur neue gesetzliche Anforderungen bzw. Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die üblichen Regelthemen.

Im Unternehmen wurde im ersten Halbjahr 2017 erneut eine Befragung der Führungskräfte zur Führungskultur durchgeführt. In Fortführung einer Erhebung aus dem Jahr 2015 wurde der sogenannte Organizational Health Index (OHI) ermittelt. Diesmal wurden auch die Führungskräfte der Dematic in die Untersuchung einbezogen. Aus dem Abgleich mit den Ergebnissen der vorherigen Befragung lässt sich ablesen, wo das Unternehmen beim Thema Führungskultur derzeit steht, welche Fortschritte gemacht wurden und an welchen Einzelthemen weiter zu arbeiten ist. Insgesamt hat die Erhebung eine erfreuliche Entwicklung bei der Identifikation der befragten Mitarbeiter mit den Unternehmenszielen und der positiven Wahrnehmung der Führungskultur bestätigt. Der Aufsichtsrat hat bei der aktuellen Fortschreibung des Vergütungssystems für den Vorstand weitere Verbesserungen beim OHI als einen der Parameter für die Festlegung der langfristigen variablen Vergütung festgelegt.

Klar und eindeutig formulierte Grundsätze und Werte, die im Unternehmen über alle Führungsebenen hinweg kommuniziert und gelebt werden, sind nach der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat wesentliche Voraussetzungen für ein nachhaltig erfolgreiches Unternehmen. Der Aufsichtsrat begleitet die entsprechenden Maßnahmen und Prozesse mit großer Aufmerksamkeit.

Weiterer Schwerpunkt der Beschäftigung mit der Governance im Unternehmen bildete der im Berichtsjahr erstmals freiwillig erstattete Bericht zu nichtfinanziellen Kennzahlen. In diesem Nachhaltigkeitsbericht informiert das Unternehmen zum ersten Mal zusammengefasst in einem Dokument über die im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements bereits eingerichteten und sich in der Umsetzung befindenden Prozesse. Der Aufsichtsrat sieht in einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Führung der Geschäfte eine „licence to operate“, also die gesellschaftliche Akzeptanz eines Unternehmens und seines Geschäftsmodells. Der Aufsichtsrat hat sich in mehreren Sitzungen vom Stand der Vorbereitungen für diese Berichterstattung informiert und das Thema mit dem Vorstand und den verantwortlichen Führungskräften im Unternehmen diskutiert. Da im Jahr 2018 ein entsprechender Bericht für das Berichtsjahr 2017 vom Unternehmen vorgelegt und vom Aufsichtsrat geprüft werden muss, hat der Aufsichtsrat unter Hinzuziehung eines externen Prüfers bereits im Geschäftsjahr 2017 die notwendigen Prozesse anhand des freiwilligen Berichts für das Berichtsjahr 2016 durchlaufen und beraten.

Daneben hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den neuen Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex an ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat beschäftigt. Unter der Führung des Aufsichtsratsvorsitzenden und unterstützt durch externe Berater sowie eine Führungskraft der Rechtsabteilung wurden im zweiten Halbjahr sowohl ein 17 Kompetenzfelder umfassendes Profil als auch Inhalt und Form der Berichterstattung zu diesem Thema erarbeitet. Der Präsidialausschuss hat die Vorbereitungen begleitet und eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Das Plenum hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Entwurf und dem dann finalen Vorschlag des Kompetenzmodells befasst. Dem Aufsichtsrat war dabei durchaus bewusst, dass das KION Kompetenzprofil mit seinen 17 Kompetenzfeldern recht umfassend ist und im Vergleich zu anderen Beispielen am oberen Ende der entsprechenden Gestaltung liegt. Gleichwohl ist der Aufsichtsrat geschlossen der Meinung, dass die Kombination von Erfahrungen und Kenntnissen in den verschiedenen, aus Sicht des Unternehmens wichtigen Kompetenzfeldern wie in der Vergangenheit, so auch in der Zukunft wichtiges Kriterium für die Auswahl neuer Aufsichtsratsmitglieder sein sollte. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats hat Eingang in das Diversitätskonzept des Unternehmens gefunden.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben wurde das insoweit mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 fortgeschriebene Vergütungssystem des Vorstands der Hauptversammlung im Mai 2017 zur Billigung vorgelegt und mit großer Mehrheit bestätigt. Ebenso wurde die überarbeitete Vergütung des Aufsichtsrats mit überwältigender Mehrheit von der Hauptversammlung beschlossen.

Zu den Regelthemen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, insbesondere des Prüfungsausschusses, gehörten die turnusmäßigen Berichte des Vorstands und einzelner Führungskräfte des Unternehmens zu den Themen internes Kontrollsystem, Risikomanagement, interne Revision und Compliance im Konzern. Dabei ging es zum einen um die eingerichteten Prozesse, zum anderen aber auch um einzelne Inhalte der Berichte. Als Ergebnis dieser Prüfungen konnte sich der Aufsichtsrat einen Eindruck von den bestehenden Prozessen verschaffen sowie die vorgestellten Weiterentwicklungen in diesen Bereichen hinterfragen und kommentieren. Der Aufsichtsrat ist zu dem Schluss gekommen, dass die KION GROUP AG zu diesen Themen über angemessene, geeignete und wirksame Systeme und Mechanismen verfügt.

Plenum und Prüfungsausschuss haben sich mehrmals von den Verantwortlichen im Unternehmen sowie vom Abschlussprüfer über die Neuerungen beim Testat zur Abschlussprüfung informieren lassen.

Die Umsetzung der neuen Empfehlungen des im Berichtsjahr fortgeschriebenen Deutschen Corporate Governance Kodex in der KION Group hat der Aufsichtsrat abschließend in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2017 diskutiert und eine inhaltlich unveränderte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Diese ist auf der Website der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich. Die KION GROUP AG entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit einer Ausnahme und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun. Die einzige Empfehlung des Kodex, der die KION GROUP AG wie im Vorjahr nicht entspricht, ist der in Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex empfohlene Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung. Einen solchen Selbstbehalt sieht die Satzung der KION GROUP AG nicht vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten über die Corporate Governance in der KION GROUP AG ausführlich im Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Bericht ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d Handelsgesetzbuch zusammengefasst und ist auf der Website der KION GROUP AG zugänglich.

Arbeit der Ausschüsse

Um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen und kurzfristig erforderliche Beschlüsse des Aufsichtsrats herbeiführen zu können, hat der Aufsichtsrat der KION GROUP AG im Vorfeld der im Mai durchgeführten Kapitalerhöhung einen Ad-hoc-Ausschuss eingerichtet. Diesem wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen auch Entscheidungsbefugnisse für den Aufsichtsrat eingeräumt. Der Ausschuss wurde von acht Mitgliedern paritätisch gebildet. Der Vorstand der KION GROUP AG informierte den Ausschuss laufend über den Fortgang der Kapitalerhöhung. Der Ausschuss wurde zum 31. Dezember 2017 aufgelöst. Im Übrigen ergaben sich seit dem letzten Bericht hinsichtlich der eingerichteten Ausschüsse keine wesentlichen Veränderungen.

Bei der KION GROUP AG bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ständige Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz, der Präsidialausschuss, der Prüfungsausschuss und der Nominierungsausschuss. Diese Ausschüsse, insbesondere der Präsidialausschuss, bereiten die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandelnden Themen vor. In Einzelfällen wurden im gesetzlich zulässigen Rahmen auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sitzt auch allen Ausschüssen, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, vor. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Plenum jeweils ausführlich über die Beratungen der Ausschüsse. Darüber hinaus werden die Protokolle der Ausschusssitzungen nach Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern an das Plenum zu Informationszwecken verteilt. Mittels dieser Maßnahmen ist eine umfassende Information des Gesamtaufsichtsrats über die Beratungen der Ausschüsse zu jeder Zeit gewährleistet.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in insgesamt 20 Sitzungen mit den anstehenden Themen und notwendigen Entscheidungen befasst. Darin enthalten sind neun Plenarsitzungen sowie je fünf bzw. vier Sitzungen vom Prüfungs- und Präsidialausschuss und zwei Sitzungen des Ad-hoc-Ausschusses. Nominierungs- und Vermittlungsausschuss haben in diesem Berichtszeitraum nicht getagt. Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von informellen Telefonkonferenzen, die der Vorabinformation der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. der entsprechenden Ausschüsse dienten. An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr haben mit den nachfolgend genannten Ausnahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen:

Mit Ausnahme von sechs Sitzungen des Aufsichtsrats, bei denen jeweils ein Mitglied entschuldigt fehlte, und zwei Ausschusssitzungen, an denen jeweils ein Mitglied entschuldigt fehlte, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats und der jeweiligen Ausschüsse teilgenommen. Das Aufsichtsratsmitglied Tan Xuguang hat an weniger als der Hälfte aller Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.

Mandatierung des Abschlussprüfers / Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die KION GROUP AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 wurden von dem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 bestellten Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte), München, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, geprüft. Der entsprechende Vorschlag an die Hauptversammlung wurde durch Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Prüfern vorbereitet. Dabei ging es um Fragen der Eignung und Unabhängigkeit der Prüfer sowie des Honorars. Der Vorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. Februar 2017 besprochen und die Gelegenheit zur persönlichen Aussprache mit den Prüfern gegeben.

Die Prüfungsschwerpunkte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 25. Juli 2017 besprochen und entsprechend festgelegt. Der Prüfungsauftrag wurde am 27. November 2017 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden erteilt.

Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht und die Unterlagen zum Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 den Mitgliedern des Prüfungsausschusses am 12. Februar 2018 und den Mitgliedern des Aufsichtsrats am 21. Februar 2018 zur Verfügung gestellt.

Der Bericht wurde im Prüfungsausschuss am 21. Februar 2018 und im Gesamtaufsichtsrat am 28. Februar 2018 jeweils in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete in den Sitzungen jeweils ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete ohne Einschränkungen sämtliche Fragen der Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. des Gesamtaufsichtsrats.

Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017, dem Konzernabschluss und dem mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefassten Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017 am 21. Februar 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach intensiver eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 hat zunächst der Prüfungsausschuss eine Empfehlung an das Plenum abgegeben, die in der Plenarsitzung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in seinem Bericht näher erläutert wurde. Darauf aufbauend und unter Würdigung des Bestätigungsvermerks hat der Aufsichtsrat nach weiterer eigener Erörterung dem Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 28. Februar 2018 zugestimmt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung waren vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 festgestellt bzw. gebilligt.

Den Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn der KION GROUP AG zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,99 € je Stückaktie zu verwenden, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2018 ebenfalls erörtert und gebilligt. Dabei hat der Aufsichtsrat die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sowie die Interessen der Aktionäre berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.

Nichtfinanzielle Erklärung

Nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat hat das Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer mit einer externen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 315b HGB für das vergangene Geschäftsjahr beauftragt. Der Aufsichtsrat wird das Votum des Prüfers in seine eigenständige Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung und seine entsprechende Beschlussfassung einbeziehen. Die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts und der nichtfinanziellen Erklärung wird bis zum 30. April 2018 auf der Website des Unternehmens erfolgen.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeit)

Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem vom Vorstand am 21. Februar 2018 verabschiedeten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) auseinandergesetzt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, dazu einen Prüfungsbericht erstattet und aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung am 21. Februar 2018 folgenden Vermerk erteilt:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Der Abhängigkeitsbericht und der dazu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen und wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Februar 2018 ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vorstand der KION GROUP AG gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Veränderungen. Allerdings hat sich der Aufsichtsrat auf Wunsch des Finanzvorstands, Herrn Dr. Toepfer, am 27. November 2017 einvernehmlich auf die Beendigung seiner Bestellung zum Vorstand mit Ablauf des 31. März 2018 geeinigt.

Im Aufsichtsrat gab es während des Geschäftsjahres 2017 die folgenden Veränderungen:

Die Arbeitnehmervertreter Herr Brandt und Herr Hartig sind bei der im Frühjahr 2017 durchgeführten Aufsichtsratswahl durch die Arbeitnehmer nicht für eine Wiederwahl angetreten. Bei dieser Neuwahl der Arbeitnehmervertreter wurden alle übrigen Arbeitnehmervertreter erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Für Herrn Brandt als Vertreter der leitenden Angestellten wurde mit Wirkung vom 11. Mai 2017 Herr Dr. Frank Schepp und mit gleichem Stichtag Herr Stefan Casper für Herrn Hartig als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Brandt und Herrn Hartig für ihre stets mit hohem Engagement geleistete Arbeit im Interesse der Gesellschaft.

Dieser Bericht wurde auf der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Februar 2018 ausführlich und eingehend erörtert und festgestellt.

Auch im Namen meiner Kollegen im Aufsichtsrat danke ich den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KION GROUP AG und ihren Konzerngesellschaften im In- und Ausland für ihr Engagement und die hervorragenden Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr 2017.

Dr. John Feldmann
Vorsitzender