[7] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Die in dem vorliegenden Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind über die oben genannten im Geschäftsjahr erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hinaus grundsätzlich unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2016. Der Konzernabschluss basiert auf den nach KION konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Jahresabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den Zeitwert des erhaltenen Entgelts für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Miet- und Leasingerlöse (ohne Umsatzsteuer) nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen. Umsatzerlöse sind gemäß IAS 18 zu erfassen, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und dieser verlässlich bestimmt werden kann. Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie folgt:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden erfasst, wenn die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen und der Nutzenzufluss als hinreichend wahrscheinlich einzustufen ist. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Risiken aus dem Verkaufsgeschäft werden durch entsprechende Rückstellungen abgebildet.

Erbringen von Dienstleistungen

Erträge aus Dienstleistungsgeschäften werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bei der periodenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen wird der Umsatz im Verhältnis von erbrachten zu insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen (Fertigstellungsgrad) erfasst. Umsatzerlöse aus langfristigen Serviceverträgen werden daher auf Basis der durchschnittlichen Laufzeiten der Serviceverträge und entsprechend dem progressiven Kostenverlauf (gleichbleibende Marge) vereinnahmt.

Umsätze aus Finanzdienstleistungsgeschäften werden bei einer Klassifizierung als „Finance Lease“ in Höhe des Verkaufswerts des Leasinggegenstands und im Fall eines „Operating Lease“ in Höhe der Leasingraten erfasst. Werden zur Refinanzierung von Leasingverträgen Flurförderzeuge zunächst an einen Finanzierungspartner veräußert und zurückgeleast, wird im Fall eines „Operating Lease“-Sublease die Verkaufsmarge abgegrenzt und über die Refinanzierungsdauer ertragswirksam vereinnahmt. Zudem werden im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäfts Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die ihrerseits Leasingverträge direkt mit dem Endkunden eingehen („indirekte Endkundenfinanzierung“). Sofern wesentliche Chancen und Risiken aufgrund einer vereinbarten Restwertgarantie, die mehr als zehn Prozent des Objektwerts beträgt, oder aufgrund einer vereinbarten Kundenausfallbürgschaft bei Gesellschaften der KION Group verbleiben („Sale with Risk“), wird der Verkaufserlös abgegrenzt und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie bzw. zum Ende der Ausfallbürgschaft ertragswirksam vereinnahmt.

Fertigungsaufträge

Erträge aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der „Percentage-of-Completion“-Methode bilanziert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden.

Zinsen und Nutzungsentgelte

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Erträge aus Nutzungsentgelten werden nach dem wirtschaftlichen Gehalt der relevanten Vereinbarungen abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch direkte Gemeinkosten, einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen, sowie die aktivierten Entwicklungskosten und bestimmte immaterielle Vermögenswerte sowie die Abwertungen auf Vorräte. Die Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten weiterhin Zuführungen zu Gewähr­leistungs­rückstellungen, die in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produkts gebildet werden.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Das Finanzergebnis beinhaltet insbesondere den Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, Zinserträge aus Finanzforderungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen, Währungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungstätigkeit sowie den Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit und der Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden.

Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Sonstigen Erträgen ausgewiesen, soweit es sich um Ausschüttungen von zu Anschaffungskosten bilanzierten Tochterunternehmen handelt.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden demzufolge nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach Maßgabe des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ unterzogen.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte findet auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) oder Gruppen von ZGE statt. Eine ZGE wird definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Abgrenzung der ZGE erfolgt grundsätzlich auf Basis der niedrigsten Ebene des Unternehmens, auf der das Management einen Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke systematisch überwacht und steuert. Die so definierte ZGE darf allerdings nicht größer sein als ein Geschäftssegment, wie es gemäß IFRS 8 „Geschäftssegmente“ festgelegt ist.

Im Rahmen der externen und internen Berichterstattung werden die Aktivitäten der KION Group in die Segmente Industrial Trucks & Services, Supply Chain Solutions und Corporate Services unterteilt. Der Forecast 2017, das Budget 2018 und die Mittelfristplanung 2019 bis 2020 sowie die interne Projektion der KION Group für die Jahre 2021 bis 2022 wurden in dieser Berichtsstruktur geplant.

Die für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen identifizierten ZGE entsprechen im Segment Industrial Trucks & Services den operativen Einheiten LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas sowie Dematic im Segment Supply Chain Solutions.

Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der „Discounted Cashflow“-Methode bestimmt. Für den Werthaltigkeitstest werden gemäß IAS 36.33(b) die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre in die Berechnung einbezogen. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Rohstoffpreise sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas und Dematic unter Anwendung einer Wachstumsrate von 0,5 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent) extrapoliert.

Die Zahlungsströme der ZGE werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der einzelnen ZGE widerspiegelt.

Für die Bestimmung des risikofreien Zinssatzes wurden die Zinsstrukturdaten der Europäischen Zentralbank (Dreimonatsdurchschnitt, gerundet) verwendet; der risikofreie Zinssatz zum 1. November 2017 beträgt 1,25 Prozent (Vorjahr: 0,6 Prozent). Die aus empirischen Kapitalmarktstudien abgeleitete Marktrisikoprämie beträgt 6,75 Prozent (Vorjahr: 7,0 Prozent) und liegt damit innerhalb der vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW empfohlenen Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent.

Die implizierte Eigenkapitalrendite beträgt 8,0 Prozent und hat sich gegenüber dem Vorjahr (7,6 Prozent) leicht erhöht. Der Länderrisikozuschlag wurde für die ZGE LMH EMEA mit 0,16 Prozent (Vorjahr: 0,16 Prozent), für die ZGE STILL EMEA mit 0,19 Prozent (Vorjahr: 0,21 Prozent), für die ZGE KION APAC mit 0,85 Prozent (Vorjahr: 0,78 Prozent), für die ZGE KION Americas mit 1,62 Prozent (Vorjahr: 1,67 Prozent) und für die ZGE Dematic mit 0,11 Prozent (Vorjahr: 0,15 Prozent) berücksichtigt.

Für die ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC und KION Americas wurde die zugrunde liegende Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche (Peergroup) festgelegt. Der aus dieser Peergroup abgeleitete Beta-Faktor beträgt 1,05 (Vorjahr: 1,00). Die auf Basis der Peergroup festgelegte Kapitalstruktur ergab eine Fremdkapitalquote von 26,8 Prozent (Vorjahr: 25,8 Prozent). Für die ZGE Dematic wurde auf Basis einer branchenspezifischen Peergroup ein verschuldetes Beta von 0,89 (Vorjahr: 0,88) und eine Fremdkapitalquote von 0,0 Prozent (Vorjahr: 1,8 Prozent) herangezogen.

Der ermittelte und zur Diskontierung der geschätzten Zahlungsströme herangezogene WACC vor Steuern beträgt für LMH EMEA 9,3 Prozent, für STILL EMEA 9,3 Prozent, für KION APAC 8,9 Prozent, für KION Americas 11,7 Prozent und für Dematic 9,8 Prozent. Der WACC nach Steuern beträgt für LMH EMEA 6,6 Prozent, für STILL EMEA 6,7 Prozent, für KION APAC 7,6 Prozent, für KION Americas 7,8 Prozent und für Dematic 7,6 Prozent.

Der im vierten Quartal 2017 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas und Dematic. Durch Sensitivitätsanalysen wurde festgestellt, dass sich auch bei Abweichungen wesentlicher Annahmen innerhalb eines realistischen Rahmens, insbesondere bei Abweichungen des WACC von –/+ 100 Basispunkten, kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte ergibt.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden, soweit die Nutzungsdauer bestimmt werden kann, zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswerts mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Entfallen die Gründe für eine früher erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen aktivierte Markennamen. Sie unterliegen grundsätzlich keiner planmäßigen Abschreibung, weil es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist. Diese werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest folgt der Vorgehensweise sowie den Annahmen des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt in jeder Periode.

Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar.
  • Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Es besteht die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Der immaterielle Vermögenswert wird einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen.
  • Die technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen sind verfügbar, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
  • Es besteht die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich nicht um qualifizierte Vermögenswerte; Finanzierungskosten werden daher nicht aktiviert. Alle nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden zusammen mit den Forschungskosten ergebniswirksam in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode vorgenommen und mit Ausnahme der planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in den Sonstigen Aufwendungen erfasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte die in > TABELLE 050 dargestellten Nutzungsdauern zugrunde.

Nutzungsdauer Sonstige immaterielle Vermögenswerte

050

 

Jahre

Kundenbeziehungen / Kundenstamm

4 – 15

Technologie

10 – 15

Entwicklungskosten

5 – 7

Patente und Lizenzen

3 – 15

Software

2 – 10

Leasing / Kurzfristmiete

Unternehmen der KION Group vermieten zur Absatzunterstützung Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an ihre Kunden im Wege der langfristigen Vermietung (Leasing) und der kurzfristigen Vermietung (Kurzfristmiete).

Dabei schließen Unternehmen der KION Group Verträge sowohl als Leasinggeber wie auch als Leasingnehmer ab. Diese Verträge werden gemäß IAS 17 als „Finance Lease“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasing- / Mietgegenstands verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Miet- und Leasinggeschäfte werden gemäß IAS 17 als „Operating Lease“ klassifiziert.

Schließt ein Unternehmen der KION Group als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingvertrag bilanziert. Die Zinserträge werden über die Berichtsperioden verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.

Leasingvermögen

Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Gegenständen aus der langfristigen Vermietung (Leasing) bei den Unternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Lease“), wird es als Leasingvermögen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge linear abgeschrieben.

Zur Refinanzierung von Leasingverträgen werden Flurförderzeuge in der Regel an Leasinggesellschaften verkauft. Die Flurförderzeuge werden anschließend von Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services zurückgeleast (Headlease) und dem externen Endkunden im Rahmen eines Sublease überlassen (im Folgenden als „Sale-and-Leaseback-Sublease“ bezeichnet). Falls Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease tragen, werden diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen. Diese werden zum niedrigeren Wert aus Barwert der Mindestleasingzahlungen und dem beizulegenden Zeitwert aktiviert. Können hingegen wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease an den Endkunden weitergegeben werden, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. In beiden Fällen wird die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge, die grundsätzlich laufzeitkongruent erfolgt, als Leasingverbindlichkeit ausgewiesen.

Mietvermögen

Im Mietvermögen werden Vermögenswerte aus der Kurzfristmiete sowie Flurförderzeuge, die zwar verkauft wurden, aber für die wesentliche Chancen und Risiken zurückbehalten werden („Sale with Risk“), ausgewiesen.

Bei der Kurzfristmiete vermieten Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services Flurförderzeuge direkt an den Endkunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einem Tag bis zu einem Jahr geschlossen. Die wesentlichen Chancen und Risiken verbleiben grundsätzlich bei den Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services. Die Flurförderzeuge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis sieben Jahren, je nach Produktgruppe, linear abgeschrieben. Sofern eine Refinanzierung durch „Sale and Leaseback“ erfolgt, werden die Flurförderzeuge zum niedrigeren Wert aus Barwert der Mindestleasingzahlungen und dem beizulegenden Zeitwert aktiviert.

Im Rahmen der indirekten Endkundenfinanzierung werden Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden Leasingverträge abschließen. Sofern Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services dabei Restwertgarantien in wesentlichem Umfang oder eine Kundenausfallbürgschaft geben („Sale with Risk“), werden diese zivilrechtlich als Verkaufvertrag zu qualifizierenden Transaktionen unter analoger Anwendung der Leasingvorschriften für Leasinggeber mit „Operating Lease“-Verhältnissen in Verbindung mit den Grundsätzen zur Umsatzrealisierung nach IFRS bilanziert. In diesem Fall werden die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Veräußerung zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie bzw. zum Ende der Kundenausfallbürgschaft auf den garantierten Restwert bzw. auf null abgeschrieben. Im Falle der Gewährung einer Restwertgarantie seitens der KION Group wird in Höhe der Restwertverpflichtung eine Sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert.

Sonstige Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Dazu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden um öffentliche Zuschüsse gekürzt, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie nicht aktivierungspflichtig sind. Für Sachanlagen, deren Erwerb oder Herstellung einen Zeitraum von einem Jahr überschreitet, werden, sobald sie die Definition eines qualifizierten Vermögenswerts erfüllen, Fremdkapitalkosten aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen, wie im Vorjahr, keine qualifizierten Vermögenswerte vor.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die unten stehenden Nutzungsdauern zugrunde. > TABELLE 051

Nutzungsdauer Sonstige Sachanlagen

051

 

Jahre

Gebäude

10 – 50

Technische Anlagen

3 – 15

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 – 15

Des Weiteren werden Sachanlagen aus „Finance Lease“-Verträgen zur eigenen Nutzung angemietet und entsprechend im Sonstigen Sachanlagevermögen bilanziert. In diesem Fall erfolgt eine Aktivierung zu Vertragsbeginn in Höhe des beizulegenden Zeitwerts bzw. des niedrigeren Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen. Korrespondierende Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden unter den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.

Die Abschreibung der Sachanlagen aus „Finance Leases“ erfolgt über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit, es sei denn, das Leasingobjekt geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgen die Abschreibung der Sachanlagen und die Auflösung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten über die Nutzungsdauer des Leasingobjekts.

Die Differenz zwischen der gesamten „Finance Lease“-Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert des finanzierten Objekts entspricht den Finanzierungskosten, die über die Laufzeit des Leasingvertrags erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld Anwendung findet. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt zurückgegeben, erworben oder es erfolgt eine Vertragsverlängerung.

Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung des Sachanlagevermögens vorliegen, sind die Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und des Nutzungswerts. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen auf Sachanlagevermögen werden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Sofern der erzielbare Betrag auf Basis des Nutzungswerts ermittelt wird, werden zukünftig zu erwartende Zahlungsströme mit einem risikoadäquaten Zinssatz abgezinst und das aktuelle und zukünftig erwartete Ertragsniveau sowie geschäftsfeldspezifische, technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungen berücksichtigt.

Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Beteiligungsbuchwert um etwaige Veränderungen beim Anteil der KION Group am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten wird ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.

Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten.

Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung der Beteiligung vorgenommen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetze der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.

Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode („Liability Method“) für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.

Die aktiven latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlust- und Zinsvorträge sind auf Basis dieser Einschätzung teilweise aktive latente Steuern gebildet worden.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Latente Steuerforderungen werden mit latenten Steuerverbindlichkeiten derselben Laufzeit saldiert, sofern sie sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei auf Basis eines Durchschnitts ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereichs werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens (Fifo = „First in first out“) ermittelter Wert.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, einer geminderten Verwertbarkeit etc. ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Fertigungsaufträge

Forderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst („Percentage-of-Completion“-Methode). Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten („Cost-to-Cost“-Methode). Bewertet werden Fertigungsaufträge entsprechend der „Percentage-of-Completion“-Methode in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar in dem Geschäftsjahr, in dem der Verlust erkennbar wird, als Aufwand erfasst. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert und in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe dazu Textziffer [26]) ausgewiesen. Soweit die Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und Verluste übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Sonstigen Verbindlichkeiten (siehe dazu Textziffer [35]).

Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Auftragsänderungen, Nachforderungen und Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Umsätzen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie Loans and Receivables („LaR“) zugeordnet werden, sind bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel umfassen Barmittel, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Barmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant.

Bei finanziellen Vermögenswerten ist bei der KION Group zu differenzieren zwischen finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FAHfT“), zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten („AfS“) und finanziellen Vermögenswerten der Kategorie Loans and Receivables („LaR“).

Die Kategorie „FAHfT“ enthält derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen. Derivative Finanzinstrumente, die in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IAS 39 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („AfS“) werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden bis zur Realisierung unter Berücksichtigung latenter Steuern gesondert im Eigenkapital erfasst. Handelt es sich um Eigenkapitalbeteiligungen, für die kein Marktpreis verfügbar ist, so erfolgt eine Bilanzierung zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen, da beobachtbare beizulegende Zeitwerte nicht verfügbar sind und auch andere zulässige Bewertungsverfahren nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen. Eine Veräußerungsabsicht für diese Finanzinstrumente besteht zurzeit nicht.

Finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie Loans and Receivables („LaR“) zugeordnet werden, sind bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Zu jedem Abschlussstichtag sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Liegt ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor (beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), ist ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam zu erfassen.

Wertminderungen werden in entsprechender Höhe wieder zurückgenommen, soweit sich am Bilanzstichtag objektive Sachverhalte ergeben, die für eine Wertaufholung sprechen. Die Zuschreibung wird nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätten, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre. Bei Schuldinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte („AfS“) klassifiziert werden, wird diese Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und am Bilanzstichtag als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von derivativen Finanzinstrumenten ist der Erfüllungstag relevant.

Derivative Finanzinstrumente betreffen in der KION Group derzeit im Wesentlichen Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps, die für Sicherungszwecke eingesetzt werden, um Währungs- und Zinsänderungsrisiken zu reduzieren.

Nach IAS 39 sind alle derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden. Bei der KION Group werden zurzeit Cashflow Hedges zur Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften, geplanten Transaktionen oder bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar erfolgswirksam berücksichtigt.

Liegen die Voraussetzungen für Hedge Accounting nicht vor, wird die Marktwertveränderung derivativer Finanzinstrumente ergebniswirksam erfasst.

Nähere Angaben zum Risikomanagement und zu den bilanziellen Auswirkungen von derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Textziffern [39] und [40] erläutert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected Unit Credit Method“ ermittelt. Bei diesem Verfahren werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, wie zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie biometrische Rechnungsgrundlagen, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Zeitwert des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert. Das Planvermögen wird zum Marktwert bewertet.

Neubewertungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eine Umgliederung der im Sonstigen Konzernergebnis ausgewiesenen Neubewertungen in künftigen Perioden in das Konzernergebnis ist nicht gestattet. Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsrückstellungen wird den Funktionskosten zugeordnet. Der Zinsaufwand auf die Pensionsverpflichtungen sowie die Zinserträge auf das Planvermögen werden saldiert innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Zu Einzelheiten der Bewertung siehe Textziffer [29].

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich künftig zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite möglicher Ergebnisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird der sich daraus ergebende Mittelwert als Sonstige Rückstellung angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich sind. Rückgriffsansprüche werden dabei nicht berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag erkennbaren Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungssatz ist ein Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Aufzinsungen werden als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Dabei wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Umsatzkosten berücksichtigt. Für bekannte Schäden werden Einzelrückstellungen gebildet.

Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der noch zu erbringenden Leistungen bewertet.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Unternehmen der KION Group einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Ausgaben berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens stehen.

Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2 unterscheidet aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich.

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam in den Funktionskosten erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird aufwandswirksam in den Funktionskosten mit einem gleichzeitigen Ausweis einer Schuld erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag bis zum Ende der Performanceperiode neu ermittelt. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung ist (zeitanteilig) aufwandswirksam zu berücksichtigen.

Finanzverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Bei finanziellen Verbindlichkeiten ist bei der KION Group zu differenzieren zwischen finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FLHfT“), und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert werden („FLaC“).

Die Kategorie „FLHfT“ enthält derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen. Diese sind in den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Derivative Finanzinstrumente, die in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IAS 39 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Alle anderen in den Finanzverbindlichkeiten und Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltenen Finanzinstrumente sind der Kategorie „FLaC“ zuzuordnen. Der erstmalige Ansatz dieser Verbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden abgesetzt. Anschließend werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden der Kategorie „FLaC“ zugeordnet und bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und den Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden, und
  • der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei langfristigen Fertigungsaufträgen.

Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt jährlich auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, sowie auf Basis des Budgets 2018, der Mittelfristplanungen 2019 bis 2020, ergänzt um Wachstumsprognosen im Rahmen der Market Forecasts für die Projektion der Jahre 2021 bis 2022, und unter der Annahme von geschäftsbereichsspezifischen Wachstumsraten für den nachfolgenden Zeitraum. Eine Veränderung dieser und weiterer Einflussfaktoren kann zu Wertminderungen führen. Bezüglich weiterer Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten siehe weiter oben unter dieser Textziffer und Textziffer [17].

Bezüglich Leasing verweisen wir auf die Abschnitte zu Leasing / Kurzfristmiete, Leasingvermögen, Mietvermögen und zu Sonstigen Sachanlagen unter dieser Textziffer.

Die Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Pensionszusagen werden auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt. Eine Veränderung von Parametern hätte keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis, da dadurch hervorgerufene Differenzen als Neubewertungen erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Für weitere Erläuterungen bezüglich der Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkungen aller erheblichen Prämissen wird auf die Ausführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter Textziffer [29] verwiesen.

Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Sonstigen Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [32] aufgeführt.

Die Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern (vgl. dazu auch Textziffer [14]). Im Berichtsjahr betreffen diese neuen Informationen die zukünftigen Steuersätze in den USA, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der latenten Steuern haben. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d. h., wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden, und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlust- und Zinsvorträgen, kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbsstichtag angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte von identifizierbaren Vermögenswerten werden unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen unter anderem auf Basis von Schätzungen bezüglich künftiger Cashflows, erwarteter Wachstumsraten, Währungskursen, der Abzinsungssätze und Nutzungsdauern. Sofern sich Annahmen oder Umstände wesentlich verändern, ist eine Neubeurteilung der Einschätzungen notwendig, die zu einer Wertminderung des betroffenen Vermögenswerts führen kann. Bezüglich weiterer Informationen zu den Unternehmenserwerben siehe Textziffer [5].

Die Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der „Percentage-of-Completion“-Methode erfolgt unter Berücksichtigung von Managementschätzungen in Bezug auf die anfallenden Auftragskosten. Treten Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen von den geplanten Kosten auf, wirkt sich dies unmittelbar auf das Ergebnis aus Fertigungsaufträgen aus. Die operativen Einheiten überprüfen die Kostenschätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. Für weitere Erläuterungen zu Fertigungsaufträgen siehe weiter oben unter dieser Textziffer.

Die Fachabteilungen der KION Group werden bei den notwendigen Schätzungen bei Bedarf durch externe Berater unterstützt.

Die Buchwerte der betroffenen Posten sind den jeweiligen Textziffern bzw. der Konzernbilanz zu entnehmen.

Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.