[30] Finanzverbindlichkeiten
Unter den Finanzverbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2016 verzinsliche Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen, die überwiegend auf den Brückenkredit für die Finanzierung der Akquisition von Dematic sowie Verbindlichkeiten unter dem syndizierten Kreditvertrag zurückgehen.
Die vertraglichen Restlaufzeiten des Bestands an Finanzverbindlichkeiten ergeben sich aus der > TABELLE 088.
Fälligkeitsstruktur Finanzverbindlichkeiten |
088 |
|
in Mio. € |
2016 |
2015 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
3.175,8 |
225,9 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
287,1 |
113,8 |
davon fällig zwischen ein und fünf Jahren |
2.888,6 |
112,1 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
− |
− |
|
|
|
Kapitalmarktverbindlichkeiten |
− |
444,5 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
− |
− |
davon fällig zwischen ein und fünf Jahren |
− |
444,5 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
− |
− |
|
|
|
Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten |
7,2 |
6,2 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
6,8 |
5,5 |
davon fällig zwischen ein und fünf Jahren |
0,4 |
0,7 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
− |
− |
|
|
|
Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
293,9 |
119,3 |
Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten |
2.889,1 |
557,2 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Senior Facilities Agreement
Die KION GROUP AG hat am 28. Oktober 2015 mit einem internationalen Bankensyndikat einen syndizierten Kreditvertrag (Senior Facilities Agreement, im Folgenden „SFA“) über insgesamt 1.500,0 Mio. € abgeschlossen. Am 25. Januar 2016 beschloss der Vorstand der KION GROUP AG die konkrete Durchführung der Refinanzierung der KION Group durch Ablösung des Konsortialkredits vom 23. Dezember 2006 in Form einer revolvierenden Kreditlinie über 1.243,0 Mio. € und der im Jahr 2013 begebenen und im Jahr 2020 fälligen Unternehmensanleihe der KION Group über 450,0 Mio. €. Die mit dieser Refinanzierung verbundene Rückzahlung erfolgte am 15. Februar 2016 mit Mitteln aus dem SFA. Das SFA kann für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden und ermöglicht es der KION Group, sich zu deutlich günstigeren Bedingungen zu finanzieren als in der Vergangenheit.
Das SFA umfasst eine revolvierende Kreditlinie von 1.150,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis Februar 2021 sowie eine in voller Höhe in Anspruch genommene fest laufende Tranche von 350,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis Februar 2019. Sowohl die revolvierende Kreditlinie als auch die fest laufende Tranche werden variabel verzinst. Die revolvierende Kreditlinie wurde zum 31. Dezember 2016 – einschließlich sonstiger Darlehensverpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten – mit einem Betrag von 225,3 Mio. € in Anspruch genommen. Die Ziehungen aus der revolvierenden Kreditlinie wurden als kurzfristig eingestuft.
Für den Abschluss der revolvierenden Kreditlinie über 1.150,0 Mio. € fielen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 3,8 Mio. € an. Die Transaktionskosten werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen und über die Laufzeit der Kreditlinie aufwandswirksam aufgelöst. In Zusammenhang mit dem Abschluss der fest laufenden Tranche über 350,0 Mio. € fielen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 1,3 Mio. € an. Die Transaktionskosten wurden bei der erstmaligen Bilanzierung dieser Tranche von ihrem beizulegenden Zeitwert abgezogen und werden in Folgeperioden aufwandswirksam amortisiert.
Die KION GROUP AG garantiert gegenüber den Banken sämtliche Zahlungsverpflichtungen unter dem SFA. Das SFA ist nicht besichert, wie auch für Unternehmen im Übergangsbereich zu einem Investment-Grade-Rating im aktuellen Marktumfeld üblich. Im Zuge der Ablösung des Konsortialkredits vom 23. Dezember 2006 wurden alle unter dem bisherigen Kreditvertrag bestellten Sicherheiten freigegeben.
Acquisition Facilities Agreement
Am 4. Juli 2016 hat die KION GROUP AG mit einer Gruppe von Banken einen Brückenkredit zur Finanzierung des Erwerbs von Dematic (Acquisition Facilities Agreement, im Folgenden „AFA“) über ursprünglich 3.000,0 Mio. € vereinbart. Die Refinanzierung dieses Brückenkredits soll zum Teil durch langfristige Kapitalmarktschulden und Bankkredite und zum anderen Teil durch Eigenkapital erfolgen. Die KION GROUP AG hat im Juli 2016 eine Kapitalerhöhung mit einem Bruttoerlös von 459,3 Mio. € durchgeführt (vgl. hierzu auch Textziffer [28]). Das zugesagte Finanzierungsvolumen reduzierte sich entsprechend um die Erlöse aus der Aktienemission und betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme des AFA am 1. November 2016 2.543,2 Mio. €.
Die Inanspruchnahme unter dem AFA umfasst insgesamt drei fest laufende, variabel verzinsliche Tranchen: Tranche A2 über 343,2 Mio. € mit einer Laufzeit bis Februar 2018, Tranche B in Höhe von 1.200,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis November 2018 sowie ein weiteres Darlehen über 1.000,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis November 2021. Die in Zusammenhang mit dem Abschluss der jeweiligen Tranche direkt zurechenbaren Transaktionskosten betrugen 1,3 Mio. € für Tranche A2 bzw. 4,4 Mio. € für Tranche B sowie 7,7 Mio. € für das Darlehen über 1.000,0 Mio. €. Die Transaktionskosten wurden bei der erstmaligen Bilanzierung der jeweiligen Tranche von ihrem beizulegenden Zeitwert abgezogen und werden in Folgeperioden aufwandswirksam amortisiert.
Die KION GROUP AG garantiert gegenüber den Banken sämtliche Zahlungsverpflichtungen unter dem AFA. Das AFA ist nicht besichert.
Entwicklung der Netto-Finanzschulden
Zur Analyse der Veränderung von Verpflichtungen aus Finanzverbindlichkeiten verwendet die KION Group die interne Kennzahl „Netto-Finanzschulden“. Die Netto-Finanzschulden sind als Differenz zwischen Finanzverbindlichkeiten und den flüssigen Mitteln definiert.
Die Netto-Finanzschulden der KION Group stellen sich zum 31. Dezember 2016 wie in > TABELLE 089 aufgeführt dar.
Netto-Finanzschulden |
089 |
|
in Mio. € |
2016 |
2015 |
Anleihe (2013/2020) – festverzinslich (brutto) |
– |
450,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (brutto) |
3.188,6 |
225,9 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten |
7,2 |
6,2 |
./. Kreditbeschaffungskosten |
–12,9 |
–5,5 |
Finanzverbindlichkeiten |
3.183,0 |
676,5 |
./. Flüssige Mittel |
279,6 |
103,1 |
Netto-Finanzschulden |
2.903,4 |
573,5 |
Die Finanzverbindlichkeiten haben sich damit im Einzelnen wie in > TABELLE 090 dargestellt verändert und weisen die dort aufgeführten Konditionen auf.
Kreditkonditionen |
090 |
|||
|
Zinssatz |
Nominalwert |
Fälligkeit |
|
in Mio. € |
|
2016 |
2015 |
|
Term Loan Facility H2a (Anleihe – festverzinslich) |
Festverzinslich |
– |
450,0 |
2020 |
Multicurrency Revolving Credit Facility 3 |
EURIBOR + Margin |
– |
142,7 |
2018 |
Multicurrency Revolving Credit Facility (SFA) |
EURIBOR + Margin |
212,1 |
– |
2021 |
Term Loan Facility B (SFA) |
EURIBOR + Margin |
350,0 |
– |
2019 |
Bridge Loan Facility A2 (AFA) |
EURIBOR + Margin |
343,2 |
– |
2018 |
Bridge Loan Facility B (AFA) |
EURIBOR + Margin |
1.200,0 |
– |
2018 |
Term Loan Facility (AFA) |
EURIBOR + Margin |
1.000,0 |
– |
2021 |
Sonstige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten |
Diverse Währungen und Zinskonditionen |
83,3 |
83,2 |
|
Sonstige Finanzverbindlichkeiten ggü. Nicht-Kreditinstituten |
|
7,2 |
6,2 |
|
./. Kreditbeschaffungskosten |
|
–12,9 |
–5,5 |
|
Summe Finanzverbindlichkeiten |
|
3.183,0 |
676,5 |
|
Financial Covenants
Die Vertragsbedingungen des SFA und des AFA verlangen unter anderem die Einhaltung von Kreditvereinbarungsklauseln („Covenants“). Sie erfordern zusätzlich die Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrads (als Verhältniszahl von Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA; „Financial Covenant“). Die Nichteinhaltung der Covenants kann unter anderem das Recht zur Kündigung des SFA und des AFA durch die Kreditgeber nach sich ziehen.
Der „Financial Covenant“ wird quartalsweise überwacht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden, wie im Vorjahr, sämtliche „Covenants“ sowie der „Financial Covenant“ eingehalten.
Die KION Group arbeitet kontinuierlich an der Optimierung ihrer Konzernfinanzierung (vgl. hierzu Textziffer [50]).