[26] Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Verpflichtungen, künftige und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Dazu werden Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und Voraussetzungen des Planes ergibt, entweder als beitragsorientierte Pläne („Defined Contribution Plans“) oder als leistungsorientierte Pläne („Defined Benefit Plans“) klassifiziert.

Beitragsorientierte Pläne

Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen Versorgungsträger hinaus geht das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber (und gegebenenfalls der Begünstigte selbst) an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Der Gesamtaufwand aus beitragsorientierten Plänen betrug im Geschäftsjahr 56.118 Tsd. € (Vorjahr: 48.867 Tsd. €). Davon entfielen auf geleistete Arbeitgeberbeiträge an staatliche Pläne 53.337 Tsd. € (Vorjahr: 46.480 Tsd. €). Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Versorgungssysteme werden unter den Funktionskosten ausgewiesen.

Leistungsorientierte Pläne

Bewertungsannahmen (-prämissen)

Bilanz

Kapitalflussrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

Erfolgsneutral erfasste Aufwendungen und Erträge

Weitere Angaben

Fünfjahresübersicht

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