Grundlagen des verkürzten Konzernzwischen­abschlusses

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die KION GROUP AG mit Sitz in der Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen HRB 112163 eingetragen.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 23. Juli 2019 aufgestellt.

Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2019 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.

Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 zu lesen.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.

Konsolidierungskreis

Zum 30. Juni 2019 werden neben der KION GROUP AG insgesamt 26 (31. Dezember 2018: 26) inländische und 105 (31. Dezember 2018: 108) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Darüber hinaus werden unverändert zum 31. Dezember 2018 zwei Gemeinschaftsunternehmen und sieben assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode einbezogen.

Nicht einbezogen werden 56 (31. Dezember 2018: 58) Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sowie sonstige Beteiligungen (nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen sowie Finanzbeteiligungen).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen. Die im vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2018 grundsätzlich unverändert.