Bericht des Aufsichtsrats der KION GROUP AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Dr. John Feldmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)

Dr. John Feldmann
Vorsitzender

die Entwicklungen des Jahres 2018 haben die Grundannahmen und Trendaussagen der Strategie KION 2027 eindrucksvoll bestätigt. Die Nachfrage nach Flurförderzeugen wächst über die Jahre hinweg betrachtet in allen wesentlichen Regionen unseres globalen Geschäfts rund doppelt so stark wie das jeweilige Bruttosozialprodukt. Noch dynamischer entwickelt sich der Bedarf an integrierten und vernetzten und zunehmend automatisierten Intralogistiklösungen in Fabriken und Lagerhäusern der Industrie und des Handels.

Die KION Group als global führender Anbieter von Supply-Chain-Lösungen und zweitgrößter Hersteller von Flurförderzeugen gestaltet diese Entwicklung aktiv mit. Das Unternehmen verzeichnete 2018 ein weiteres sehr erfolgreiches Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrem strategischen Dialog während des Geschäftsjahres die vereinbarte Strategie KION 2027 bestätigt und deren weitere Umsetzung beraten. Nach der Akquisition von Dematic baut das Unternehmen seine Kompetenzen und Angebote zu Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung der Intralogistik systematisch weiter aus.

Weiterentwicklung des Vorstands: Digitalisierung, Automatisierung und Innovationskraft im Fokus

Mit der Schaffung des Vorstandsressorts des Chief Digital Officers (CDO) wurde die Verantwortung für Digitalisierung und Mobile Automation auf Vorstandsebene gebündelt. Susanna Schneeberger, erster CDO der KION Group, verfügt über langjährige internationale Führungserfahrung in der Intralogistik und hat eine besondere Expertise in Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung.

Der Vertrag mit Dr. Eike Böhm als Chief Technology Officer wurde um drei Jahre verlängert. Wir sichern so die Kontinuität in der Weiterentwicklung der Grundlagentechnologien des Unternehmens, in der Produktentwicklung sowie beim Produktionssystem. Hier gilt es auch in den kommenden Jahren Synergien zu heben, Effizienz und Effektivität der Fertigung kontinuierlich zu steigern und in den verschiedenen Märkten den sich mit hoher Geschwindigkeit verändernden Kundenanforderungen entsprechende Fahrzeuglösungen anzubieten. Unser Anspruch ist klar: KION will auch in Zukunft der führende Anbieter eines breiten Portfolios von Flurförderzeugen für die sehr differenzierten Kundenbedürfnisse in der Welt sein.

Mit Anke Groth haben wir einen exzellenten und erfahrenen Chief Financial Officer gewonnen. Sie schärft das Instrumentarium des Unternehmens zur Analyse und wertorientierten Steuerung. Als Arbeitsdirektorin wirkt sie insbesondere für die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter in einer zunehmenden digitalen Arbeitswelt und die Unternehmenskultur.

Ching Pong Quek entwickelt die Strategie für die auch für unser Unternehmen außerordentlich wichtigen Märkte Asiens weiter. Mit einer Reihe entsprechender Initiativen werden wir unsere Position insbesondere in China sowie in den anderen rasch wachsenden Volkswirtschaften der Region weiter ausbauen.

Unter der erfahrenen und bewährten Führung unseres Vorstandsvorsitzenden Gordon Riske ist das Vorstandsteam der KION GROUP AG nun exzellent aufgestellt, die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu meistern. Strategischer Dialog und die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Zusammensetzung des Vorstands waren wichtige Themen der Aufsichtsratsarbeit im letzten Jahr. Das Vorstandsteam wird fokussiert, im Geist guter Zusammenarbeit für das Unternehmen, seine Kunden, Mitarbeiter und Eigentümer, mit Integrität und mit Mut für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft der KION Group wirken. Es verfügt über ein breites Spektrum an Kenntnissen und Erfahrungen aus der Welt des Maschinenbaus, des Fahrzeugbaus, der Intralogistik, aber auch der Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung ebenso wie in der Unternehmensführung und Weiterentwicklung starker Unternehmenskulturen.

Die Umsetzung der Strategie KION 2027 im laufenden Jahr und die Maßnahmen und Herausforderungen des operativen Geschäfts waren selbstverständlich Gegenstand jeder Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Neben der Entwicklung und Umsetzung von Intralogistiklösungen und der Fertigung von Fahrzeugen und Geräten sind Service und Dienstleistungen auch künftig wichtige Säulen nachhaltig profitablen Wachstums des Unternehmens.

Ziele trotz schwierigen Umfelds erreicht

Die KION Group hat sich auch im Jahr 2018 wieder als zuverlässiges Unternehmen präsentiert. Die Prognosen zum abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in allen Punkten von den tatsächlichen Ergebnissen bestätigt. Dies war 2018 nicht immer einfach. Wie viele andere Unternehmen ist auch die KION Group auf Zulieferer wichtiger Komponenten angewiesen. Dabei hat sich gezeigt, dass diese den stark angestiegenen Mengenanforderungen nicht immer gewachsen waren. Auslieferungsverzögerungen, ansteigendes Vorratsvermögen, Umsatzbelastungen und Kosten waren die Folge. Das Unternehmen hat, dank des großartigen Einsatzes aller Mitarbeiter, die Auswirkungen gut begrenzen können.

Die wachsende Zahl globaler Handelskonflikte mit zum Teil gravierenden Auswirkungen hinterließen ebenso wie die zum Teil daraus resultierenden Wechselkursschwankungen ihre Spuren im operativen Ergebnis der Gesellschaft. Durch die klare Strategie, daraus konsequent abgeleitete und umgesetzte Maßnahmen und den engagierten Einsatz aller Mitarbeiter des Unternehmens ist es dennoch gelungen, die im Prognosebericht formulierten Ziele zu erreichen und das Vertrauen aller Partner zu rechtfertigen.

Der Aufsichtsrat hatte, wie in früheren Jahren, mit den Vorständen sehr anspruchsvolle Ziele vereinbart, die sich am oberen Ende der Prognose orientieren. Diese Ziele wurden beim Auftragseingang übertroffen, jedoch beim Umsatz, Ergebnis und Cashflow nicht vollständig erreicht. Dies hat Auswirkungen auf die variable Vergütung des Vorstands.

Auch die Entwicklung des Aktienkurses war für uns und die Aktionäre der KION GROUP AG nicht zufriedenstellend. Vor dem Hintergrund von Handelskonflikten und Marktsorgen hinsichtlich einer langsamen Abschwächung des weltweiten konjunkturellen Wachstums mussten wir – dem allgemeinen Trend folgend – ebenfalls deutliche Kursverluste hinnehmen. Dies und die Frage einer angemessenen Reaktion darauf waren intensive Diskussionsthemen im Aufsichtsrat. Im zweiten und dritten Quartal gaben die Effekte aus den Auslieferungsverzögerungen am Kapitalmarkt Anlass zu Besorgnis und Zweifeln, es wurde über Gewinnwarnungen spekuliert. Das Unternehmen hat aber seine Prognoseerwartungen erfüllt und damit die Solidität seiner Vorhersagen, seiner Strategie und Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit Engagement und Sorgfalt wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat, wie in den Vorjahren, zahlreiche Sachthemen und zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle diskutiert, notwendige Entscheidungen getroffen sowie den Vorstand in allen wichtigen Fragen der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. Die Einbindung des Aufsichtsrats in wesentliche Entscheidungen des Unternehmens erfolgte stets frühzeitig und umfassend. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets detailliert und zeitnah, sowohl schriftlich als auch mündlich, über alle wesentlichen Aspekte anstehender Entscheidungen informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der zugleich Vorsitzender des Präsidialausschusses ist, stand zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in laufendem und engem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand. Ebenso gab es regelmäßige Kontakte des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowohl mit dem Finanzvorstand als auch mit den Verantwortlichen für Internal Audit und Compliance des Unternehmens. Von der Rechtmäßigkeit und der Sorgfalt der Geschäftsführung durch den Vorstand hat sich der Aufsichtsrat laufend überzeugt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäftsvorfälle, die nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der KION GROUP AG zustimmungspflichtig sind, mit dem dafür festgelegten zeitlichen Vorlauf zur Beschlussfassung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Nachhaltigkeitsbericht

Ausführlich hat der Aufsichtsrat den Bericht zu nichtfinanziellen Kennzahlen (Nachhaltigkeitsbericht) diskutiert, der nach einem Testvorlauf für das Jahr 2016 für das Jahr 2017 erstmals erstellt wurde. Der Aufsichtsrat sieht in einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Führung der Geschäfte eine „Licence to Operate“ für das Unternehmen, also eine Grundlage für die gesellschaftliche Akzeptanz des Unternehmens und seines Geschäftsmodells. In diesem Bericht wird über die bereits eingerichteten und die sich in der Umsetzung befindenden Prozesse im Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens berichtet. Aufbauend auf dem im Jahr 2017 bereits freiwillig vorgelegten ersten Nachhaltigkeitsbericht hat der Aufsichtsrat das Thema mit dem Vorstand und den verantwortlichen Führungskräften im Unternehmen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat den Wirtschaftsprüfer mit der inhaltlichen Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts nach § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt. Der Aufsichtsrat wird das Votum des Prüfers in seine eigenständige Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts und seine entsprechende Beschlussfassung einbeziehen. Der Nachhaltigkeitsbericht mit dem nichtfinanziellen Konzernbericht wird bis zum 30. April 2019 auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Corporate Governance

Datenschutz und Datensicherheit sind integrale Bestandteile unserer Geschäftsprozesse. Die zunehmende Digitalisierung erfordert vor allem bei der Arbeit mit IT-Systemen ein integres Vorgehen. Ende Mai 2018 sind die weitgehend vereinheitlichten Neuregelungen des Datenschutzes auf dem Gebiet der Europäischen Union in Kraft getreten. Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit den Auswirkungen und den Vorbereitungen des Unternehmens zur Umsetzung neuer Anforderungen in diesem Bereich beschäftigt und sich dazu vom Vorstand berichten lassen.

Im zweiten Halbjahr wurde erneut eine Prüfung der Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats vorgenommen. Dazu wurden, wie bei der letzten Effizienzprüfung im Jahr 2015, externe Prüfer hinzugezogen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats vorgestellt und im Plenum diskutiert. Wie bereits 2015 kamen die Prüfer zu einer sehr positiven Beurteilung der Aufsichtsratsarbeit im Unternehmen. Dabei wurde von den Mitgliedern des Aufsichtsrats insbesondere positiv festgehalten, dass Anregungen zur Weiterentwicklung der im Aufsichtsrat eingerichteten Prozesse, die aus der vorangegangenen Effizienzprüfung resultierten, aufgegriffen und umgesetzt wurden.

Im Berichtsjahr blieb der Deutsche Corporate Governance Kodex ohne Neuregelungen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2018 den Abgleich der insoweit unveränderten Empfehlungen und Anregungen des Kodex abschließend diskutiert und eine inhaltlich unveränderte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Sie ist auf der Website der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich. Die KION GROUP AG entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit einer Ausnahme und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun. Die einzige Empfehlung des Kodex, der die KION GROUP AG wie in den Vorjahren nicht entspricht, ist der in Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex empfohlene Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung. Einen solchen Selbstbehalt sieht die Satzung der KION GROUP AG nicht vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde. Der Aufsichtsrat hat von der im Oktober 2018 angekündigten Neufassung des Kodex Kenntnis genommen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich aktiv an dem Konsultationsprozess zur Neufassung des Kodex beteiligt. Grundsätzlich begrüßt der Aufsichtsrat die mit der Neufassung des Kodex verfolgten Ziele der inhaltlichen Fokussierung und Straffung. Gleichwohl werden einzelne Empfehlungen, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichts noch in der Diskussion waren, kritisch gesehen. Das Unternehmen wird nach Inkrafttreten der Neufassung des Kodex die Prüfung der darin enthaltenen Empfehlungen und deren Abgleich mit den im Unternehmen eingerichteten Prozessen abschließen. Die turnusmäßig abzugebende Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2019 wird voraussichtlich in der Dezember-Sitzung beraten und das Ergebnis dieser Prüfung anschließend veröffentlicht werden.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, im Jahre 2019, nach Inkrafttreten der Umsetzung der Europäischen Aktionärsrechte Richtlinie in deutsches Recht (ARUG) und der weiteren Entwicklung des Corporate Governance Kodex, der nach unserer Auffassung auf das ARUG Bezug nehmen sollte, das Vorstandsvergütungssystem der KION GROUP AG und die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder zu überprüfen. Der Aufsichtsrat hat bereits entsprechende Beratungsvereinbarungen hierzu mit einem unabhängigen Unternehmen getroffen.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten über die Corporate Governance in der KION GROUP AG ausführlich im Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Bericht ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB zusammengefasst und ist auf der Website der KION GROUP AG zugänglich.

Arbeit der Ausschüsse

Bei der KION GROUP AG bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ständige Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz, der Präsidialausschuss, der Prüfungsausschuss und der Nominierungsausschuss. Diese Ausschüsse, insbesondere der Präsidialausschuss, bereiten die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandelnden Themen vor. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sitzt auch allen Ausschüssen, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, vor. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Plenum jeweils ausführlich über die Beratungen der Ausschüsse. Darüber hinaus werden die Protokolle der Ausschusssitzungen nach Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern an das Plenum zu Informationszwecken verteilt.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in insgesamt 16 Sitzungen mit den anstehenden Themen und notwendigen Entscheidungen befasst. Darin enthalten sind sechs Plenarsitzungen sowie vier Sitzungen des Präsidialausschusses, fünf des Prüfungsausschusses und eine Nominierungsausschuss-Sitzung. Der Vermittlungsausschuss hat in diesem Berichtszeitraum nicht getagt. Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von Telefonkonferenzen, die der Vorabinformation der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. der entsprechenden Ausschüsse dienten. An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr haben mit den nachfolgend genannten Ausnahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen:

Mit Ausnahme von vier der sechs Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zwei Ausschusssitzungen, bei denen jeweils ein Mitglied entschuldigt fehlte, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und der jeweiligen Ausschüsse teilgenommen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 9. Mai 2018, in dem Denis Heljic Mitglied des Aufsichtsrats war, fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Denis Heljic hat dabei nur an einer der zwei Sitzungen teilgenommen.

Mandatierung des Abschlussprüfers / Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die KION GROUP AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018 wurden von dem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 bestellten Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Deloitte“), München, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, geprüft. Der entsprechende Vorschlag an die Hauptversammlung wurde durch Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Prüfern vorbereitet. Der Vorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 21. Februar 2018 besprochen und die Gelegenheit zur persönlichen Aussprache mit den Prüfern gegeben.

Die Prüfungsschwerpunkte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 25. Juli 2018 besprochen und entsprechend festgelegt. Der Prüfungsauftrag wurde am 24. Oktober 2018 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden erteilt.

Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht und die Unterlagen zum Abschluss für das Geschäftsjahr 2018 den Mitgliedern des Prüfungsausschusses am 12. Februar 2019 und den Mitgliedern des Aufsichtsrats am 20. Februar 2019 zur Verfügung gestellt. Der Bericht wurde im Prüfungsausschuss am 20. Februar 2019 und im Gesamtaufsichtsrat am 27. Februar 2019 jeweils in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete in den Sitzungen jeweils ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und diskutierte sie mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses bzw. des Plenums.

Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, dem Konzernabschluss und dem mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefassten Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2018 am 20. Februar 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach intensiver eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 hat zunächst der Prüfungsausschuss eine Empfehlung an das Plenum abgegeben, die in der Plenarsitzung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in seinem Bericht näher erläutert wurde. Darauf aufbauend und unter Würdigung des Bestätigungsvermerks hat der Aufsichtsrat nach weiterer eigener Erörterung dem Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 27. Februar 2019 zugestimmt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung waren vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 festgestellt bzw. gebilligt.

Den Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn der KION GROUP AG zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,20 € je Stückaktie zu verwenden, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 ebenfalls erörtert und gebilligt. Dabei hat der Aufsichtsrat die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sowie die Interessen der Aktionäre berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeit)

Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem vom Vorstand am 20. Februar 2019 beschlossenen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) auseinandergesetzt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und dazu einen Prüfungsbericht erstattet. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung am 20. Februar 2019 hat der Abschlussprüfer folgenden Vermerk erteilt:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Der Abhängigkeitsbericht und der dazu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Beide wurden nach persönlichem Bericht der Abschlussprüfer in deren Anwesenheit in der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Februar 2019 ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat gab es während des Geschäftsjahres 2018 die folgenden Veränderungen:

Durch gerichtlichen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts vom 9. Oktober 2018 wurde Dr. Michael Macht als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. Er folgte Tan Xuguang nach, der sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 30. September niedergelegt hatte. Mit Dr. Michael Macht konnte ein ausgewiesener Produktionsfachmann mit langjähriger Führungsverantwortung in der Automobilindustrie für den Aufsichtsrat gewonnen werden. Er vervollständigt insoweit die im Aufsichtsrat repräsentierten Erfahrungen und Qualifikationen. Seine Bestellung steht in vollem Einklang mit den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dem im Jahr 2017 beschlossenen Kompetenzprofil des Aufsichtsrats mit seinen 17 Kompetenzfeldern. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Tan, der wesentliche Impulse zur strategischen Positionierung des Unternehmens und zu seiner operativen Entwicklung, insbesondere in den wichtigen Märkten Asiens, geleistet hat.

Martin Fahrendorf ist zum 10. Mai 2018 Denis Heljic als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nachgefolgt, der aufgrund neuer Aufgaben im Unternehmen sein Amt im Aufsichtsrat niederlegte. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Heljic für seine stets mit hohem Engagement geleistete Arbeit als Arbeitnehmervertreter im Interesse der Gesellschaft.

Im laufenden Geschäftsjahr stehen folgende Veränderungen an:

Am 5. Februar 2019 habe ich das Unternehmen darüber informiert, dass ich mein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats und meine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nach Konsultation mit Vertretern des Hauptaktionärs des Unternehmens, Weichai Power, mit dem Ende der kommenden Hauptversammlung niederlege. Der Nominierungsausschuss hat beschlossen, Herrn Dr. Michael Macht, der seit seiner gerichtlichen Bestellung für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bestellt ist, sowie Herrn Tan Xuguang zur Wahl als neue Anteilseignervertreter vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat plant, Herrn Dr. Michael Macht, in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates nach der Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Gremiums zu wählen.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, ich bedanke mich bei denen, die mir seit 2013 das Vertrauen ausgesprochen und mich zum Mitglied des Aufsichtsrats der KION GROUP AG gewählt haben. Den Mitgliedern im Aufsichtsrat danke ich für eine konstruktive und an den Erfordernissen einer nachhaltig erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens orientierten Zusammenarbeit. Ganz besonders bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeitern der Gesellschaft. Unter der strategisch klugen und weitsichtigen Führung durch den Vorstandsvorsitzenden Gordon Riske, der KION seit 2007 mit klarem Blick für das Notwendige und Machbare leitet, hat sich dieses zu einem global führenden Unternehmen der Intralogistik entwickelt. Heute ist die KION GROUP AG im globalen Wettbewerb mit Kompetenz, Leistungsfähigkeit und einem erfolgreichen Geschäftsmodell exzellent aufgestellt und hat eine solide Basis, um den zukünftigen Herausforderungen der Märkte nicht nur zu begegnen, sondern diese aktiv mit zu gestalten. Dies wird selbstverständlich eine regelmäßige Überprüfung der Positionierung im Markt und die daraus resultierende Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle, Kompetenzen und Prozesse erfordern. Diesen Prozess zu begleiten, wird die Aufgabe des zukünftigen Aufsichtsrats sein, der dazu kompetent besetzt sein wird. Ich bin überzeugt, dass das Unternehmen weiterhin das Vertrauen seiner Aktionäre rechtfertigen kann und wünsche Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg in der Gestaltung einer nachhaltig erfolgreichen Zukunft auf der Basis der Grundwerte des Unternehmens: Integrität, Kooperation, Mut und Exzellenz.

Dieser Bericht wurde auf der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Februar 2019 ausführlich und eingehend erörtert und festgestellt.

Auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat danke ich den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KION GROUP AG und ihrer Konzerngesellschaften im In- und Ausland für ihr Engagement und die hervorragenden Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr 2018.

Dr. John Feldmann
Vorsitzender