[36] Eventualverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse beinhalten Bürgschaften gegenüber Externen. Darüber hinaus entfallen die Bürgschaften in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) auf gemeinschaftlich mit einem anderen Anteilseigner eines Gemeinschaftsunternehmens eingegangene Eventualverbindlichkeiten. > TABELLE 096
Haftungsverhältnisse |
096 |
|
in Mio. € |
2017 |
2016 |
Wechselobligo |
– |
4,3 |
Bürgschaften |
48,2 |
86,2 |
Haftungsverhältnisse gesamt |
48,2 |
90,5 |
Rechtsstreitigkeiten
Für die KION Group ergeben sich aus der ausgeübten Geschäftstätigkeit die in diesem Industriesegment üblichen rechtlichen Risiken. Die Konzerngesellschaften sind Partei in einer Reihe von anhängigen Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Ländern. Die einzelnen Gesellschaften können nicht mit Sicherheit davon ausgehen, in den jeweiligen Prozessen zu obsiegen oder dass die vorhandene Risikovorsorge durch Versicherungen oder Rückstellungen in jedem Fall ausreicht. Allerdings sieht die KION Group über die gebildeten Rückstellungen hinaus keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme aus diesen laufenden Verfahren.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) künftige Zahlungsverpflichtungen an ein assoziiertes Unternehmen. > TABELLE 097
Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
097 |
|
in Mio. € |
2017 |
2016 |
Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Miet- und -Leasing-Verträgen |
442,0 |
362,7 |
Verpflichtungen aus Lizenz- und Wartungsverträgen |
56,1 |
58,5 |
Bestellobligo aus Investitionen in Gegenstände des Anlagevermögens |
51,6 |
30,0 |
Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen |
14,2 |
15,4 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt |
563,9 |
466,6 |
Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen setzt sich nach Fälligkeiten wie in der > TABELLE 098 dargestellt zusammen.
Künftige Mindestleasingzahlungen |
098 |
|
in Mio. € |
2017 |
2016 |
Nominale künftige Mindestleasingzahlungen (brutto) |
442,0 |
362,7 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
96,1 |
85,5 |
davon fällig zwischen ein und fünf Jahren |
192,8 |
169,4 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
153,0 |
107,8 |
Die künftigen Mindestleasingzahlungen betreffen sowohl Auszahlungen für gemietete Gebäude, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Beschaffungsleasing) als auch Auszahlungen für Flurförderzeuge, die im Wege des Sale-and-Leaseback refinanziert und den Endkunden im Untermietverhältnis überlassen werden (Sale-and-Leaseback-Sublease). > TABELLE 099
Künftige Mindestleasingzahlungen unterteilt in Beschaffungsleasing und Sale-and-Leaseback-Sublease |
099 |
|||
|
Beschaffungsleasing |
Sale-and-Leaseback-Sublease |
||
in Mio. € |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
Nominale künftige Mindestleasing-Auszahlungen |
412,5 |
319,1 |
29,4 |
43,6 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
80,4 |
67,0 |
15,7 |
18,5 |
davon fällig zwischen ein und fünf Jahren |
179,2 |
144,7 |
13,6 |
24,8 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
153,0 |
107,4 |
0,0 |
0,4 |
|
|
|
|
|
Nominale künftige Mindestleasing-Einzahlungen |
– |
– |
2,4 |
6,3 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
– |
– |
1,7 |
2,2 |
davon fällig zwischen ein und fünf Jahren |
– |
– |
0,7 |
4,1 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
– |
– |
– |
0,0 |
Den künftigen Mindestleasingauszahlungen aus nicht bilanzwirksamen Sale-and-Leaseback-Geschäften von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 43,6 Mio. €) stehen Einzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnissen von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) gegenüber. Die künftigen Auszahlungen beinhalten auch Verpflichtungen aus der Refinanzierung von Flurförderzeugen, denen zum Stichtag keine kontrahierten Einzahlungen aus kurzfristigen Untermietverhältnissen gegenüberstehen.