Grundlagen des verkürzten Konzernzwischen­abschlusses

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die KION GROUP AG mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, ist beim Amtsgericht Wiesbaden im Handelsregister unter dem Aktenzeichen HRB 27060 eingetragen.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 25. April 2016 aufgestellt.

Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 31. März 2016 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse, anzuwenden sind. Im Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.

Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zu lesen.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Zum 1. Januar 2016 fanden die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals Anwendung:

  • Änderungen zu IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, Klarstellungen in Bezug auf Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten;
  • Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
  • Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, Klarstellungen in Bezug auf umsatzabhängige Abschreibungen;
  • Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Pflanzen, die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen;
  • Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge;
  • Änderungen zu IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode auf Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss;
  • Annual Improvements to IFRSs (2010 – 2012);
  • Annual Improvements to IFRSs (2012 – 2014).

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standardänderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben im Zwischenabschluss der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2016 die zum Jahresende berichteten Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt. Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt angewandt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“, des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ und des IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ insbesondere im Hinblick auf Mehrkomponentenverträge sowie Verträge zur indirekten Endkundenfinanzierung werden derzeit noch analysiert. Aus der erstmaligen Anwendung der anderen Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.

Konsolidierungskreis

Zum 31. März 2016 wurden neben der KION GROUP AG insgesamt 23 (31. Dezember 2015: 22) inländische und 83 (31. Dezember 2015: 80) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Darüber hinaus wurden unverändert zum 31. Dezember 2015 neun Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen und nach der Equity-Methode bewertet.

Nicht einbezogen wurden 53 (31. Dezember 2015: 55) Tochterunternehmen mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb sowie sonstige Beteiligungen.

Unternehmenserwerbe

Retrotech inc.

Am 8. Februar 2016 vereinbarte die KION Group den Erwerb der Retrotech Inc., eines Anbieters für die Systemintegration von automatisierten Lager- und Distributionslösungen. Das Closing der Transaktion ist am 1. März 2016 erfolgt. Der Kaufpreis für die 100-prozentige Beteiligung an der Retrotech Inc. mit Sitz in Rochester im US-Bundesstaat New York beträgt 25,0 Mio. €. Hiermit baut die KION Group ihre Kompetenz bei immer stärker gefragten Systemlösungen für Intralogistik und Automatisierung nach dem Erwerb der Egemin Automation im Jahr 2015 weiter aus, die im Zusammenhang mit Industrie 4.0 eine entscheidende Rolle spielen werden.

Die mit diesem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Erwerbsnebenkosten belaufen sich auf 0,5 Mio. € und werden als Aufwand der laufenden Periode erfasst und in den allgemeinen Verwaltungskosten innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dieser Unternehmenserwerb wirkte sich auf Basis der vorläufigen Werte zum Erwerbszeitpunkt wie in > TABELLE 24 dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.

Einfluss des Erwerbs von Retrotech Inc. auf die Vermögenslage der KION Group

24

in Mio. €

Zeitwerte zum
Erwerbszeitpunkt

Geschäfts- oder Firmenwerte

26,3

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

10,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

9,8

Flüssige Mittel

1,7

Übrige Aktiva

2,8

Summe Vermögenswerte

50,8

 

 

Finanzverbindlichkeiten

9,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7,5

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

4,5

Übrige Passiva

4,2

Summe Schulden

25,8

 

 

Nettovermögen

25,0

 

 

Barzahlung

25,0

Übertragene Gegenleistung

25,0

Die im Rahmen dieser Transaktion erworbenen Forderungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive noch nicht fakturierter Forderungen aus Fertigungsaufträgen mit aktivischem Saldo in Höhe von 6,0 Mio. € betreffen, betragen 9,8 Mio. €. Zum Erwerbszeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Betrag der nicht einbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unwesentlich ist. Die Auswirkungen des Erwerbs auf den Konzernumsatz und das Konzernergebnis der KION Group sind nicht wesentlich im Berichtszeitraum. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2016 erfolgt, hätte dies zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die von der KION Group in den ersten drei Monaten 2016 erzielten Umsatzerlöse und das Konzernergebnis geführt.

Die Kaufpreisverteilung des dargestellten Unternehmenserwerbs ist zum 31. März 2016 aufgrund noch abzuschließender Würdigung von Detailaspekten insbesondere im Bereich der langfristigen Fertigungsaufträge und latenten Steuern vorläufig. Ferner waren zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernzwischenabschlusses die Identifikation und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte noch nicht fertiggestellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich sowohl aus strategischer als auch aus geografischer Sicht aus dem Zusammenschluss ergeben. Für den aus diesem Erwerb resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit.

In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist in der Position „Erwerb von Tochterunternehmen (nach Abzug flüssiger Mittel) und sonstigen Beteiligungen“ ein Netto-Mittelabfluss für den Erwerb der Retrotech Inc. in Höhe von 23,2 Mio. € enthalten.

Übrige Erwerbe

Im Oktober 2015 wurden 100,0 Prozent der Anteile an dem Händler Moden Diesel S.p.A. (vormals: MODEN DIESEL S.R.L.), Modena, Italien, erworben. Ferner wurden Ende Oktober 2015 100,0 Prozent der Anteile an der LR Intralogistik GmbH, Wörth an der Isar, Spezialist für staplerlosen innerbetrieblichen Materialtransport mit Routenzugelementen, erworben. Im Januar 2016 wurden diese beiden Tochterunternehmen erstmals aufgrund ihrer gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung in den Konzernabschluss der KION Group einbezogen.

Diese Unternehmenserwerbe wirkten sich auf Basis der vorläufigen Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt wie in > TABELLE 25 dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.

Einfluss der übrigen Erwerbe auf die Vermögenslage der KION Group

25

in Mio. €

Zeitwerte zum
Erwerbszeitpunkt

Geschäfts- oder Firmenwerte

9,1

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

4,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

4,3

Flüssige Mittel

2,5

Übrige Aktiva

8,3

Summe Vermögenswerte

28,3

 

 

Finanzverbindlichkeiten

1,2

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3,9

Übrige Passiva

3,6

Summe Schulden

8,7

 

 

Nettovermögen

19,6

Barzahlung

13,6

Bedingte Gegenleistungen

6,0

Übertragene Gegenleistung

19,6

Die Kaufpreisverteilungen der dargestellten Unternehmenserwerbe sind zum 31. März 2016 aufgrund noch abzuschließender Würdigung von Detailaspekten insbesondere im Bereich von Leasing vorläufig. Die Geschäfts- oder Firmenwerte repräsentieren für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich sowohl aus strategischer, technologischer als auch aus geografischer Sicht aus dem jeweiligen Zusammenschluss ergeben. Für keinen aus den übrigen Erwerben resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit eine steuerliche Abzugsfähigkeit.

Die bedingten Gegenleistungen stellen eine vertragliche Verpflichtung der KION Group dar, im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Nutzbarkeit bestimmter immaterieller Vermögenswerte zusätzliche Zahlungen an die vormaligen Anteilseigner zu leisten. In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist in der Position „Erwerb von Tochterunternehmen (nach Abzug flüssiger Mittel) und sonstigen Beteiligungen“ ein Mittelabfluss im Zusammenhang mit diesen bedingten Gegenleistungen in Höhe von insgesamt 4,1 Mio. € enthalten.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die in dem vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit Ausnahme der oben beschriebenen neuen bzw. geänderten IFRS im Vergleich zum 31. Dezember 2015 grundsätzlich unverändert. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und der Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung der Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden.

Die Schätzungen können zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.