Ausgewählte Erläuterungen zur Konzernbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte / Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die Veränderung der Geschäfts- oder Firmenwerte in den ersten drei Monaten 2016 resultiert aus drei Unternehmenserwerben, bei denen auf Basis der vorläufigen Kaufpreisallokationen insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 35,4 Mio. € entstanden sind, sowie Wechselkurseffekten. Der mit dem Erwerb der Retrotech Inc. entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 26,3 Mio. € wird dem Segment Sonstige zugeordnet.
Der Bilanzwert für Technologien und Entwicklungen beträgt zum 31. März 2016 insgesamt 189,1 Mio. € (31. Dezember 2015: 194,1 Mio. €). Im 1. Quartal 2016 wurden Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 8,1 Mio. € (Q1 2015: 9,6 Mio. €) aktiviert. Insgesamt wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 37,0 Mio. € (Q1 2015: 34,0 Mio. €) im 1. Quartal 2016 aufwandswirksam erfasst. Hiervon entfallen im 1. Quartal 2016 12,3 Mio. € (Q1 2015: 13,0 Mio. €) auf planmäßige Abschreibungen.
Vorräte
Der Anstieg der Vorratsbestände im Vergleich zum 31. Dezember 2015 resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen (+ 13,0 Prozent) sowie fertigen Erzeugnissen und Waren (+ 18,8 Prozent). Im 1. Quartal 2016 wurden Wertminderungen auf das Vorratsvermögen in Höhe von 3,5 Mio. € (Q1 2015: 2,7 Mio. €) vorgenommen. Wertaufholungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Q1 2015: 0,9 Mio. €) im 1. Quartal 2016 waren abzubilden, da die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestanden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum 31. Dezember 2015 ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen gegen Dritte (um 18,3 Mio. €) und der Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (um 8,4 Mio. €) zurückzuführen. Die Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen, at-equity bilanzierte Beteiligungen und sonstige Beteiligungen verringerten sich hingegen um 3,3 Mio. €. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen Wertberichtigungen in Höhe von 39,8 Mio. € (31. Dezember 2015: 38,5 Mio. €).
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. März 2016, unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2015, 98,9 Mio. € und ist voll eingezahlt. Es ist in 98,9 Mio. Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt.
Die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zum 31. März 2016 beträgt 98.739.950 Stückaktien (31. Dezember 2015: 98.739.950 Stückaktien). Zum Bilanzstichtag befanden sich im Bestand der KION GROUP AG, unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2015, 160.050 eigene Aktien.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für den Zwischenbericht erfolgt eine qualifizierte Schätzung der Pensionsverpflichtung, basierend auf der Entwicklung der versicherungsmathematischen Parameter im Berichtszeitraum.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben sich gegenüber dem Jahresende 2015 insbesondere aufgrund versicherungsmathematischer Verluste erhöht, die sich durch gesunkene Rechnungszinssätze ergeben haben. Bei der Berechnung des geschätzten Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden die in > TABELLE 26 dargestellten Abzinsungsfaktoren zugrunde gelegt.
Abzinsungsfaktor |
|
26 |
|
31.03.2016 |
31.12.2015 |
Deutschland |
2,00 % |
2,35 % |
UK |
3,40 % |
3,75 % |
Übrige (gewichteter Durchschnitt) |
1,22 % |
1,61 % |
Die Änderung von Schätzungen in Bezug auf leistungsorientierte Pensionszusagen führte zum 31. März 2016 insgesamt zu einer Verminderung des Eigenkapitals in Höhe von 57,0 Mio. € (nach latenten Steuern). Entsprechend erhöhte sich die Nettoverpflichtung aus der Saldierung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit den unter „Sonstige langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesenen Vermögenswerten aus Pensionen auf 860,9 Mio. € (31. Dezember 2015: 767,8 Mio. €).
Im Rahmen der Bewertung der Pensionspläne für die Mitarbeiter der englischen Konzerngesellschaften der KION Group zum Stichtag 1. Januar 2015 einigten sich die Gesellschaft und die Treuhänder der Pensionsfonds im März 2016 auf bestimmte bewertungsrelevante Annahmen, nach denen das Defizit für die beiden Pensionspläne zum 1. Januar 2015 11,1 Mio. € betrug. Auf dieser Basis wurde mit den Treuhändern vereinbart, dass von der KION Group zum Ausgleich des Defizits im Jahr 2016 ein Betrag in Höhe von umgerechnet rund 4,4 Mio. € und im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von umgerechnet rund 4,4 Mio. € zu leisten sei. Diese Zahlungen stehen aber unter dem Vorbehalt, dass bei einer jährlichen Prüfung der Finanzierungslage der Pensionspläne weiterhin ein Defizit besteht. Soweit durch eine Zahlung eine Überfinanzierung der Pensionspläne entstehen würde, entfällt für das jeweilige Jahr die Zahlungspflicht der KION Group.
Darüber hinaus wurden dingliche Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten am Immobiliarvermögen englischer Konzerngesellschaften und flexible Sicherheiten an den Mietflotten von englischen Händlergesellschaften in einem Gesamtrahmen von maximal rund 22,7 Mio. € zugunsten der Pensionsfonds verlängert. Die Laufzeit dieser Sicherheiten ist auf fünf Jahre bis zum 1. Juli 2021 begrenzt und der Gesamtrahmen reduziert sich nicht durch Leistungen der KION Group.
Finanzverbindlichkeiten
Die KION GROUP AG hat am 28. Oktober 2015 mit einem internationalen Bankensyndikat einen neuen syndizierten Kreditvertrag (Senior Facilities Agreement) über insgesamt 1.500,0 Mio. € abgeschlossen. Durch das Senior Facilities Agreement kann sich die KION Group zu deutlich günstigeren Bedingungen finanzieren als in der Vergangenheit. Am 25. Januar 2016 beschloss der Vorstand der KION GROUP AG die konkrete Durchführung der Refinanzierung der KION Group durch Ablösung des Konsortialkredits vom 23. Dezember 2006 in Form einer revolvierenden Kreditlinie über 1.243,0 Mio. € und der im Jahr 2013 begebenen und im Jahr 2020 fälligen Unternehmensanleihe der KION Group über 450,0 Mio. €. Die mit dieser Refinanzierung verbundene Rückzahlung erfolgte am 15. Februar 2016 mit Mitteln aus dem neuen Senior Facilities Agreement.
Das neue Senior Facilities Agreement umfasst eine revolvierende Kreditlinie von 1.150,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis Februar 2021 sowie eine in voller Höhe in Anspruch genommene festlaufende Tranche von 350,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis Februar 2019. Sowohl die revolvierende Kreditlinie als auch die festlaufende Tranche werden variabel verzinst. Die revolvierende Kreditlinie wurde zum 31. März 2016 – einschließlich sonstiger Darlehensverpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten – mit einem Betrag von 315,4 Mio. € in Anspruch genommen. Die Ziehungen aus der revolvierenden Kreditlinie wurden als kurzfristig eingestuft.
Für den Abschluss der revolvierenden Kreditlinie über 1.150,0 Mio. € fielen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 3,9 Mio. € an. Die Transaktionskosten werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen und über die Laufzeit der Kreditlinie aufwandswirksam aufgelöst. In Zusammenhang mit dem Abschluss der festlaufenden Tranche über 350,0 Mio. € fielen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 0,8 Mio. € an. Die Transaktionskosten wurden bei der erstmaligen Bilanzierung dieser Tranche von ihrem beizulegenden Zeitwert abgezogen und werden in Folgeperioden aufwandswirksam amortisiert.
Die KION GROUP AG garantiert gegenüber den Banken sämtliche Zahlungsverpflichtungen unter dem neuen Senior Facilities Agreement. Anders als der bisherige Konsortialkredit und die getilgte Unternehmensanleihe ist der neue syndizierte Kreditvertrag nicht besichert. Im Zuge der Ablösung des Konsortialkredits vom 23. Dezember 2006 wurden alle unter dem bisherigen Kreditvertrag bestellten Sicherheiten freigegeben.
Die Vertragsbedingungen des Senior Facilities Agreements verlangen unter anderem die Einhaltung von Kreditvereinbarungsklauseln („Covenants“). Sie erfordern zusätzlich die Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrads (als Verhältniszahl von Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA; „Financial Covenant“). Die Nichteinhaltung der Covenants kann unter anderem das Recht zur Kündigung des neuen syndizierten Kreditvertrags durch die Kreditgeber nach sich ziehen. Zum Abschlussstichtag wurden sämtliche „Covenants“ sowie der „Financial Covenant“ eingehalten.