Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Die KION GROUP AG mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden ist beim Amtsgericht Wiesbaden im Handelsregister unter dem Aktenzeichen HRB 27060 eingetragen.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 5. Mai 2015 aufgestellt.
Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 31. März 2015 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse, anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Zum 1. Januar 2015 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:
- IFRIC 21 „Abgaben“;
- Annual Improvements to IFRSs (2011 – 2013).
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben im Zwischenabschluss der KION Group.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die KION Group hat in ihrem verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2015 die zum Jahresende berichteten Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt. Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage werden derzeit noch analysiert.
Konsolidierungskreis
Zum 31. März 2015 werden unverändert zum 31. Dezember 2014 neben der KION GROUP AG insgesamt 21 inländische und 75 ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Darüber hinaus werden neun Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen und nach der Equity-Methode bewertet (31. Dezember 2014: neun).
Nicht einbezogen werden 53 (31. Dezember 2014: 52) Tochterunternehmen mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb sowie sonstige Beteiligungen. Im Februar 2015 wurde an dem französischen Robotikspezialisten Balyo SA eine Beteiligung in Höhe von 10 Prozent erworben, die zu Anschaffungskosten geführt wird.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die in dem vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit Ausnahme der oben beschriebenen neuen bzw. geänderten IFRS im Vergleich zum 31. Dezember 2014 grundsätzlich unverändert. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:
- der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
- der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
- der Klassifizierung von Leasingverträgen,
- der Bewertung von Optionen,
- dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen,
- dem Ansatz und der Bewertung der Sonstigen Rückstellungen,
- der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern.
Die Schätzungen können zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.