Ausblick

2016 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem des Vorstands einer Überprüfung unterzogen und das seit dem Börsengang 2013 unveränderte System weiterentwickelt. Hierzu hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen am 29. Juni 2016 und am 28. September 2016 entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Überprüfung erfolgte auf Grundlage einer Analyse, die durch einen vom Vorstand und von der KION Group unabhängigen externen Vergütungsberater durchgeführt wurde, und bezog Vergütungsvergleiche insbesondere der MDAX-Unternehmen mit ein.

Auf Basis dieser Analyse sowie unter Einbeziehung der durch den Aufsichtsrat formulierten Prämissen wurde eine Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems erarbeitet, die der Forderung nach Angemessenheit und Marktüblichkeit gerecht wird und der Entwicklung der KION GROUP AG seit Einführung des aktuellen Vergütungssystems Rechnung trägt.

Im Ergebnis bleibt die Struktur der Vergütung bestehend aus Fixum, einjähriger variabler und mehrjähriger variabler Vergütung grundsätzlich unverändert. Im Sinne einer Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit des Systems wurden jedoch die einzelnen Komponenten inhaltlich mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2017 leicht verändert.

Für die einjährige variable Vergütung wird die Anzahl der Finanzziele von vier auf zwei reduziert. Sie wird sich beginnend mit dem Jahr 2017 gleich gewichtet an den Kennzahlen Free Cashflow und EBIT bereinigt messen. Zusätzlich wurde der Zielkorridor linearisiert und – ausgehend vom Budgetwert – die Unter- und Obergrenze auf –30 Prozent und +30 Prozent geändert (bisher: –25 Prozent und +35 Prozent).

Die Bandbreite des diskretionären Leistungsmultiplikators, durch den die Beurteilung der individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder in die einjährige variable Vergütung einfließt, wurde auf 0,7 bis 1,3 erweitert (bisher: 0,8 bis 1,2).

Bei der mehrjährigen variablen Vergütung wird ab dem Jahr 2017 für die Berechnung der Zielstückzahl an Performance Shares zu Beginn einer Performanceperiode der Durchschnittskurs der KION Aktie während der letzten 60 Handelstage vor Beginn der Performanceperiode (bisher: Fair Value zu Beginn der Performanceperiode) zugrunde gelegt.

Bei dem Teilziel TSR (Total Shareholder Return) wird für die Ermittlung der auch die KION GROUP AG beinhaltende MDAX als Vergleichsindex herangezogen (bisher: STOXX Europe Total Market Index [TMI] Industrial Engineering Index). Der Zielkorridor wird aufgrund des nach dem Börsengang 2013 eingeschwungenen Zustands der Aktienkursentwicklung dahingehend angepasst, dass die Untergrenze bei 0 Prozent Outperformance (= Gleichperformance) und die Zielobergrenze (= 200 Prozent Zielerreichung) bei 20 Prozent Outperformance festgelegt werden. Bei Erreichen der Untergrenze (= Gleichperformance) beträgt die Zielerreichung 50 Prozent und die Bonuszahlung setzt ein. Hieraus ergibt sich die volle Zielerreichung bei eine Outperformance von 6,67 Prozent (bisher: Untergrenze bei 0 Prozent Outperformance, 100 Prozent Zielerreichung bei 10 Prozent Outperformance und Obergrenze bei 15 Prozent Outperformance).

Für das Teilziel ROCE wurde – analog zu den Finanzzielen aus der einjährigen variablen Vergütung – der Zielkorridor linearisiert und die Unter- und Obergrenze ebenfalls auf –30 Prozent und +30 Prozent vom Budgetwert festgelegt.

Die maximal mögliche Zielerreichung beider Teilziele, die maßgebend für die Ermittlung der finalen Anzahl an Performance Shares am Ende der Performanceperiode ist, wurde auf 200 Prozent erhöht (bisher: 150 Prozent).

Auch in Bezug auf die mehrjährige variable Vergütung wurde die Bandbreite des diskretionären Leistungsmultiplikators zur Beurteilung der individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder auf 0,7 bis 1,3 erweitert (bisher 0,8 bis 1,2). Parallel hierzu hat der Aufsichtsrat eine Anhebung der individuellen Vorstandsvergütung beschlossen, die in zwei Stufen (zum 1. Januar 2017 und zum 1. Januar 2018) umgesetzt wird, und für Herrn Dr. Toepfer den jährlichen festen Beitrag zur Altersversorgung ab 1. Januar 2017 erhöht.

Darüber hinaus wurde die Einführung einer Share Ownership Guideline beschlossen, die eine Aktienhaltepflicht der Wertigkeit von 100 Prozent der Grundvergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds vorsieht. In diesem Umfang muss Aktienbesitz innerhalb von vier Jahren aufgebaut und während der gesamten Vorstandstätigkeit gehalten werden.

Das veränderte System der Vorstandsvergütung wird der jährlichen Hauptversammlung der KION GROUP AG, die am 11. Mai 2017 stattfindet, zur Billigung vorgelegt.