Aktienbesitz sowie meldepflichtige Wertpapier­geschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

1. Aktienbesitz

Zum 31. Dezember 2016 betrug der direkte oder indirekte Gesamtbesitz aller Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat an Aktien der KION GROUP AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten weniger als 1 Prozent aller von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

2. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte („Directors’ Dealings“)

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, wie Derivaten, offenzulegen, wenn der Wert dieser Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Derartige Geschäfte haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 nicht getätigt.