Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Die KION GROUP AG mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden ist beim Amtsgericht Wiesbaden im Handelsregister unter dem Aktenzeichen HRB 27060 eingetragen.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde vom Vorstand der KION GROUP AG am 3. November 2014 aufgestellt.
Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. September 2014 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse, anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von +/–0,1 Mio. € kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Zum 1. Januar 2014 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:
- IFRS 10 „Konzernabschlüsse“;
- IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“;
- IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“;
- Übergangsleitlinien, Änderungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12;
- Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ und IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Konsolidierung von Investmentgesellschaften;
- IAS 27R „Einzelabschlüsse“;
- IAS 28R „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“;
- Änderungen zu IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“, Saldierung;
- Änderungen zu IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accountings.
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben im Zwischenabschluss der KION Group.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die KION Group hat in ihrem verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2014 über die zum Jahresende berichteten Standards und Interpretationen hinaus die nachstehenden Standards, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
- Änderungen zu IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. die Einbringung in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen;
- Änderungen zu IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, Klarstellungen in Bezug auf Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten;
- IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“;
- IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“;
- Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, Klarstellungen in Bezug auf umsatzabhängige Abschreibungen;
- Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Pflanzen, die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen;
- Änderungen zu IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode auf Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss;
- Annual Improvements to IFRS (2012 – 2014).
Diese Standards werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage werden derzeit noch analysiert.
Konsolidierungskreis
Zum 30. September 2014 werden unverändert zum 31. Dezember 2013 neben der KION GROUP AG insgesamt 22 inländische und 77 ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Darüber hinaus werden neun Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen und nach der Equity-Methode bewertet (31. Dezember 2013: acht). Zwei Beteiligungen werden aufgrund ihrer gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung ab dem 1. Januar 2014 nach der Equity-Methode abgebildet. Eine unwesentlich gewordene Beteiligung wird nicht mehr nach der Equity-Methode abgebildet, sondern zu Anschaffungskosten geführt.
Nicht einbezogen werden 52 (31. Dezember 2013: 53) Gesellschaften mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb. Im Januar 2014 wurde die Baoli Material Handling Europe s.r.o., Prag, Tschechische Republik gegründet und zu Anschaffungskosten geführt. Im Juli 2014 wurde die STILL VILICAR d.o.o., Ljubljana, Slowenien gelöscht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die in dem vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit Ausnahme der oben beschriebenen neuen bzw. geänderten IFRS im Vergleich zum 31. Dezember 2013 grundsätzlich unverändert. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:
- der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
- der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
- der Klassifizierung von Leasingverträgen,
- der Bewertung von Optionen,
- dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen für Steuern und Sonstigen Rückstellungen,
- der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern.
Die Schätzungen können zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.