Bericht des Aufsichtsrats der KION GROUP AG

DR. JOHN FELDMANN – Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)

Dr. John Feldmann
Vorsitzender

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die KION GROUP AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2014 zurück. Es war das erste volle Geschäftsjahr nach dem Börsengang des Unternehmens im Juni 2013 und geprägt von den ersten konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ende 2013 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Strategie 2020. Der Geschäftsverlauf knüpfte solide an das Vorjahr an und hat sich auf dem hohen Niveau des sehr guten Vorjahres weiterentwickelt.

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit Engagement und großer Sorgfalt wahrgenommen. Erneut standen zahlreiche wichtige Entscheidungen und Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle zur Diskussion und Entscheidung an.

Überwachung und Beratung im Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in allen wichtigen Fragen der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens frühzeitig und umfassend eingebunden.

Im Aufsichtsratsplenum wurden die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge ausführlich auf der Basis der dem Aufsichtsrat vom Vorstand zur Verfügung gestellten Informationen diskutiert und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat hierzu stets detailliert und zeitnah, sowohl schriftlich als auch mündlich, über alle wesentlichen Aspekte informiert. Von der Rechtmäßigkeit und der Sorgfalt der Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat laufend überzeugt.

Geschäftsvorfälle, die nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der KION GROUP AG zustimmungspflichtig sind, wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Kenntnis gebracht und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. In dringenden Fällen erfolgte die Beschlussfassung auch im schriftlichen Umlaufverfahren.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die wesentlichen Finanzkennzahlen in regelmäßigen Abständen informiert. Bei Abweichungen der aktuellen Zahlen von der Geschäftsplanung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat stets umfassend in mündlicher und schriftlicher Form die aus seiner Sicht hierfür maßgeblichen Gründe erläutert, sodass Vorstand und Aufsichtsrat diese ausführlich diskutieren und ggf. effektive Korrekturmaßnahmen ergreifen konnten.

In den Zeiträumen zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der zugleich Vorsitzender des Präsidialausschusses ist, und der Vorstandsvorsitzende in laufendem und engem Kontakt. Hierdurch war gewährleistet, dass der Aufsichtsrat stets über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert war.

Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat

Von besonderer Bedeutung für die Aufsichtsratsarbeit im ersten Halbjahr des Berichtszeitraums waren die ersten konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der im Jahre 2013 entwickelten und verabschiedeten Strategie 2020, in der die Planungen des Vorstands zur Weiterentwicklung der Strategie des Unternehmens zusammengefasst sind, sowie die Vorbereitung der ersten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft seit dem Börsengang. Im zweiten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahrs begleitete der Aufsichtsrat die Diskussion um angemessene Restrukturierungsmaßnahmen bei der Linde Hydraulics GmbH & Co. KG, an der die Gesellschaft noch eine Minderheitsbeteiligung hält, und die Entscheidung über notwendige Beiträge seitens der Gesellschaft. Daneben standen vor allem die laufende Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft, Investitionsplanungen, die Beschäftigungssituation, das Risikomanagement, einzelne Aspekte der Unternehmensstrategie und -planung, Fragen der Corporate Governance sowie besondere, dem Aufsichtsrat zugewiesene Aufgaben – wie die Vergütung des Vorstands –, im Zentrum der Beratungen.

Das wesentliche personelle Thema, mit dem sich der Aufsichtsrat zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs zu beschäftigen hatte, waren die Anfang dieses Jahres vorgenommenen Veränderungen im Vorstand. Mit Wirkung zum 15. Januar 2015 haben die Vorstandsmitglieder Theodor Maurer und Bert-Jan Knoef sowohl ihre Vorstandsmandate als auch ihre Funktionen als Geschäftsführer der Linde Material Handling GmbH bzw. der STILL GmbH auf eigenen Wunsch niedergelegt. Das Ausscheiden der beiden Vorstände sowie die daraus resultierenden organisatorischen Fragestellungen wurden umfassend innerhalb des Aufsichtsrats diskutiert. Die Funktionen der Herren Maurer und Knoef hat im Rahmen von Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Schlagkraft der KION GROUP AG der Vorsitzende des Vorstands der Gesellschaft, Herr Gordon Riske, in Personalunion mitübernommen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Maurer und Herrn Knoef für ihren Einsatz und ihre außerordentlichen Beiträge in den vergangenen Jahren zur erfolgreichen Entwicklung der KION GROUP AG und wünscht ihnen für ihre neuen Herausforderungen viel Glück und Erfolg.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in insgesamt 18 Sitzungen (sieben Plenar- und elf Ausschusssitzungen) mit diesen Fragestellungen und notwendigen Entscheidungen befasst, die zum Teil auch in Form von Telefonkonferenzen abgehalten wurden. Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von informellen Telefonkonferenzen, die der Vorabinformation der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. der entsprechenden Ausschüsse dienten.

KION Strategie 2020

Wichtiger Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 waren die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie 2020, insbesondere der Ausbau der Produktion bei der Linde Material Handling GmbH in Aschaffenburg und die damit verbundene Verlagerung der Produktion von Schubmaststaplern von Aschaffenburg an den neuen Produktionsstandort in Stříbro / Tschechien. Der Aufsichtsrat stimmte dieser Maßnahme in der Sitzung am 20. März 2014 zu. Die Strategie 2020 war ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats in der Sitzung am 2. Juni 2014, in der der Vorstand einen Statusbericht zur Umsetzung abgab und in der Strategiesitzung des Aufsichtsrats am 23. September 2014, in der der Schwerpunkt auf Chancen und Produktstrategie in den Schwellenländern lag. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr begleitete der Aufsichtsrat die Überlegungen der Unternehmensführung zur Strategie 2020 konstruktiv und mit großem Interesse.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Weiteres wesentliches Thema im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen waren die turnusmäßigen Berichte des Vorstands und einzelner Führungskräfte des Unternehmens zu Themen der Corporate Governance. Als Teil seiner durch das Aktienrecht festgelegten Überwachungspflichten in diesem Bereich hat sich der Aufsichtsrat selbst, in Ergänzung zu der turnusmäßigen Befassung seines Prüfungsausschusses, mit den Themen der Corporate Governance durch entsprechende Berichte zu den Themen internes Kontrollsystem, Risikomanagement, interne Revision und Compliance im Konzern informieren lassen. Dabei ging es zum einen um die eingerichteten Prozesse, aber auch um einzelne Inhalte der Berichte. Als Ergebnis dieser Prüfungen konnte sich der Aufsichtsrat einen Eindruck von den eingerichteten Prozessen verschaffen sowie die vorgestellten Weiterentwicklungen in diesen Bereichen hinterfragen und kommentieren.

Aufgrund der unterjährigen personellen Veränderungen im Aufsichtsrat wurde entschieden, dass die an sich für 2014 geplante Überprüfung der Größe und Funktionsfähigkeit des Gremiums und seiner Ausschüsse 2015 stattfinden und mit einer förmlichen Effizienzprüfung verbunden werden soll.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten über die Corporate Governance in der KION Group ausführlich im Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch zusammengefasst und befindet sich auf den Seiten 44 bis 57 des Geschäftsberichts. Der Bericht ist auch auf der Internetseite der KION GROUP AG unter kiongroup.com/GovernanceBericht zugänglich. Zu den Einzelheiten der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 wird auf den Vergütungsbericht verwiesen, der auf den Seiten 58 bis 69 des Geschäftsberichts abgedruckt ist.

Die Umsetzung der Empfehlungen der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der KION Group hat der Aufsichtsrat intensiv in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2014 diskutiert. Die Weiterentwicklungen des Kodex und der Corporate-Governance-Standards auf internationaler Ebene werden vom Aufsichtsrat aufmerksam beobachtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 19. Dezember 2014 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Diese ist auf der Internetseite der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die KION GROUP AG hat sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit einer Ausnahme entsprochen und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun. Die einzige Empfehlung des Kodex, der von der KION GROUP AG wie im Vorjahr nicht entsprochen wird, ist der in Ziffer 3.8. Absatz 3 des Kodex empfohlene Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung. Einen solchen Selbstbehalt sieht die Satzung der KION GROUP AG nicht vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.

Arbeit der Ausschüsse

Bei der KION GROUP AG bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz, der Präsidialausschuss, der Prüfungsausschuss und der Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse, insbesondere der Präsidialausschuss, bereiten die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandelnden Themen vor. In Einzelfällen wurden im gesetzlich zulässigen Rahmen auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sitzt auch allen Ausschüssen vor, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Plenum jeweils ausführlich über die Beratungen der Ausschüsse, sodass eine umfassende Information des Gesamtaufsichtsrats zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Er bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Des Weiteren bereitet der Präsidialausschuss auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der Entsprechenserklärung vor. Außerdem entwirft der Präsidialausschuss die Vorlagen für den Aufsichtsrat bezüglich beabsichtigter Bestellungen und Abberufungen von Vorstandsmitgliedern sowie gegebenenfalls der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden. Vorlagen betreffend alle Themenkomplexe im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands werden ebenfalls vom Präsidialausschuss vorbereitet. Weiter ist der Präsidialausschuss verantwortlich für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich hieraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen. Außerdem ist der Präsidialausschuss zuständig für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder und mit diesen verbundene Personen sowie an Mitglieder des Aufsichtsrats und mit diesen verbundene Personen und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat. Der Präsidialausschuss soll – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand beraten.

Dem Präsidialausschuss gehörten im Geschäftsjahr 2014 Herr Dr. John Feldmann (Vorsitzender), Herr Dr. Alexander Dibelius, Herr Joachim Hartig, Herr Denis Heljic, Herr Johannes P. Huth, Herr Thilo Kämmerer (bis 31. August 2014), Herr Jiang Kui, Herr Olaf Kunz (seit 24. September 2014) und Herr Kay Pietsch an. Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2014 viermal. Den Schwerpunkt der Beratungen des Präsidialausschusses bildeten im Geschäftsjahr 2014 die Beratungen hinsichtlich der ersten Hauptversammlung der Gesellschaft und zur KION Strategie 2020. Der Präsidialausschuss hat sich auch mit den personellen Veränderungen im Vorstand befasst.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner. Der Vermittlungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Im Hinblick auf diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.

Dem Vermittlungsausschuss gehörten im Berichtsjahr Herr Dr. John Feldmann (Vorsitzender), Herr Joachim Hartig, Herr Johannes P. Huth und Herr Kay Pietsch an. Der Vermittlungsausschuss musste im Geschäftsjahr 2014 nicht angerufen werden.

Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Zweck des Prüfungsausschusses ist, den Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner Aufgabe der Überwachung des Berichtswesens, der Rechnungslegungsprozesse und der Compliance-Themen zu unterstützen. Diese Verantwortlichkeiten umfassen die Überwachung der Qualität und Integrität der Konzern- und der Einzelabschlüsse und der diesbezüglichen Offenlegungen, die internen Kontrollmechanismen, das Risikomanagement und das interne Revisionssystem. Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten sonstigen prüfungsrelevanten Leistungen, seine Qualifikationen und seine Unabhängigkeit und ist verantwortlich für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.

Dem Prüfungsausschuss gehörten im Geschäftsjahr 2014 Herr Hans Peter Ring (Vorsitzender), Herr Dr. John Feldmann, Herr Kay Pietsch und Frau Alexandra Schädler an. Unabhängiger Finanzexperte im Sinne der §§ 100 Absatz 5, 107 Absatz 4 Aktiengesetz ist Herr Hans Peter Ring. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2014 fünfmal. Den Schwerpunkt der Beratungen des Prüfungsausschusses bildeten im Geschäftsjahr 2014 die Beratungen zum Jahresabschluss 2014, zu den Quartalsabschlüssen, zur Budgetplanung sowie die turnusmäßige Beratung zu wesentlichen Elementen der Corporate Governance im Unternehmen.

Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind. Einzige Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von Kandidaten für den Aufsichtsrat an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung der Gesellschaft bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Dem Nominierungsausschuss gehörten im Berichtsjahr Herr Dr. John Feldmann (Vorsitzender), Herr Dr. Martin Hintze, Herr Jiang Kui und Frau Silke Scheiber an. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2014 zweimal und hat sich in diesen Sitzungen mit der Auswahl geeigneter Kandidaten für die Nachfolge im Aufsichtsrat beschäftigt, die mit dem Vorschlag von Frau Xu und Frau Behrendt als neue Mitglieder des Aufsichtsrats zum 1. Januar 2015 abgeschlossen wurde.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr haben mit den im folgenden Satz genannten Ausnahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An einer Sitzung haben fünf Mitglieder entschuldigt nicht teilgenommen, bei jeweils zwei Sitzungen waren drei Mitglieder bzw. ein Mitglied und bei einer Sitzung zwei Mitglieder entschuldigt. Mit Ausnahme von zwei Ausschusssitzungen, bei denen jeweils ein Mitglied entschuldigt fehlte, haben alle Mitglieder der Ausschüsse an allen Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse teilgenommen. Das Aufsichtsratsmitglied Tan Xuguang hat an mehr als der Hälfte aller Sitzungen des Aufsichtsrats nicht teilgenommen.

Mandatierung des Abschlussprüfers / Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. In Vorbereitung der Vergabe des Prüfungsauftrags wurden zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Prüfern verschiedene Gespräche geführt. Dabei ging es um Fragen der Eignung und Unabhängigkeit der Prüfer sowie Fragen des Honorars. Die anstehende Mandatierung wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 10. März 2014 besprochen und die Gelegenheit zur persönlichen Aussprache mit den Prüfern gegeben. Die Prüfungsschwerpunkte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 10. März 2014 besprochen und entsprechend festgelegt. Der Prüfungsauftrag wurde am 20. November 2014 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden erteilt.

Der Abschlussprüfer erteilte sowohl dem Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zum 31. Dezember 2014 als auch dem Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2014 am 10. März 2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Um dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss eine möglichst frühzeitige Information über den Verlauf der Prüfung sowie einzelne sich abzeichnende Prüfungserkenntnisse zu ermöglichen, wurden den Mitgliedern beider Gremien zwei telefonische Informationsrunden unter Teilnahme des Vorstands und des Abschlussprüfers angeboten. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht und die Abschlussunterlagen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses am 2. März 2015 und den Mitgliedern des Aufsichtsrats am 10. März 2015 zur Verfügung gestellt. Der Bericht wurde im Prüfungsausschuss am 10. März 2015 und im Gesamtaufsichtsrat am 18. März 2015 jeweils in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete in den Sitzungen jeweils ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete ohne Einschränkungen sämtliche Fragen der Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. des Gesamtaufsichtsrats.

Nach intensiver eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 hat zunächst der Prüfungsausschuss in der Sache eine Empfehlung an das Plenum abgegeben, die in der Plenarsitzung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in seinem Bericht näher erläutert wurde. Darauf aufbauend hat der Aufsichtsrat nach weiterer eigener Erörterung dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in seiner Sitzung am 18. März 2015 zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Den Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn der KION GROUP AG zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,55 € je Stückaktie zu verwenden, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 18. März 2015 ebenfalls erörtert und gebilligt. Hierbei hat der Aufsichtsrat die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sowie die Interessen der Aktionäre berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.

Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem vom Vorstand der KION GROUP AG erstellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) auseinandergesetzt. Der Abschlusspüfer der Gesellschaft, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft, hierzu einen Prüfungsbericht erstattet und aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung am 10. März 2015 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Vermerk des Abschlussprüfers

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen und wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Sitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2015 ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Personelle Veränderungen

Im Vorstand der KION GROUP AG gab es im Laufe des Geschäftsjahrs 2014 keine Veränderungen.

Im Aufsichtsrat gab es während des Geschäftsjahrs 2014 die folgenden Veränderungen: Herr Thilo Kämmerer schied zum 31. August 2014 aus dem Gremium aus. Als sein Nachfolger wurde Herr Olaf Kunz mit Wirkung zum 1. September 2014 als Vertreter für die Arbeitnehmerseite bestellt. Zum 31. Dezember 2014 sind Frau Silke Scheiber und Herr Dr. Martin Hintze aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Zu ihren Nachfolgern wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Frau Xu Ping und Frau Birgit A. Behrendt gerichtlich bestellt. Der Aufsichtsrat dankt Frau Scheiber, Herrn Dr. Hintze und Herrn Kämmerer für ihre stets mit hohem Engagement geleistete Arbeit im Interesse der Gesellschaft. Beide Bestellungen werden den Aktionären bei der ordentlichen Hauptversammlung zur Bestätigung vorgelegt.

Zur Vorbereitung auf ihre Aufgaben als Aufsichtsräte der Gesellschaft wurden den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats ein umfangreiches Informationsprogramm zum Geschäft des Unternehmens sowie wesentlichen, im Unternehmen eingerichteten governancerelevanten Prozessen des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems, der internen Revision und der Compliance angeboten.

Dieser Bericht wurde auf der Sitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2015 ausführlich und eingehend erörtert und festgestellt.

Auch im Namen meiner Kollegen im Aufsichtsrat danke ich den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KION GROUP AG und ihren Konzerngesellschaften im In- und Ausland für ihr Engagement und die hervorragenden Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr 2014.

 

Dr. John Feldmann
Vorsitzender