Bericht des Aufsichsrats der KION GROUP AG

Dr. John Feldmann (Foto)
Dr. John Feldmann
Vorsitzender

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das abgelaufene Geschäftsjahr der KION GROUP AG war entscheidend geprägt von dem erfolgreichen Börsengang der Gesellschaft am 28. Juni 2013. Der Geschäftsverlauf knüpfte solide an das Vorjahr an und hat sich auf dem hohen Niveau des sehr guten Vorjahres weiterentwickelt.

Die nach Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wurden mit Engagement und großer Sorgfalt wahrgenommen. Zahlreiche wichtige Entscheidungen und Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle standen in diesem Jahr des Börsengangs der KION GROUP AG zur Diskussion und Entscheidung an.

Wenn im Folgenden von der KION GROUP AG und ihrem Vorstand die Rede ist, dann ist damit zugleich die vor dem Formwechsel in eine Aktiengesellschaft bestehende KION Holding 1 GmbH und ihre Geschäftsführung gemeint.

Überwachung und Beratung im Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in allen wichtigen Fragen der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens frühzeitig und umfassend eingebunden. Insbesondere die Themen der Refinanzierung, des Börsengangs sowie der strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurden intensiv mit dem Vorstand erörtert. Von der Rechtmäßigkeit und der Sorgfalt der Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat laufend überzeugt.

Im Aufsichtsratsplenum wurden die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge ausführlich auf der Basis der dem Aufsichtsrat vom Vorstand zur Verfügung gestellten Informationen diskutiert und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat hierzu stets detailliert und zeitnah, sowohl schriftlich als auch mündlich, über alle wesentlichen Aspekte informiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten hierzu erwartungsgemäß die Fragen rund um den geplanten Börsengang der Gesellschaft sowie vor allem die laufende Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft, Investitionsplanungen, die Beschäftigungssituation, das Risikomanagement und das Compliance-Programm sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie und -planung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der neuen Möglichkeiten durch den Einstieg des Großaktionärs Weichai Power Co. Ltd.

Geschäftsvorfälle, die nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der KION GROUP AG zustimmungspflichtig sind, wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Kenntnis gebracht und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. In dringenden Fällen erfolgte die Beschlussfassung auch im schriftlichen Umlaufverfahren.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die wesentlichen Finanzkennzahlen in regelmäßigen Abständen informiert. Bei Abweichungen der aktuellen Zahlen von der Geschäftsplanung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat stets umfassend in mündlicher und schriftlicher Form die aus seiner Sicht hierfür maßgeblichen Gründe erläutert, sodass Vorstand und Aufsichtsrat diese ausführlich diskutieren und ggf. effektive Korrekturmaßnahmen ergreifen konnten.

In den Zeiträumen zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der zugleich Vorsitzender des seit dem Formwechsel bestehenden Präsidialausschusses ist, und der Vorstandsvorsitzende in laufendem und engem Kontakt. Hierdurch war gewährleistet, dass der Aufsichtsrat stets über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert war.

Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat

Von besonderer Bedeutung für die Aufsichtsratsarbeit im ersten Halbjahr des Berichtszeitraums waren die vielfältigen Vorbereitungen für den Börsengang des Unternehmens. Dabei standen sowohl die geschäftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wie auch Fragen der Corporate Governance und besondere, dem Aufsichtsrat zugewiesene Aufgaben – wie die Vergütung des Vorstands – im Zentrum der Beratungen.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in insgesamt 18 Sitzungen (acht Plenar- und zehn Ausschusssitzungen) mit diesen Fragestellungen und notwendigen Entscheidungen befasst, die zum Teil auch in Form von Telefonkonferenzen abgehalten wurden. Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von informellen Telefonkonferenzen, die der Vorabinformation der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. der entsprechenden Ausschüsse dienten.

KION Strategie 2020

Wichtiger Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 waren die Planungen des Vorstands zur Weiterentwicklung der Strategie des Unternehmens, die in der KION Strategie 2020 zusammengefasst sind. Eine erste Einführung hierzu gab der Vorstand dem Aufsichtsrat und dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats am 26. September 2013. Am 14. Oktober 2013 fand dann ausschließlich zu diesem Thema ein Workshop mit dem Präsidialausschuss statt, gefolgt von einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 17. Oktober 2013 und einem Statusbericht für Aufsichtsrat und Präsidialausschuss am 19. Dezember 2013. Der Aufsichtsrat begleitet die Überlegungen der Unternehmensführung zur Strategie 2020 konstruktiv und mit großem Interesse. Unabhängig von der grundsätzlichen Zustimmung des Aufsichtsrats zur Strategie 2020 bleiben konkrete Umsetzungsmaßnahmen, soweit dies nach der Geschäftsordnung für den Vorstand vorgesehen ist, unter dem Vorbehalt einer gesonderten Zustimmung des Aufsichtsrats.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Weiteres wesentliches Thema der Behandlung im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen waren die turnusmäßigen Berichte des Vorstands und einzelner Führungskräfte des Unternehmens zu Themen der Corporate Governance. Als Teil seiner durch das Aktienrecht festgelegten Überwachungspflichten in diesem Bereich hat sich der Aufsichtsrat selbst, in Ergänzung zu der turnusmäßigen Befassung seines Prüfungsausschusses, mit den Themen der Corporate Governance durch entsprechende Berichte zu den Themen internes Kontrollsystem, Risikomanagement, interne Revision und Compliance im Konzern informieren lassen. Dabei ging es zum einen um die eingerichteten Prozesse, aber auch um einzelne Inhalte der Berichte. Als Ergebnis dieser Prüfungen konnte sich der Aufsichtsrat einen Eindruck von den eingerichteten Prozessen machen sowie die vorgestellten Weiterentwicklungen in diesen Bereichen hinterfragen und kommentieren.

Als Teil der Weiterentwicklung seiner Abläufe haben der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss entschieden, dass außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen jeweils im ersten Quartal des Jahres eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses zu den Themen internes Kontrollsystem, Risikomanagement, interne Revision und Compliance im Konzern sowie jeweils im vierten Quartal des Jahres eine weitere Sitzung des Gesamtaufsichtsrats zur Strategie und deren Weiterentwicklung stattfinden sollen. Auch soll die Größe der Ausschüsse und ihre Funktionsfähigkeit im Laufe des Jahres 2014 überprüft werden. Ob zum Jahresende 2014 eine förmliche Effizienzprüfung stattfinden soll, wird der Aufsichtsrat im Laufe des Jahres entscheiden.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten über die Corporate Governance in der KION Group ausführlich im Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch zusammengefasst und befindet sich im Kapitel Corporate-Governance-Bericht des Geschäftsberichts. Der Bericht ist auch auf der Internetseite der KION GROUP AG unter kiongroup.com/GovernanceBericht  zugänglich. Zu den Einzelheiten der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

Die Umsetzung der Empfehlungen der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der KION Group hat der Aufsichtsrat intensiv in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2013 diskutiert. Die Weiterentwicklungen des Kodex und der Corporate-Governance-Standards auf internationaler Ebene werden vom Aufsichtsrat aufmerksam beobachtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 19. Dezember 2013 eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Diese ist auf der Internetseite der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die KION GROUP AG hat sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit einer Ausnahme entsprochen und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun. Die einzige Empfehlung des Kodex, der von der KION GROUP AG nicht entsprochen wird, ist der in Ziffer 3.8. Abs. 3 des Kodex empfohlene Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung. Einen solchen Selbstbehalt sieht die Satzung der KION GROUP AG nicht vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.

Vorstandsangelegenheiten

Für die Erarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat mit Hostettler, Kramarsch & Partner (hkp) eine führende Beratungsgesellschaft im Bereich der Führungskräfte-Vergütung engagiert. Daneben wurde der Aufsichtsratsvorsitzende insbesondere durch die Leiterin der Personalabteilung des Unternehmens sowie den Leiter des Corporate Office fachlich und administrativ unterstützt, die bei dieser Aufgabe durch den Vorstand von ihren sonstigen Berichtspflichten an Mitglieder des Vorstands befreit waren. Ebenso wurden qualifizierte externe Rechtsberater hinzugezogen. In mehreren Gesprächen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Mitgliedern des Personalausschusses – nach der Umwandlung der KION Holding 1 GmbH in eine Aktiengesellschaft mit dem Präsidialausschuss – wurden die Struktur der Vergütung, die einzelnen Komponenten des Vergütungspaketes, die Angemessenheit im vertikalen wie horizontalen Vergleich sowie die Inhalte der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder einschließlich der Regelungen in den Vorstandsdienstverträgen intensiv besprochen und zur Entscheidungsreife gebracht. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2013 wurden die entsprechenden Entscheidungen getroffen und der Vorsitzende des Aufsichtsrats ermächtigt, die Verhandlungen mit den Vorstandsmitgliedern zu führen. Die Mitglieder des Personal- bzw. Präsidialausschusses und des Plenums wurden fortlaufend über den Gang der Verhandlungen und die Übereinkunft mit den Vorstandsmitgliedern informiert. Nach Abschluss der Verhandlungen und Kenntnisnahme des Verhandlungsergebnisses durch den Aufsichtsrat wurden die Vorstandsdienstverträge durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats für das Unternehmen unterzeichnet.

Arbeit der Ausschüsse

Im Zeitraum bis zum Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft bestanden bei der KION Holding 1 GmbH ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss sowie ein Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz.

Im Zuge der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft hat der Aufsichtsrat am 29. Mai 2013 den Fortbestand bzw. die Einrichtung von vier Ausschüssen in der zukünftigen Aktiengesellschaft beschlossen, deren Mitglieder in einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Juni 2013 gewählt wurden. Eingerichtet wurden ein Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz, ein Präsidialausschuss, ein Prüfungsausschuss und ein Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse, insbesondere der Präsidialausschuss, bereiten die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandelnden Themen vor. In Einzelfällen wurden im gesetzlich zulässigen Rahmen auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sitzt auch allen Ausschüssen vor, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Plenum jeweils ausführlich über die Beratungen der Ausschüsse, sodass eine umfassende Information des Gesamtaufsichtsrats zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Er bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Des Weiteren bereitet der Präsidialausschuss auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der Entsprechenserklärung vor. Außerdem entwirft der Präsidialausschuss die Vorlagen für den Aufsichtsrat bezüglich beabsichtigter Bestellungen und Abberufungen von Vorstandsmitgliedern sowie gegebenenfalls der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden. Vorlagen betreffend alle Themenkomplexe im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands werden ebenfalls vom Präsidialausschuss erstellt. Weiter ist der Präsidialausschuss verantwortlich für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich hieraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen. Außerdem ist der Präsidialausschuss zuständig für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder und mit diesen verbundene Personen sowie an Mitglieder des Aufsichtsrats und mit diesen verbundene Personen und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat. Der Präsidialausschuss soll – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand beraten.

Dem Präsidialausschuss gehörten im Geschäftsjahr 2013 Herr Dr. John Feldmann (Vorsitzender), Herr Dr. Alexander Dibelius, Herr Joachim Hartig, Herr Denis Heljic, Herr Johannes P. Huth, Herr Thilo Kämmerer, Herr Jiang Kui und Herr Kay Pietsch an. Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2013 viermal, einschließlich einer Telefonkonferenz mit dem Prüfungsausschuss zum Budget. Den Schwerpunkt der Beratungen des Präsidialausschusses bildeten im Geschäftsjahr 2013 die Beratungen hinsichtlich des Börsengangs der Gesellschaft und zur KION Strategie 2020.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner. Der Vermittlungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Im Hinblick auf diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.

Dem Vermittlungsausschuss gehörten im Berichtsjahr Herr Dr. John Feldmann (Vorsitzender), Herr Joachim Hartig, Herr Dr. Alexander Dibelius (bis 27. Juni 2013) Herr Johannes P. Huth (seit 27. Juni 2013) und Herr Kay Pietsch an. Der Vermittlungsausschuss musste im Geschäftsjahr 2013 nicht angerufen werden.

Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Zweck des Prüfungsausschusses ist es, den Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner Aufgabe der Überwachung des Berichtswesens, der Rechnungslegungsprozesse und der Compliance-Themen zu unterstützen. Diese Verantwortlichkeiten umfassen die Überwachung der Qualität und Integrität der Konzern- und der Einzelabschlüsse und der diesbezüglichen Offenlegungen, die internen Kontrollmechanismen, das Risikomanagement und das interne Revisionssystem. Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten sonstigen prüfungsrelevanten Leistungen, seine Qualifikationen und seine Unabhängigkeit und ist verantwortlich für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.

Dem Prüfungsausschuss gehörten im Geschäftsjahr 2013 Herr Hans-Peter Ring (Vorsitzender, seit 27. Juni 2013), Herr Dr. Martin Hintze (Vorsitzender, bis 27. Juni 2013), Herr Dr. John Feldmann (seit 27. Juni 2013), Herr Dr. Roland Köstler (bis 30. September 2013), Herr Kay Pietsch, Frau Alexandra Schädler (seit 2. Oktober 2013) und Frau Silke Scheiber (bis 27. Juni 2013) an. Unabhängiger Finanzexperte im Sinne der §§ 100 Absatz 5, 107 Absatz 4 Aktiengesetz ist Herr Hans-Peter Ring. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2013 siebenmal, einschließlich einer Telefonkonferenz zum Stand des Jahresabschlusses und einer Telefonkonferenz mit dem Präsidialausschuss zum Budget. Den Schwerpunkt der Beratungen des Prüfungsausschusses bildeten im Geschäftsjahr 2013 die Beratungen zum Jahresabschluss 2013, zur Budgetplanung sowie die turnusmäßige Beratung zu wesentlichen Elementen der Corporate Governance im Unternehmen.

Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind. Einzige Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von Kandidaten für den Aufsichtsrat an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung der Gesellschaft bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Dem Nominierungsausschuss gehörten im Berichtsjahr Herr Dr. John Feldmann (Vorsitzender), Herr Dr. Martin Hintze, Herr Jiang Kui und Frau Silke Scheiber an. Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2013 nicht getagt.

Dem Personalausschuss, dessen Aufgaben nach dem Formwechsel der Präsidialausschuss übernommen hat, gehörten im Geschäftsjahr 2013 Herr Johannes Huth (Vorsitzender), Herr Joachim Hartig, Herr Dr. Alexander Dibelius und Herr Thilo Kämmerer an. Der Personalausschuss tagte bis zu seiner Ersetzung durch den Präsidialausschuss nur zweimal. Der Personalausschuss beschäftigte sich in diesen Sitzungen mit den künftigen Vorstandsdienstverträgen und der Vergütung der Vorstandsmitglieder der künftigen KION GROUP AG.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr haben mit den im folgenden Satz genannten Ausnahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An einer Sitzung haben drei Mitglieder entschuldigt nicht teilgenommen, bei vier Sitzungen waren je zwei Mitglieder und bei zwei Sitzungen war je ein Mitglied entschuldigt. Mit Ausnahme von drei Ausschusssitzungen, bei denen jeweils ein Mitglied entschuldigt fehlte, haben alle Mitglieder der Ausschüsse an allen Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse teilgenommen.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. In Vorbereitung der Vergabe des Prüfungsauftrags wurden zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Prüfern verschiedene Gespräche geführt. Dabei ging es um Fragen der Eignung und Unabhängigkeit der Prüfer, den seinerzeit bereits erkennbaren turnusmäßigen Wechsel in der Person der verantwortlichen Prüfer sowie Fragen des Honorars. Die anstehende Mandatierung wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 13. März 2013 besprochen und die Gelegenheit zur persönlichen Aussprache mit den Prüfern gegeben. Die Prüfungsschwerpunkte wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 13. März 2013 und 7. August 2013 besprochen und entsprechend festgelegt. Der Prüfungsauftrag wurde am 11. Dezember 2013 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden erteilt.

Der Abschlussprüfer erteilte sowohl dem Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zum 31. Dezember 2013 als auch dem Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Um dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss eine möglichst frühzeitige Information über den Verlauf der Prüfung sowie einzelne sich abzeichnende Prüfungserkenntnisse zu ermöglichen, wurden den Mitgliedern beider Gremien zwei telefonische Informationsrunden unter Teilnahme des Vorstands und des Abschlussprüfers angeboten. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht und die Abschlussunterlagen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses am 3. März 2014 und den Mitgliedern des Aufsichtsrats am 13. März 2014 zur Verfügung gestellt. Der Bericht wurde im Prüfungsausschuss am 10. März 2014 und im Gesamtaufsichtsrat am 20. März 2014 jeweils in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete in den Sitzungen jeweils ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete ohne Einschränkungen sämtliche Fragen der Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. des Gesamtaufsichtsrats.

Nach intensiver eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 hat zunächst der Prüfungsausschuss in der Sache eine Empfehlung an das Plenum abgegeben, die in der Plenarsitzung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in seinem Bericht näher erläutert wurde. Darauf aufbauend hat der Aufsichtsrat nach weiterer eigener Erörterung dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in seiner Sitzung am 20. März 2014 zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Den Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn der KION GROUP AG zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,35 € je Stückaktie zu verwenden, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 20. März 2014 ebenfalls erörtert und gebilligt. Hierbei hat der Aufsichtsrat die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sowie die Interessen der Aktionäre berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.

Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat hat sich auch mit dem vom Vorstand der KION GROUP AG erstellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) auseinandergesetzt. Der Abschlusspüfer der Gesellschaft, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft, hierzu einen Prüfungsbericht erstattet und aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Vermerk des Abschlussprüfers

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen und wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2014 ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Personelle Veränderungen

Im Vorstand der KION GROUP AG und zuvor in der Geschäftsführung der KION Holding 1 GmbH gab es im Laufe des Geschäftsjahres 2013 einige Veränderungen. Herr Klaus Hofer schied mit Wirkung zum 10. Januar 2013 aus der Geschäftsführung der KION Holding 1 GmbH aus. Neu in die Geschäftsführung berufen wurden mit Wirkung zum 11. Januar 2013 Herr Bert-Jan Knoef, Vorsitzender der Geschäftsführung der STILL GmbH, Herr Theodor Maurer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Linde Material Handling GmbH, und Herr Ching Pong Quek, der als Chief Asia Pacific Officer für das Asiengeschäft zuständig ist.

Auch im Aufsichtsrat gab es eine Reihe von Veränderungen. Der Aufsichtsrat wurde im Anschluss an den Formwechsel von zwölf auf 16 Mitglieder erweitert und Herr Hans Peter Ring sowie Herr Tan Xuguang wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2013 mit Wirkung zum 9. Juni 2013 zu weiteren Vertretern der Anteilseigner bestellt. Zu Vertretern der Arbeitnehmer wurden Herr Denis Heljic und Herr Özcan Pancarci mit Wirkung zum 12. Juni 2013 gerichtlich bestellt. Frau Alexandra Schädler wurde als Ersatz für Herrn Dr. Roland Köstler mit Wirkung zum 2. Oktober 2013 als Vertreterin für die Arbeitnehmerseite gerichtlich zum Aufsichtsrat bestellt.

Dieser Bericht wurde auf der Sitzung der Aufsichtsrats am 20. März 2014 ausführlich und eingehend erörtert und festgestellt.

Auch im Namen meiner Kollegen im Aufsichtsrat danke ich den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KION GROUP AG und ihren Konzerngesellschaften im In- und Ausland für ihr Engagement und die hervorragenden Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr 2013.

Dr. John Feldmann (Unterschrift)

Dr. John Feldmann
Vorsitzender