Vergütung des Vorstands

Vergütungssystem

Der Aufsichtsrat der früheren KION Holding 1 GmbH hat im Zuge des Formwechsels der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft in seiner Sitzung am 25. April 2013 auf entsprechende Empfehlung des damaligen Personalausschusses das Vergütungssystem für den künftigen Vorstand der KION GROUP AG beschlossen und die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder festgesetzt. Dabei wurde nicht nur auf die Erfüllung der Anforderungen des Aktienrechts und des DCGK, sondern auch auf eine Harmonisierung der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder geachtet. Während die Vorstandsdienstverträge grundsätzlich mit Wirksamwerden des Formwechsels am 4. Juni 2013 in Kraft traten, stand das neue Vergütungssystem unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Börsengangs der KION GROUP AG und erlangte daher erst am Tag nach der Erstnotiz an der Frankfurter Börse am 28. Juni 2013 Geltung. Bis dahin wurden von der KION GROUP AG zunächst noch die für die Geschäftsführer der früheren KION Holding 1 GmbH geltenden Vergütungsregelungen aus ihren jeweiligen Dienstverträgen mit verschiedenen Tochterunternehmen fortgeführt. Dementsprechend wird im Folgenden zunächst kurz auf das im Zeitraum vom 4. bis zum 28. Juni 2013 geltende und anschließend detailliert auf das seit dem 29. Juni 2013 geltende Vergütungssystem für den Vorstand eingegangen.

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand im Zeitraum vom 4. Juni 2013 bis zum 28. Juni 2013

Im Zeitraum zwischen dem Wirksamwerden des Formwechsels der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft und der Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse am 28. Juni 2013 fanden auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder weiterhin die Regelungen der vor dem 4. Juni 2013 für sie geltenden Geschäftsführerdienstverträge mit verschiedenen Tochtergesellschaften Anwendung. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzte sich in diesem Zeitraum aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, aus erfolgsabhängigen (variablen) Bezügen und aus Versorgungszusagen zusammen.

Die erfolgsunabhängigen Bezüge umfassten ein festes Jahresgehalt (Grundvergütung) sowie Nebenleistungen. Das feste Jahresgehalt wurde in zwölf gleichen Teilbeträgen am Ende eines Monats gezahlt, und zwar letztmalig für den vollen Monat, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet. Die Nebenleistungen enthielten im Wesentlichen die Nutzung eines Dienstwagens und die Zahlung von Prämien für eine Unfallversicherung mit Leistungen auf marktüblichem Niveau.

Bei der erfolgsabhängigen Vergütung handelte es sich um eine auf einer einjährigen Bemessungsgrundlage basierenden variablen Vergütung. Diese war für die einzelnen Vorstände unterschiedlich ausgestaltet. Für die vor dem Formwechsel der KION Holding 1 GmbH bei der KION GROUP GmbH (heute KION Material Handling GmbH) angestellten Herren Riske und Dr. Toepfer bestand ein kombiniertes Erfolgs- und Zielbonussystem mit den Erfolgszielen bereinigtes EBITA (Earnings before Interest, Taxes and Amortization) und UFCF (Unlevered Free Cash Flow). Für die Herren Knoef, Maurer und Quek galt das Bonussystem der Konzerngesellschaften, deren Geschäftsführung sie bis zu ihrer Berufung in den Vorstand der Gesellschaft jeweils angehört hatten, das auf jährliche, nach Marken- und Konzernebene gewichtete finanzielle Erfolgsziele unterschiedlicher Art abstellte. Im Geschäftsjahr 2013 wurde die Zielerreichung von EBIT (gewichtet mit 40 Prozent), UFCF (ebenfalls gewichtet mit 40 Prozent) und Umsatz (gewichtet mit 20 Prozent) gemessen.

In allen Bonussystemen konnte die Zielerreichung zwischen 0 Prozent und 200 Prozent betragen. Wurden die aus dem jährlichen Budget abgeleiteten Ziele voll erreicht, betrug die Zielerreichung 100 Prozent. Die Zielerreichungen der jeweiligen gewichteten Unternehmensziele wurden addiert und ergaben die Gesamtzielerreichung.

Die Versorgungszusagen umfassten Beiträge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Im Einzelnen:

Für die Herren Riske und Knoef bestand eine rein unternehmensfinanzierte, leistungsorientierte Zusage, die für Herrn Riske maximal 50 Prozent und für Herrn Knoef maximal 60 Prozent der letzten Grundvergütung als Altersrente garantierte. Das System der ebenfalls leistungsorientierten Zusagen der Herren Dr. Toepfer und Maurer setzte sich aus zwei rein unternehmensfinanzierten Komponenten zusammen: einer fixen Grundversorgung in Höhe von maximal 36.000 € p.a. für Herrn Dr. Toepfer und in Höhe von maximal 30.000 € p.a. für Herrn Maurer, deren endgültige Höhe jeweils von der Dauer des Dienstvertrags abhängig war, und einer dynamischen Aufbauversorgung in Höhe von zwölf Prozent der Grundvergütung für Herrn Dr. Toepfer bzw. neun Prozent der Grundvergütung für Herrn Maurer, aus der durch Multiplikation mit einem altersabhängigen Verrentungsfaktor pro Jahr ein fester Rentenbaustein ermittelt wurde. Unter der Voraussetzung der Teilnahme an dem von der KION Group angebotenen Modell der Entgeltumwandlung (KION Vorsorgeplan) erhalten beide Herren als weitere, dritte Komponente (sog. Matching-Stufe) einen zusätzlichen Unternehmensbeitrag zur Investition in den KION Vorsorgeplan (maximal sechs Prozent der Grundvergütung für Herrn Dr. Toepfer bzw. fünf Prozent der Grundvergütung für Herrn Maurer in Abhängigkeit von der Höhe der Entgeltumwandlung), die durch Multiplikation mit einem altersabhängigen Kapitalisierungsfaktor pro Jahr in ein garantiertes Versorgungskapital umgewandelt wurde. Für Herrn Quek lag keine Zusage auf betriebliche Altersversorgung vor.

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand seit dem 29. Juni 2013

Die Vergütung des Vorstands der KION GROUP AG ab dem Zeitpunkt des Börsengangs wurde nach den Vorgaben des Aktiengesetzes und des DCGK festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der Größe und Komplexität der KION Group, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage, ihres Erfolges und ihrer Zukunftsaussichten sowie der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen und des internen Gehaltsgefüges. Dabei hat der Aufsichtsrat auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch in der zeitlichen Entwicklung, berücksichtigt. Weitere Kriterien für die Festsetzung der Vergütung waren die Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder. Das Vergütungssystem wurde mithilfe eines vom Vorstand und vom Unternehmen unabhängigen, externen Beraters umgestellt.

Auch die aktuelle Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen und erfolgsabhängigen (variablen) Bezügen sowie Versorgungszusagen zusammen. Bei der Festlegung der variablen Vergütung wurde darauf geachtet, dass eine mehrjährige Bemessungsgrundlage überwiegt, um Anreize für eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Außerdem wurde sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen.

Die Vergütung aller Vorstandsmitglieder weist insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf.

Die Versorgungsansprüche umfassen Ansprüche auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird regelmäßig durch den Aufsichtsrat überprüft.

Erfolgsunabhängige Bezüge

Die Vorstandsmitglieder der KION GROUP AG erhalten erfolgsunabhängige Bezüge in Form eines festen Jahresgehaltes (Grundvergütung) sowie Nebenleistungen. Das feste Jahresgehalt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Ende eines Monats gezahlt, und zwar letztmalig für den vollen Monat, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Nutzung eines Dienstwagens und die Zahlung von Prämien für eine Unfallversicherung mit Leistungen auf marktüblichem Niveau.

Aufgrund seines Status als Auslandsentsandter von Singapur nach China wurden für Herrn Quek zusätzlich Sonderleistungen vereinbart.

Dementsprechend ist die Vergütung von Herrn Quek so gestaltet, als sei er steuer- und sozialabgabenpflichtig in Singapur. Die KION GROUP AG übernimmt die Steuern und Sozialabgaben, die für Herrn Quek zusätzlich in China und Deutschland anfallen. Im Geschäftsjahr 2013 belief sich dieser Betrag auf 227.077 €. Außerdem umfassen die mit Herrn Quek vereinbarten Zusatzleistungen u.a. Kosten für Heimreisen mit der Familie nach Singapur, Dienstwagenberechtigung, Mietkosten in Xiamen und private Krankenversicherung. Insgesamt betrugen die für Herrn Quek für das Geschäftsjahr 2013 gewährten Sonderleistungen 117.161 €. Diese Sonderleistungen werden gewährt, solange der Dienstsitz von Herrn Quek in Xiamen ist oder bis sein Dienstvertrag mit der KION GROUP AG endet.

Erfolgsabhängige Bezüge

Die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten bestehen aus einer variablen Vergütung mit einer einjährigen Bemessungsgrundlage und einer variablen Vergütung mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form eines rollierenden Performance Share Plan mit einer Laufzeit von drei Jahren.

Einjährige variable Vergütung

Die einjährige variable Vergütung ist eine an das wirtschaftliche Ergebnis bzw. die Produktivität der KION Group im zugrunde liegenden Geschäftsjahr anknüpfende Vergütungskomponente, deren Höhe sich aus der Erreichung der Ziele Earnings before Interest, Taxes and Amortization (EBITA), Return on Capital Employed (ROCE), Sales Revenue sowie Net Debt bestimmt. Dabei wird eine Gewichtung der Bemessungsgrundlagen von 30 Prozent (EBITA), 30 Prozent (ROCE), 20 Prozent (Sales Revenue) und 20 Prozent (Net Debt) vorgenommen. Die Zielwerte der finanziellen Bemessungsgrundlagen werden aus dem jährlichen Budget abgeleitet und vom Aufsichtsrat festgelegt.

Die Zielerreichung kann zwischen null Prozent und 200 Prozent betragen. Werden die aus dem jährlichen Budget abgeleiteten Ziele voll erreicht, beträgt die Zielerreichung 100 Prozent. Die Zielerreichungen der gewichteten Unternehmensziele EBITA, ROCE, Sales Revenue und Net Debt werden addiert und ergeben die Gesamtzielerreichung.

Die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder wird durch einen diskretionären Leistungsmultiplikator mit Faktor 0,8 bis Faktor 1,2 beurteilt. Die Festlegung des Faktors erfolgt durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Erreichung der zu Jahresbeginn durch den Aufsichtsrat in einem Zielblatt festgelegten individuellen Ziele. Der Faktor wird auf die Gesamtzielerreichung der Budgetziele angewendet und führt bei einer Gesamtzielerreichung von 100 Prozent zum jeweiligen individuellen Zielbonus. Die Auszahlung der einjährigen variablen Vergütung ist insgesamt auf 200 Prozent des Zielbonus begrenzt.

Für den Fall, dass das Vorstandsmitglied nicht für das gesamte, der Abrechnung zugrunde liegende Geschäftsjahr vergütungsberechtigt ist, erfolgt eine zeitanteilige Kürzung.

Mehrjährige variable Vergütung

Die mehrjährige variable Vergütung ist in Form eines Performance Share Plan ausgestaltet. Dabei erfolgt zu Beginn der Performance-Periode von drei Jahren eine bedingte Zusage auf eine bestimmte Zielstückzahl an Performance Shares. Für die Ermittlung dieser Stückzahl wird der Zuteilungswert in Euro für das jeweilige Vorstandsmitglied durch den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) eines Performance Shares zum Zeitpunkt der Gewährung dividiert. Die so definierte vorläufige Stückzahl an Performance Shares unterliegt einer zahlenmäßigen Anpassung, die vom Erreichen der beiden Bemessungsgrundlagen Total Shareholder Return (TSR) der KION-Aktie gegenüber dem STOXX® Europe Total Market Index (TMI) Industrial Engineering Index und Return on Capital Employed (ROCE) über die Performance-Periode abhängt. Beide Bemessungsgrundlagen werden mit einer Gewichtung von je 50 Prozent berücksichtigt.

Die Zielerreichung der beiden Bemessungsgrundlagen kann zwischen null Prozent und 150 Prozent betragen. Bei einer Outperformance des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering Index um zehn Prozent und einer Erreichung der auf Basis des Budgets jährlich festgelegten ROCE-Ziele beträgt die Gesamtzielerreichung 100 Prozent.

Der Auszahlungsbetrag aus jeder Gewährungstranche ergibt sich aus der finalen Anzahl an Performance Shares multipliziert mit dem Aktienkurs (Durchschnittskurs der letzten 60 Handelstage) der Aktien der Gesellschaft am Ende der Performance-Periode. In Abhängigkeit von der Erreichung von zu Beginn der Performance-Periode durch den Aufsichtsrat definierten individuellen Zielen (Drei-Jahres-Zielblatt) kann der Aufsichtsrat anhand eines diskretionären Faktors den errechneten Auszahlungsbetrag am Ende der Performance-Periode endgültig um +/– 20 Prozent anpassen, wobei die maximale Auszahlung 200 Prozent des Zuteilungswerts nicht übersteigen kann.

Der Plan ist ein rein auf Barausgleich ausgerichteter Long-Term Incentive-Plan, der kein Recht auf den Bezug tatsächlicher Aktien beinhaltet. Eine erstmalige Auszahlung findet 2016 statt.

In Anwendung der Vorschriften des DRS 17 und des IFRS 2 ist der Gesamtaufwand aus aktienbasierter Vergütung und der beizulegende Zeitwert des Performance Share Plan zum Zeitpunkt der Gewährung anzugeben. Durch die erstmalige Gewährung des Performance Share Plan in 2013 bestehen keine anzugebenden Vorjahresvergleichswerte. >> Tabelle 007

Performance Share Plan

>> TABELLE 007

 

Beizulegende Zeitwerte des Performance Share Plans zum Zeitpunkt der Gewährung

Anzahl gewährter Performance Shares1

Fair Value pro Performance Share zum Zeitpunkt der Gewährung

Gesamtaufwand aktienbasierte Vergütung im Geschäftsjahr 2013

1

Die Zielgröße an Performance Shares (PS) entspricht dem Zuteilungswert dividiert durch den Fair Value. Ergibt sich hieraus keine ganze Zahl an PS, wird die Anzahl an PS auf die nächste ganze Zahl kaufmännisch gerundet.

 

 

 

 

 

Gordon Riske

1.500.000 €

73.710

20,35 €

349.975 €

Bert-Jan Knoef

1.000.000 €

49.140

20,35 €

233.317 €

Theodor Maurer

1.000.000 €

49.140

20,35 €

233.317 €

Ching Pong Quek

830.000 €

40.786

20,35 €

193.652 €

Dr. Thomas Toepfer

1.000.000 €

49.140

20,35 €

233.317 €

Summe

5.330.000 €

261.916

 

1.243.578 €

Im Vorfeld des geplanten Börsengangs wurde dem Vorstandsmitglied Dr. Thomas Toepfer ein in zwei Tranchen auszuzahlender Sonderbonus für den Fall eines erfolgreichen Börsengangs unter der Bedingung zugesagt, dass Herr Dr. Toepfer zwölf Monate (Tranche 1) bzw. 18 Monate (Tranche 2) nach dem Börsengang noch in einem Beschäftigungsverhältnis mit der KION GROUP AG steht. Die Höhe des Bonus ist abhängig vom gewichteten durchschnittlichen Kurs der KION Aktie in den letzten vier Wochen vor Zahlung der jeweiligen Tranche. Auf der Basis des Aktienkurses zum 31. Dezember 2013 von 30,73 € beträgt der Zeitwert des Bonus zum Stichtag rund 1,5 Mio. €. Der zeitanteilige Aufwand beträgt 0,6 Mio. € für das Geschäftsjahr 2013. Der Anspruch auf Zahlung des Bonus bleibt bestehen, falls Herr Dr. Toepfer vor den Fälligkeitsterminen der Tranche 1 bzw. der Tranche 2 aus dem Unternehmen aufgrund Todes, dauernder Berufsunfähigkeit oder Kündigung durch die Gesellschaft ohne wichtigen, von Herrn Dr. Toepfer zu vertretenden Grund ausscheidet. Herr Dr. Toepfer hat im Zusammenhang mit der Zusage dieses Sonderbonus eine einmalige Einlage in die Gesellschaft in Höhe von 200.000 € geleistet, die die Gesellschaft vom Netto-Auszahlungsbetrag eines Herrn Dr. Toepfer für das Geschäftsjahr 2012 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 fälligen Bonus einbehalten hat.

Versorgungszusagen

Die KION GROUP AG gewährt ihren Vorständen eine Direktzusage auf betriebliche Altersversorgung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die leistungsorientierte Zusage für den Vorstandsvorsitzenden, die im Geschäftsführer-Dienstvertrag erteilt worden war, wurde in den Vorstands-Dienstvertrag von Herrn Riske übernommen und beträgt maximal 50 Prozent des auf Basis des Geschäftsführer-Dienstvertrags zuletzt gültigen fixen Jahresgehalts nach dem vollendeten zehnten Dienstjahr. Die bisherigen leistungsorientierten Zusagen für die ordentlichen Vorstandsmitglieder wurden mittels eines Startbausteins in Höhe des Barwerts der bisherigen Zusage in eine neue beitragsorientierte Leistungszusage überführt. Die neue Zusage ist als Kapitalkontenplan ausgestaltet.

Für die Dauer der Vorstandsdienstzeit wird jährlich ein fester Beitrag in Höhe von 150.000 € für die übrigen Vorstandsmitglieder (124.500 € für Herrn Quek) in das Versorgungskonto eingezahlt. Das Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls mit dem jeweils gültigen gesetzlichen Garantiezins für die Lebensversicherungswirtschaft (gültiger Höchstzins für die Berechnung der Deckungsrückstellungen von Lebensversicherungsunternehmen nach § 2 Abs. 1 DeckRV) verzinst. Sollten durch die Anlage des Versorgungskontos höhere Zinsen erzielt werden, werden diese bei Eintritt des Versorgungsfalls dem Versorgungskonto gutgeschrieben (Überschussanteil). Es gilt die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf eine vorgezogene Auszahlung. Im Falle von Invalidität oder Tod werden dem Versorgungskonto die Beiträge auf das Alter von 60 Jahren zugerechnet, wobei die Aufstockung auf maximal zehn Beiträge begrenzt ist. Die Auszahlung im Versorgungsfall erfolgt als Einmalzahlung oder auf schriftlichen Antrag in zehn jährlichen Raten.

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeiten

Dem DCGK entsprechend sehen alle Vorstandsverträge für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne wichtigen Grund die Zahlung einer Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen vor. Die Höhe der Jahresvergütung bestimmt sich nach der Summe aus Festgehalt und variablen Vergütungsbestandteilen unter Zugrundelegung von 100 Prozent Zielerreichung ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Vorstandsdienstvertrags. Beträgt die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags weniger als zwei Jahre, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen. Wird der Dienstvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) bestehen nicht.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen grundsätzlich einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot von einem Jahr. Als Gegenleistung zahlt die Gesellschaft für die Dauer des Wettbewerbsverbots den Vorstandsmitgliedern eine Karenzentschädigung in Höhe von 100 Prozent des letzten Festgehalts. Auf die Entschädigung werden andere Einkünfte des Vorstandsmitglieds angerechnet.

Für den Fall der Nichtverlängerung der Bestellung von Herrn Riske aus von ihm nicht zu vertretendem Grund und ohne dass die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht ist, sowie für den Fall, dass Herr Riske vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt oder nach seiner Dienstzeit infolge Krankheit dauernd arbeitsunfähig wird, erhält er aufgrund von Altverträgen ein Übergangsgeld in Höhe von jährlich 252.000 €. Der Betrag des Übergangsgelds erhöht sich während der aktuellen Bestellperiode jedes Jahr um 12.000 € bis zu einem Maximalbetrag von jährlich 300.000 €. Auf dieses Übergangsgeld werden Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Bestellung ohne zur Beendigung berechtigendem wichtigem Grund, Entschädigungszahlungen für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, Pensions- oder Versorgungsleistungen, die Herr Riske aufgrund seiner früheren Tätigkeit für andere Arbeitgeber erhält, und Einkünfte aus anderweitiger Verwendung seiner Arbeitskraft (mit Ausnahme von Bezügen für die Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirats) angerechnet.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhält ein Vorstandsmitglied für sechs Monate das volle Festgehalt sowie die einjährige variable Vergütung. Für weitere sechs Monate einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit erhält das Vorstandsmitglied 80 Prozent des Festgehalts, jeweils jedoch längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags.

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus den Diensten der Gesellschaft durch Tod aus, so haben es bzw. seine Angehörigen Anspruch auf die feste Vergütung für den Monat, in dem der Dienstvertrag endet, sowie für die drei folgenden Monate, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstvertrags. nxr-pageBreak

Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2013

Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Gesamtvergütung belief sich für das Geschäftsjahr 2013 unter Einbeziehung der für den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit in der KION Holding 1 GmbH bezogenen Vergütungen auf insgesamt 11.114.473 €. Davon entfielen 2.534.753 € auf fixe, erfolgsunabhängige, 8.357.976 € auf variable, ein- und mehrjährig erfolgsbezogene Vergütungskomponenten sowie 221.744 € auf erfolgsunabhängige sonstige Leistungen. Bei der einjährigen variablen Vergütung wird der Wert auf Basis einer vorläufigen Gesamtzielerreichung ausgewiesen, die auf Basis der vorläufigen Ergebniszahlen zu Beginn des Jahres 2014 ermittelt wurde. Diese vorläufige variable Vergütung steht zudem für jedes Vorstandsmitglied unter dem Vorbehalt der individuellen, auf den persönlichen Leistungsbeitrag des Vorstandsmitglieds bezogenen Anpassung durch den Aufsichtsrat. Diese Anpassung kann +/–20 Prozent der variablen Vergütung betragen. Bei der mehrjährigen variablen Vergütung wird der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (Fair Value) als vorläufige fiktive Rechengröße ausgewiesen. Eine Auszahlung erfolgt erstmals 2016 unter der Voraussetzung, dass festgelegte Langfristziele von der Gesellschaft erreicht werden.

Ohne Einbeziehung der für den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit bei der KION Holding 1 GmbH bezogenen Vergütungen, also beschränkt auf den Zeitraum seit dem Börsengang am 28. Juni 2013, betrug die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands 8.671.538 €. Davon entfielen 1.412.752 € auf fixe, erfolgsunabhängige, 7.143.197 € auf variable, ein- und mehrjährig erfolgsbezogene Vergütungskomponenten sowie 115.589 € auf erfolgsunabhängige sonstige Leistungen.

Die Bewertung der Nebenleistungen erfolgte zu dem für steuerliche Zwecke ermittelten Wert. >> Tabelle 008

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

>> TABELLE 008

 

Erfolgs­unabhängige Grund­vergütung

Erfolgs­unabhängige Sonstige Leistungen2

Erfolgs­abhängige einjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

2013

2012

2013

2012

2013

2012

1

Herr Gordon Riske war seit dem 01.10.2007 in der Geschäftsführung der KION GROUP GmbH und wechselte zum 04.06.2013 in den Vorstand der KION GROUP AG. Herr Dr. Thomas Toepfer war seit dem 01.09.2012 in der Geschäftsführung der KION GROUP GmbH und wechselte zum 04.06.2013 in den Vorstand der KION GROUP AG. Herr Bert-Jan Knoef, Herr Theodor Maurer und Herr Ching Pong Quek waren seit dem 11.01.2013 in der Geschäftsführung der KION GROUP GmbH und wechselten zum 04.06.2013 in den Vorstand der KION GROUP AG.

2

In den Erfolgsunabhängigen Sonstigen Leistungen sind Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel Bereitstellung von Dienstwagen und Wohnungskosten enthalten.

3

Beizulegende Zeitwerte zum Zeitpunkt der Gewährung.

4

In dem Wert einjährige variable Vergütung für 2013 ist auch die Differenz der Rückstellung Bonus 2012 zu der Ist-Auszahlung Bonus 2012 enthalten.

5

Hierbei handelt es sich um ehemalige Geschäftsführer der KION Holding 1 GmbH.

 

 

 

 

 

 

 

Gordon Riske1,4

700.000 €

600.000 €

25.606 €

28.257 €

724.226 €

1.219.194 €

Bert-Jan Knoef1

440.761 €

0 €

21.310 €

0 €

283.483 €

0 €

Theodor Maurer1

440.761 €

0 €

23.495 €

0 €

319.880 €

0 €

Ching Pong Quek1

480.566 €

0 €

123.502 €

0 €

350.520 €

0 €

Dr. Thomas Toepfer1,4

462.520 €

141.680 €

26.605 €

11.724 €

472.131 €

290.718 €

Ehemalige Geschäfts­führer 2012/20134,5

10.145 €

1.075.000 €

1.226 €

74.464 €

7.023 €

2.109.515 €

Gesamtsumme 2013

2.534.753 €

1.816.680 €

221.744 €

114.445 €

2.157.263 €

3.619.427 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgs­abhängige mehrjährige, aktien­basierte variable Vergütung mit lang­fristiger Anreizwirkung3

Summe

 

Perfor­mance Share Plan

IPO-Bonus

Perfor­mance Share Plan

IPO-Bonus

 

 

 

2013

2013

2012

2012

2013

2012

 

 

 

 

 

 

 

Gordon Riske1,4

1.500.000 €

0 €

0 €

0 €

2.949.832 €

1.847.451 €

Bert-Jan Knoef1

1.000.000 €

0 €

0 €

0 €

1.745.554 €

0 €

Theodor Maurer1

1.000.000 €

0 €

0 €

0 €

1.784.136 €

0 €

Ching Pong Quek1

830.000 €

0 €

0 €

0 €

1.784.588 €

0 €

Dr. Thomas Toepfer1,4

1.000.000 €

870.713 €

0 €

0 €

2.831.969 €

444.122 €

Ehemalige Geschäfts­führer 2012/20134,5

0 €

0 €

0 €

0 €

18.394 €

3.258.979 €

Gesamtsumme 2013

5.330.000 €

870.713 €

0 €

0 €

11.114.473 €

5.550.552 €

Zusätzlich gab es in 2012 für Mitglieder der Geschäftsführung Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 6.001.370 € und anteilsbasierte Vergütung in Höhe von 39.050 €. Dies wurde in der obigen Tabelle nicht berücksichtigt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallenen Beiträge (Zuführungen) zur Altersvorsorge sowie die entsprechenden Barwerte in individualisierter Form. >> Tabelle 009

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich auf 207.561 € (Vorjahr: 165.396 €). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind nach IAS 19 mit 5.171.114 € (Vorjahr: 3.635.970 €) zurückgestellt.

Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands gezahlt und es bestanden keine Kredite.

Pensionen

>> TABELLE 009

 

Dienstzeit­aufwand 2013

Dienstzeit­aufwand 2012

Barwert (DBO) 31.12.2013

Barwert (DBO) 31.12.2012

 

 

 

 

 

Gordon Riske

422.727 €

299.605 €

3.180.565 €

2.225.444 €

Bert-Jan Knoef

89.965 €

0 €

1.642.647 €

0 €

Theodor Maurer

56.967 €

0 €

492.380 €

0 €

Ching Pong Quek

0 €

0 €

265.443 €

0 €

Dr. Thomas Toepfer

58.758 €

5.714 €

341.416 €

89.670 €