[7] Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf den nach KION-konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Jahresabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen Zeitwert für den Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Mieterlösen (ohne Umsatzsteuer) nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen. Umsatzerlöse sind gemäß IAS 18 zu erfassen, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und dieser verlässlich bestimmt werden kann. Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend des jeweiligen Geschäftsvorfalls wie folgt:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden – mit Ausnahme der Verkäufe „Sale with Risk“ – erfasst, wenn die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, der Kunde die Ware annimmt und der Nutzenzufluss als hinreichend wahrscheinlich einzustufen ist. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Risiken aus dem Verkaufsgeschäft werden durch entsprechende Rückstellungen abgebildet. Bei Umsätzen aus so genannten „Sale with Risk“-Verträgen wird der Umsatz über die Vertragslaufzeit abgegrenzt, wenn wesentliche Chancen und Risiken bei der KION Group verbleiben. Der Begriff „Sale with Risk“ wird im nachfolgenden Abschnitt und im Abschnitt „Leasing“ erläutert.

Erbringen von Dienstleistungen

Erträge aus Dienstleistungsgeschäften werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bei der periodenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen wird der Umsatz im Verhältnis von erbrachten zu insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen (Fertigstellungsgrad) erfasst. Noch nicht realisierte Umsatzerlöse aus langfristigen Serviceverträgen werden daher über deren durchschnittliche Laufzeiten abgegrenzt und entsprechend dem progressiven Kostenverlauf vereinnahmt.

Umsätze aus Finanzdienstleistungsgeschäften werden bei einer Klassifizierung als „Finance Leases” in Höhe des Verkaufswertes des Leasinggegenstandes und im Fall eines „Operating Leases” in Höhe der Leasingraten erfasst. Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäftes werden auch Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, welche dann ihrerseits Leasingverträge direkt mit dem Endkunden eingehen („Sale with Risk“). Sofern wesentliche Chancen und Risiken aufgrund einer vereinbarten Restwertgarantie, die mehr als 10% des Objektwertes beträgt oder aufgrund einer vereinbarten Ausfallbürgschaft bei der KION Group verbleiben, wird der Verkaufserlös abgegrenzt und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie bzw. dem Ende der Ausfallbürgschaft ertragswirksam vereinnahmt.

Zinsen und Nutzungsentgelte

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Erträge aus Nutzungsentgelten werden nach dem wirtschaftlichen Gehalt der relevanten Vereinbarungen abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Zur Umsatz- und Ergebnisabgrenzung aus Leasinggeschäften verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch direkte Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen und bestimmte immaterielle Vermögenswerte, sowie die Abwertungen auf Vorräte. Die Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten weiterhin Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen, die in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produkts gebildet werden.

Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden erfolgswirksam unter den Sonstigen Erträgen in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch diese Zuwendungen kompensiert werden. Zuwendungen für Investitionen werden als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen in den Folgeperioden.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Das Finanzergebnis beinhaltet insbesondere den Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, Zinserträge aus Finanzforderungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten, die ergebniswirksam erfasst werden, Währungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungstätigkeit sowie den Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen. Darüber hinaus wird der erwartete Ertrag auf Planvermögen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen innerhalb der Finanzerträge erfasst.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit und der Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstrumentes auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach Maßgabe des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ unterzogen.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte findet auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) oder Gruppen von ZGEs statt. Eine ZGE wird definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Abgrenzung der ZGEs erfolgt grundsätzlich auf Basis der niedrigsten Ebene des Unternehmens, auf der das Management den Ergebnisbeitrag von Vermögenswerten einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts für interne Managementzwecke systematisch überwacht und steuert. Die so definierte ZGE darf allerdings nicht größer sein als ein Geschäftssegment, wie es gemäß IFRS 8 „Geschäftssegmente“ festgelegt ist. Eine eindeutige Abgrenzung und Unabhängigkeit der ZGEs ist insbesondere dann gegeben, wenn seitens der verantwortlichen Unternehmensleitung eigenständige entscheidungsrelevante Planungen für die einzelnen ZGEs erstellt werden.

Im Rahmen der externen und internen Berichterstattung werden die Aktivitäten der KION Group entsprechend ihrer Charakteristik und ihres Risikoprofils in die Segmente LMH, STILL und Sonstige unterteilt.

Die Abgrenzung der für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte relevanten ZGEs erfolgt auf den Segmenten LMH und STILL sowie auf der ZGE VMH, die dem Segment Sonstige zugeordnet ist, da sich die Struktur des internen Berichtswesens und der Unternehmenssteuerung einschließlich der entscheidungsrelevanten Planung der KION Group an diesen ZGEs ausrichtet.

Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe der „Discounted-Cashflow“-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Zahlungsströme gemäß den vom KION Management genehmigten Finanzplänen ein, die auch für interne Steuerungszwecke verwendet werden. Für den Werthaltigkeitstest werden entsprechend IAS 36.33 (b) die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten 5 Jahre in die Berechnung einbezogen. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Rohstoffpreise sowie der Währungskurse zugrunde. Für die Ermittlung der Zahlungsströme wurden das Budget 2012 und die Mittelfristplanung 2013 bis 2014 sowie die „Market Forecasts“ für die Jahre 2015 bis 2016 verwendet. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGEs LMH und STILL unter Anwendung einer Wachstumsrate von 1% (Vorjahr: 1%) extrapoliert. Für VMH wurde aufgrund der prognostizierten Marktentwicklung des Wachstumsmarktes Indien für die ewige Rente eine Wachstumsrate von 2% verwendet.

Die Zahlungsströme der ZGEs werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital „WACC“) diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der einzelnen ZGEs widerspiegelt. Für die ZGEs LMH und STILL wurde die zugrunde liegende Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche (Peergroup) festgelegt. Der aus der Peergroup abgeleitete Beta-Faktor beträgt 1,03 (Vorjahr: 1,09). Für die Bestimmung des risikofreien Zinssatzes wurden die Zinsstrukturdaten der Europäische Zentralbank zum 31.12.2011 verwendet; der Zinssatz beträgt 3,40% (Vorjahr: 3,45%). Die aus empirischen Kapitalmarktstudien des IDW übernommene Marktrisikoprämie beträgt unverändert zum Vorjahr 5,5% und trägt somit der derzeit beobachtbaren erhöhten Unsicherheit am Kapitalmarkt Rechnung. Eine Länderrisikoprämie wurde für die ZGEs LMH und STILL nicht berücksichtigt, da die KION Group hauptsächlich im europäischen Markt tätig ist. Als risikoadjustierter Fremdkapitalkostensatz vor Steuern wurde ein Zinssatz von 5,3% (Vorjahr: 5,5%) zugrunde gelegt. Die auf Basis der Peergroup festgelegte Kapitalstruktur ergab eine Fremdkapitalquote von 25,4% (Vorjahr: 32,2%).

Der mit diesen Parametern ermittelte und zur Diskontierung der geschätzten Zahlungsströme herangezogene Zinssatz vor Steuern beträgt für LMH 10,5% und STILL 10,4% (nach Steuern für LMH und STILL: 7,7%). Im Vorjahr betrug der Zinssatz für LMH und STILL vor Steuern 10,3% und nach Steuern 7,6%. Für die ZGE VMH wurde ein länderspezifischer Diskontierungszinssatz vor Steuern 14,6% und nach Steuern 11,0% ermittelt.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2011 sind der ZGE LMH mit 971.873 Tsd. € (Vorjahr: 954.802 Tsd. €), der ZGE STILL mit 552.208 Tsd. € (Vorjahr: 552.208 Tsd. €) und der ZGE VMH mit 13.915 Tsd. € zugeordnet. Der zum 31. Dezember 2011 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGEs LMH, STILL und VMH. Durch Sensitivitätsanalysen haben wir festgestellt, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegt.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden, soweit die Nutzungsdauer bestimmt werden kann, zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierter Abschreibungen und aller kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswertes mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstest überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Entfallen die Gründe für eine früher erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen im Wesentlichen aktivierte Markennamen. Die Markennamen zum 31. Dezember 2011 sind der ZGE LMH mit 477.182 Tsd. € (Vorjahr: 468.400 Tsd. €) und der ZGE STILL mit 115.700 Tsd. € (Vorjahr: 115.700 Tsd. €) zugeordnet. Sie unterliegen grundsätzlich dann keiner planmäßigen Abschreibung, wenn es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist. Diese werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest folgt der Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- und Firmenwert. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt in jeder Periode.

Der mit dem Erwerb der VMH übernommene Markenname beträgt zum 31. Dezember 2011 1.497 Tsd. € und ist im Segment Sonstige ausgewiesen. Der Markenname der VMH hat eine begrenzte Nutzungsdauer von fünf Jahren.

Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes ist technisch realisierbar.
  • Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Es besteht die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Der immaterielle Vermögenswert wird einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen.
  • Die technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen sind verfügbar, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder verkaufen zu können.
  • Es besteht die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich nicht um qualifizierte Vermögenswerte, Finanzierungskosten werden daher nicht aktiviert. Alle nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten werden zusammen mit den Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen ergebniswirksam in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Jahre

 

 

Kundenbeziehungen/Kundenstamm

10

Technologie

10

Entwicklungskosten

5-7

Patente und Lizenzen

3-15

Software

3-8

Leasing

Unternehmen der KION Group schließen im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäftes sowohl Verträge als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer ab. Leasingverträge werden gemäß IAS 17 als „Finance Leases“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte werden gemäß IAS 17 als „Operating Leases“ klassifiziert.

Absatzleasing

Unternehmen der KION Group vermieten zur Absatzunterstützung im Wesentlichen Flurförderzeuge an ihre Kunden im Wege der langfristigen und kurzfristigen Vermietung.

Bei langfristigen Mietverträgen werden Flurförderzeuge in der Regel an Leasinggesellschaften verkauft. Der Gegenstand wird anschließend entweder von Unternehmen der KION Group zurückgemietet und im Wege der Untervermietung dem Kunden überlassen (im Folgenden als „Sale-Leaseback-Sublease“ bezeichnet) oder die Leasinggesellschaft schließt selbst den Kundenmietvertrag ab (im Folgenden als „Sale with Risk“ bezeichnet). Langfristige Verträge laufen im Wesentlichen über vier bis fünf Jahre.

Bei der Kurzfristvermietung wird direkt an den Kunden vermietet, wobei das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich bei den Unternehmen der KION Group verbleibt. Die Gegenstände werden als Leasingvermögen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Kurzfristige Verträge werden in der Regel über Laufzeiten von einem Tag bis zu einem Jahr geschlossen.

Schließt ein Unternehmen der KION Group als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingvertrag bilanziert. Die Zinserträge werden über die Berichtsperioden verteilt, so dass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.

Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den vermieteten Gegenständen bei den Unternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Leases“), werden diese als Leasingvermögen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der Bilanzierungsgrundsätze für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit erfasst.

Falls Unternehmen der KION Group in Fällen des „Sale-Leaseback-Sublease“ wesentliche Chancen und Risiken aus der Rückmietung tragen, werden diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge abgeschrieben. Können wesentliche Chancen und Risiken an den Endkunden weitergegeben werden, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. Die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge erfolgt grundsätzlich laufzeitkongruent und ist als Leasingverbindlichkeit passiviert.

Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäfts werden auch Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, welche dann ihrerseits direkt mit dem Endkunden Leasingverträge abschließen.

Sofern Unternehmen der KION Group hierbei wesentliche Restwertgarantien oder eine Kundenausfallbürgschaft geben, werden diese zivilrechtlich als Verkaufsvertrag zu qualifizierenden Transaktionen unter analoger Anwendung der Leasingvorschriften für Leasinggeber mit Operating-Leasingverhältnissen in Verbindung mit den Grundsätzen zur Umsatzrealisierung nach IFRS bilanziert („Sales with Risk“). Danach werden zum Zeitpunkt der Veräußerung die Fahrzeuge zu Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit des Vertrags zwischen Finanzierungspartner und Endkunden auf den garantierten Restwert bzw. auf Null abgeschrieben. Im Falle der Gewährung einer Restwertgarantie seitens der KION Group wird in Höhe der Restwertverpflichtung eine Leasingverbindlichkeit passiviert.

Beschaffungsleasing

Neben dem Absatzleasing mieten Unternehmen der KION Group Gebäude, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen zur eigenen Nutzung vorwiegend im Wege des „Operating Leases“. Die entsprechenden Miet- und Leasingzahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst.

Des Weiteren werden auch Leasingobjekte im Wege des „Finance Lease“ zur eigenen Nutzung angemietet. In diesem Fall erfolgt eine Aktivierung zu Vertragsbeginn in Höhe des beizulegenden Zeitwertes bzw. des niedrigeren Barwertes der zukünftigen Leasingzahlungen im Leasingvermögen. Korrespondierende Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden als Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.

Die Abschreibung des Leasingvermögens erfolgt über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit, es sei denn das Leasingvermögen geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Leasingvermögens und die Auflösung der Leasingverbindlichkeit über die Nutzungsdauer des Leasingvermögens.

Die Differenz zwischen der gesamten Leasingverpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht den Finanzierungskosten, welche über die Laufzeit des Leasingvertrages erfolgswirksam verteilt werden, so dass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld Anwendung findet.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt entweder zurückgegeben, erworben oder es erfolgt eine Vertragsverlängerung.

Sonstige Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden um öffentliche Zuschüsse gekürzt. Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie nicht aktivierungspflichtig sind. Für Sachanlagen, deren Erwerb oder Herstellung einen Zeitraum von einem Jahr überschreitet, werden, sobald sie die Definition eines qualifizierten Vermögenswertes erfüllen, Fremdkapitalzinsen aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen, wie im Vorjahr, keine qualifizierten Vermögenswerte vor.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Sonstige Sachanlagen

Jahre

 

 

Gebäude

10-25

Technische Anlagen

6-15

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3-15

Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, sind die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswertes gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen.

Die KION Group ermittelt den erzielbaren Betrag primär auf Basis des Nutzungswerts. Dabei werden zukünftig zu erwartende Zahlungsströme mit einem risikoadäquaten Zinssatz abgezinst und das aktuelle und zukünftig erwartete Ertragsniveau, sowie geschäftsfeldspezifische, technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungen berücksichtigt.

Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Für die Folgebewertung wird der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.

Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten. Im Falle der Veräußerung eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird der zurechenbare Anteil des Geschäfts- oder Firmenwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt.

Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die in den Sonstigen (langfristigen) finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen angesetzt, da beobachtbare beizulegende Zeitwerte nicht verfügbar sind und auch andere zulässige Bewertungsverfahren nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen. Eine Veräußerungsabsicht für diese Finanzinstrumente besteht zurzeit nicht. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung erfolgswirksam erfasst.

Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant.

Bei Wertpapieren, die den lang- oder kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten zugeordnet sind, ist nach IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ zu differenzieren zwischen Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FAHfT“), zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren („AfS“) und Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden („HtM“).

In der KION Group wurden im Berichtsjahr keine Wertpapiere in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert („FAHfT“)“ designiert. Somit enthält die Kategorie „FAHfT“ ausschließlich Finanzderivate, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen.

Die zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere („AfS“) werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Handelt es sich um Eigenkapitalbeteiligungen, für die kein Marktpreis verfügbar ist, so erfolgt eine Bilanzierung zu Anschaffungskosten. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden bis zur Realisierung unter Berücksichtigung latenter Steuern gesondert im Eigenkapital erfasst.

Zu jedem Abschlussstichtag sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung werden die Buchwerte auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Liegt ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor (beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), ist ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam zu erfassen.

Wertminderungen werden in entsprechender Höhe wieder zurückgenommen, soweit sich an dem Bilanzstichtag objektive Sachverhalte ergeben, die für eine Wertaufholung sprechen. Die Zuschreibung kann nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ergeben hätten, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, vorgenommen werden. Bei Schuldinstrumenten wird diese Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode und der Berücksichtigung von Wertminderungen angesetzt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetze der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.

Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode (Liability-Method) für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen, sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.

Die aktivischen latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Zinsvorträge sind auf Basis dieser Einschätzung im Vorjahr erstmals teilweise aktive latente Steuern gebildet worden.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen.

Latente Steuerforderungen werden mit latenten Steuerverbindlichkeiten derselben Laufzeit saldiert, sofern sich diese gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt.

Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei auf Basis eines Durchschnitts ermittelt.

Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereichs werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 bilden keinen Bestandteil der Herstellungskosten, da es sich hierbei nicht um qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23.4 handelt. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens („First in first out“) ermittelter Wert.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit etc. ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Forderungen

Forderungen („LaR“) und Sonstige Vermögenswerte sind bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente betreffen Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps und werden für Sicherungszwecke eingesetzt, um Währungs- und Zinsänderungsrisiken zu reduzieren.

Nach IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ sind alle derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden. Die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung (Fair Value Hedge) oder im Eigenkapital (Cash Flow Hedge) ausgewiesen.

Bei der KION Group werden zurzeit nur Cash Flow Hedges zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken eingesetzt.

Im Rahmen eines Cash Flow Hedges werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften oder geplanten Transaktionen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar im Finanzergebnis berücksichtigt.

Liegen die Voraussetzungen für Hedge Accounting nicht vor, wird die Marktwertveränderung derivativer Finanzinstrumente ergebniswirksam erfasst.

Im Rahmen von Hedges einer Nettoinvestition in ausländische Tochtergesellschaften werden die Translationsrisiken aus Beteiligungen mit einer ausländischen funktionalen Währung abgesichert. Unrealisierte Gewinne und Verluste der Sicherungsinstrumente werden bis zur Veräußerung der Gesellschaft im Eigenkapital erfasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Hedges für Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften abgeschlossen.

Nähere Angaben zum Risikomanagement und zu den bilanziellen Auswirkungen von derivativen Finanzinstrumenten sind unter Textziffer [33] erläutert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei diesem Verfahren werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, wie zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie biometrische Rechnungsgrundlagen, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Zeitwert des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert. Das Planvermögen ist zum Marktwert bewertet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Gewinne und Verluste aus „asset ceiling“ werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsrückstellungen wird den Kosten der Funktionsbereiche zugeordnet. Die Verzinsung der Pensionsverpflichtungen, sowie der erwartete Ertrag aus Planvermögen werden innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Zu Einzelheiten der Bewertung siehe Textziffer [26].

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich künftig zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite von Eintrittswahrscheinlichkeiten wird der sich daraus ergebende Mittelwert als Sonstige Rückstellung angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.

Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Rückgriffsansprüche werden dabei nicht berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungssatz ist ein Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Aufzinsungen werden als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Für bekannte Schäden werden Einzelrückstellungen gebildet. Dabei wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Umsatzkosten berücksichtigt.

Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der noch zu erbringenden Leistungen bewertet.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Unternehmen der KION Group einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Ausgaben berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Unternehmens stehen.

Gesellschafterdarlehen, Finanzverbindlichkeiten, Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der erstmalige Ansatz dieser Verbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, abgesetzt.

Anschließend werden Gesellschafterdarlehen, langfristige Finanzverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung von Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten, Vermögenswerten des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung von Leasingverträgen
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen für Steuern und Sonstigen Rückstellungen,
  • der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern.

Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt jährlich auf Basis der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, sowie auf Basis der Dreijahresplanung ergänzt um Wachstumsprognosen für die Jahre 2015 bis 2016 und unter der Annahme von geschäftsbereichsspezifischen Wachstumsraten für den nachfolgenden Zeitraum. Eine Veränderung dieser Einflussfaktoren kann zu Wertminderungen führen. Bezüglich weiterer Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten siehe Textziffer [16].

Bezüglich Leasing verweisen wir auf die Abschnitte zum Absatzleasing und zum Beschaffungsleasing in dieser Textziffer.

Die Verpflichtung aus den leistungsorientierten Pensionszusagen wird auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt. Eine Veränderung von Parametern hätte keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis, da dadurch hervorgerufene Differenzen als versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Für weitere Erläuterungen bezüglich einer Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkung bestimmter Prämissen sei auf die Ausführungen zu den Rückstellungen in Textziffer [26] verwiesen.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Steuern ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern. Die Fachabteilungen der KION Group werden bei den notwendigen Schätzungen bei Bedarf durch externe Rechts- und Steuerberater unterstützt.

Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und den zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Sonstigen Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [29] aufgeführt.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung über die zukünftige Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d.h. wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden, und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und Zinsvorträgen, kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

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