[2] Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage von
§ 315a HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2010 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften:

Im Geschäftsjahr 2010 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:

  • Neufassung IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“;
  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender;
  • Änderungen zu IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütungen“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern;
  • IFRS 3R „Unternehmenszusammenschlüsse“;
  • IFRS 5 (Improvements 2008), „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“;
  • IAS 27R „Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS“;
  • IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, Änderungen hinsichtlich geeigneter Grundgeschäfte;
  • IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“;
  • IFRIC 15 „Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien“;
  • IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“;
  • IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“;
  • IFRIC 18 „Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden“;
  • Improvements to IFRS 2009.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2010 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf eine begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7;
  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation;
  • Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten;
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • Änderungen zu IAS 12 „Ertragsteuern“, begrenzte Änderung an IAS 12 in Bezug auf die Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte;
  • Überarbeitung des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“;
  • Änderung zu IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“, Einstufung von Bezugsrechten (Rechte, Optionen oder Optionsscheinen);
  • Änderungen zu IFRIC 14 „Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“, Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen;
  • IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten“;
  • Improvements to IFRS 2010.

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage werden voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.

Die im Mai 2010 im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projekts verabschiedeten diversen Änderungen betreffen im Wesentlichen terminologische und redaktionelle Aspekte. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erwartet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Verbindlichkeiten aus ausstehenden Lieferantenrechnungen werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Die sonstigen abgegrenzten Schulden werden zusammen mit den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Die Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von +/- 1 Tsd. € kommen. Die einbezogenen Abschlüsse wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION Holding 1 GmbH aufgestellt. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wurden einzelne Vorjahresdaten an die aktuelle Darstellung angepasst.

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