Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Die KION GROUP AG mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, ist beim Amtsgericht Wiesbaden im Handelsregister unter dem Aktenzeichen HRB 27060 eingetragen.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 26. Juli 2016 aufgestellt.
Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2016 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse, anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.
Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zu lesen.
Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Zum 1. Januar 2016 fanden die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals Anwendung:
- Änderungen zu IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, Klarstellungen in Bezug auf Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten;
- Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Angabepflichten;
- Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, Klarstellungen in Bezug auf umsatzabhängige Abschreibungen;
- Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Pflanzen, die der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen;
- Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge;
- Änderungen zu IAS 27 „Einzelabschlüsse“, Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode auf Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss;
- Annual Improvements to IFRSs (2010 – 2012);
- Annual Improvements to IFRSs (2012 – 2014).
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standardänderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben im Zwischenabschluss der KION Group.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die KION Group hat in ihrem verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2016 über die zum Jahresende berichteten Standards und Interpretationen hinaus die nachstehenden Standards und Standardänderungen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:
- Änderungen zu IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“, Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung;
- Klarstellungen zu IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“, Änderungen in Bezug auf die Identifikation von Leistungsverpflichtungen, die Klassifizierung als Prinzipal oder Agent, Umsatzerlöse aus Lizenzen sowie Übergangserleichterungen.
Diese Standards werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt angewandt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“, des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ und des IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ (zuzüglich der Klarstellungen zu IFRS 15) insbesondere im Hinblick auf Mehrkomponentenverträge sowie Verträge zur indirekten Endkundenfinanzierung werden derzeit noch analysiert. Aus der erstmaligen Anwendung der anderen Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.
Konsolidierungskreis
Zum 30. Juni 2016 werden neben der KION GROUP AG insgesamt 23 (31. Dezember 2015: 22) inländische und 83 (31. Dezember 2015: 80) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Darüber hinaus werden unverändert zum 31. Dezember 2015 neun Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen und nach der Equity-Methode bewertet.
Nicht einbezogen werden 52 (31. Dezember 2015: 55) Tochterunternehmen mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb sowie sonstige Beteiligungen.
Unterschriebener Kaufvertrag
Am 21. Juni 2016 vereinbarte die KION Group mit den Verkäufern den Erwerb von 100,0 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der DH Services Luxembourg Holding S.à r.l., Luxemburg. Der Vollzug der Transaktion steht unter Vorbehalt üblicher Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, und wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2016 erfolgen.
Die DH Services Luxembourg Holding S.à r.l. ist die Obergesellschaft der Unternehmensgruppe Dematic. Dematic ist ein führender internationaler Anbieter von hochmodernen, integrierten Automatisierungstechnologien, Software und Dienstleistungen zur Optimierung von Lieferketten. Das Produktportfolio umfasst fahrerlose Transportsysteme, Palettierer, Lagerungs- und Kommissionier-Ausrüstung einschließlich automatisierter Lagersysteme, Sortieranlagen und Fördersysteme, eine führende integrierte Softwareplattform und Automatisierungstechnologien. Dematic ist mit Technologiezentren und Produktionsstätten rund um den Erdball vertreten und verfügt in 22 Ländern über mehr als 100 Standorte. Hiermit wird die KION Group ihre Kompetenz bei immer stärker gefragten Systemlösungen für Intralogistik und Automatisierung nach dem Erwerb der Retrotech Inc. im Februar 2016 und der Egemin Automation 2015 weiter ausbauen, die im Zusammenhang mit Industrie 4.0 eine entscheidende Rolle spielen werden.
Der vorläufige Kaufpreis für das erworbene Nettovermögen liegt in einer Größenordnung von umgerechnet rund 1,9 Mrd. €. Im Kalenderjahr 2015 erwirtschaftete Dematic mit knapp 6.000 hochqualifizierten Mitarbeitern einen Umsatz von rund 1,6 Mrd. € und ein bereinigtes EBIT von rund 150,0 Mio. €.
Für die Finanzierung der Akquisition von Dematic wurde mit einer Gruppe von Banken ein Brückenkredit in Höhe von 3,0 Mrd. € vereinbart. Die Refinanzierung dieses Brückenkredits soll zum Teil durch langfristige Kapitalmarktschulden und Bankkredite und zum anderen Teil durch Eigenkapital erfolgen.
Unternehmenserwerbe
Retrotech Inc.
Am 8. Februar 2016 vereinbarte die KION Group den Erwerb der Retrotech Inc., eines Anbieters für die Systemintegration von automatisierten Lager- und Distributionslösungen. Das Closing der Transaktion ist am 1. März 2016 erfolgt. Der Kaufpreis für die 100-prozentige Beteiligung an der Retrotech Inc. mit Sitz in Rochester im US-Bundesstaat New York beträgt 25,0 Mio. €.
Die mit diesem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Erwerbsnebenkosten belaufen sich auf 0,7 Mio. €. Sie werden als Aufwand der laufenden Periode erfasst und in den allgemeinen Verwaltungskosten innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dieser Unternehmenserwerb wirkte sich auf Basis der vorläufigen Werte zum Erwerbszeitpunkt wie in > TABELLE 24 dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.
Einfluss des Erwerbs von Retrotech Inc. auf die Vermögenslage der KION Group |
24 |
in Mio. € |
Zeitwerte zum |
Geschäfts- oder Firmenwerte |
24,3 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
15,4 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
8,8 |
Flüssige Mittel |
1,7 |
Übrige Aktiva |
3,0 |
Summe Vermögenswerte |
53,2 |
|
|
Finanzverbindlichkeiten |
9,6 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7,5 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
5,0 |
Übrige Passiva |
6,2 |
Summe Schulden |
28,3 |
|
|
Nettovermögen |
25,0 |
|
|
Barzahlung |
25,0 |
Übertragene Gegenleistung |
25,0 |
Im Rahmen dieser Transaktion wurden Forderungen mit einem Bruttobetrag von 8,8 Mio. € erworben, von denen 5,3 Mio. € auf noch nicht fakturierte Forderungen aus Fertigungsaufträgen mit aktivischem Saldo entfallen. Zum Erwerbszeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Betrag der nicht einbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unwesentlich ist. Der Konzernumsatz erhöhte sich aufgrund des Erwerbs um 8,8 Mio. €. Im Konzernergebnis für das 1. Halbjahr 2016 ist ein negativer Ergebnisbeitrag des erworbenen Unternehmens in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € enthalten. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2016 erfolgt, hätte dies zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die von der KION Group im 1. Halbjahr 2016 erzielten Umsatzerlöse und das Konzernergebnis geführt.
Die Kaufpreisverteilung des dargestellten Unternehmenserwerbs ist zum 30. Juni 2016 aufgrund noch abzuschließender Würdigung von Detailaspekten insbesondere im Bereich der langfristigen Fertigungsaufträge vorläufig. Im 2. Quartal 2016 wurde im Wesentlichen die Bewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte innerhalb des Bewertungszeitraums angepasst. Neben der Erhöhung der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich gegenläufig im Zusammenhang mit dieser Anpassung die darauf gebildeten passiven latenten Steuern, sodass sich der zum 30. Juni 2016 erfasste Geschäfts- oder Firmenwert um insgesamt 2,0 Mio. € verminderte.
Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich sowohl aus strategischer als auch aus geografischer Sicht aus dem Zusammenschluss ergeben, sowie den gut ausgebildeten Mitarbeiterstamm. Für den aus diesem Erwerb resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist in der Position „Erwerb von Tochterunternehmen (nach Abzug flüssiger Mittel) und sonstigen Beteiligungen“ ein Netto-Mittelabfluss für den Erwerb der Retrotech Inc. in Höhe von 23,2 Mio. € enthalten.
Übrige Erwerbe
Im Oktober 2015 wurden 100,0 Prozent der Anteile an dem Händler Moden Diesel S.p.A. (vormals: MODEN DIESEL S.R.L.), Modena, Italien, erworben. Ferner wurden Ende Oktober 2015 100,0 Prozent der Anteile an der LR Intralogistik GmbH, Wörth an der Isar, Spezialist für staplerlosen innerbetrieblichen Materialtransport mit Routenzugelementen, erworben. Im Januar 2016 wurden diese beiden Tochterunternehmen erstmalig aufgrund ihrer gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung in den Konzernabschluss der KION Group einbezogen.
Diese Unternehmenserwerbe wirkten sich auf Basis der vorläufigen Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt wie in > TABELLE 25 dargestellt auf den Konzernabschluss der KION GROUP AG aus.
Einfluss der übrigen Erwerbe auf die Vermögenslage der KION Group |
25 |
in Mio. € |
Zeitwerte zum |
Geschäfts- oder Firmenwerte |
9,1 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
4,2 |
Miet- / Leasingvermögen |
10,9 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
4,3 |
Flüssige Mittel |
2,5 |
Übrige Aktiva |
3,4 |
Summe Vermögenswerte |
34,4 |
|
|
Finanzverbindlichkeiten |
1,2 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3,9 |
Übrige Passiva |
9,7 |
Summe Schulden |
14,8 |
|
|
Nettovermögen |
19,6 |
Barzahlung |
13,6 |
Bedingte Gegenleistungen |
6,0 |
Übertragene Gegenleistung |
19,6 |
Die Kaufpreisverteilungen der dargestellten Unternehmenserwerbe sind zum 30. Juni 2016 aufgrund noch abzuschließender Würdigung von Detailaspekten im Bereich der immateriellen Vermögenswerte und Leasing vorläufig. Im 2. Quartal 2016 wurde bei dem italienischen Händler im Wesentlichen die Aktivierung des Miet- / Leasingvermögens innerhalb des Bewertungszeitraums angepasst. Die Analyse der erworbenen Leasingverträge führte zu einer zusätzlichen Aktivierung von Miet- / Leasingvermögen in Höhe von 6,1 Mio. € und zu einer Erhöhung der übrigen Passiva in gleicher Höhe. Die Geschäfts- oder Firmenwerte repräsentieren für die KION Group erwartete Synergieeffekte, die sich sowohl aus strategischer, technologischer als auch aus geografischer Sicht aus dem Zusammenschluss ergeben. Für keinen aus den übrigen Erwerben resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit eine steuerliche Abzugsfähigkeit.
Die bedingten Gegenleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der LR Intralogistik GmbH stellen eine vertragliche Verpflichtung der KION Group dar, im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Nutzbarkeit bestimmter immaterieller Vermögenswerte zusätzliche Zahlungen an die vormaligen Anteilseigner zu leisten. In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist in der Position „Erwerb von Tochterunternehmen (nach Abzug flüssiger Mittel) und sonstigen Beteiligungen“ ein Mittelabfluss im Zusammenhang mit diesen bedingten Gegenleistungen in Höhe von insgesamt 4,1 Mio. € enthalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die in dem vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit Ausnahme der oben beschriebenen neuen bzw. geänderten IFRS im Vergleich zum 31. Dezember 2015 grundsätzlich unverändert. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:
- der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
- der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
- der Klassifizierung von Leasingverträgen,
- dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und der Sonstigen Rückstellungen,
- dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
- dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden.
Die Schätzungen können zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.