Grundlagen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

In der Gesellschafterversammlung vom 25. April 2013 wurde beschlossen, die KION Holding 1 GmbH, mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, in eine Aktiengesellschaft mit der Firma KION GROUP AG umzuwandeln. Die Umwandlung wurde rechtlich mit Eintragung der KION GROUP AG unter dem Aktenzeichen HRB 27060 ins Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden am 4. Juni 2013 wirksam. Sie ist das oberste inländische Mutterunternehmen der KION Group. Das Mutterunternehmen der KION GROUP AG ist die Superlift Holding S.à r.l., Luxemburg.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde vom Vorstand der KION GROUP AG am 7. August 2013 aufgestellt.

Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2013 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.

Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2013 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC /  SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 zu lesen. Für die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses wurden mit Ausnahme der im Folgenden beschriebenen neuen IFRS Standards und Interpretationen die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert übernommen.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2013 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards erstmals Anwendung:

  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation;
  • Änderungen zu IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, Änderungen in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand mit einem nicht dem Marktniveau entsprechenden Zinssatz;
  • Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten;
  • IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“;
  • Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, Änderung in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses;
  • Änderungen zu IAS 12 „Ertragsteuern“, begrenzte Änderung an IAS 12 in Bezug auf die Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte;
  • Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Abschaffung der Korridor-Methode sowie Änderungen in der Darstellung des Pensionsaufwands;
  • IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine“;
  • Improvements to IFRSs (2009–2011).

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich bis auf die nachfolgend aufgeführten Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Anhangangaben der KION Group.

  • Der geänderte IAS 1 führt zu einer überarbeiteten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Konzernergebnisses sind nach Änderung des Standards getrennt darzustellen. Hierbei ist zwischen Posten zu differenzieren, die nie in das Konzernergebnis umgegliedert werden und Posten, die gegebenenfalls in künftigen Perioden in das Konzernergebnis umgegliedert werden.
  • Durch die Veröffentlichung von IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ werden generelle Vorschriften zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in einem separaten Standard geregelt. Die Vorschriften wendet die KION Group erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2013 an. Daraus ergibt sich im Wesentlichen eine Erweiterung der entsprechenden Anhangangaben.
  • Die Auswirkungen der Änderungen an IAS 19 werden im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ beschrieben.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die KION Group hat in ihrem verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2013 über die zum Jahresende noch nicht berücksichtigten Standards und Interpretationen hinaus die nachstehenden Standards und Interpretationen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt:

  • Änderungen zu IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“, Klarstellung im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte;
  • Änderungen zu IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting;
  • IFRIC 21 „Abgaben“.

Diese Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group erst ab dem Zeitpunkt angewandt, an dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage werden voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von + / - 0,1 Mio. € kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.

Konsolidierungskreis

Zum 30. Juni 2013 werden neben der KION GROUP AG insgesamt 19 inländische und 80 ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Zum 11. Juni 2013 hat die Superlift Holding S.à r.l., Luxemburg, im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Form einer Sacheinlage unter anderem sämtliche Anteile an der Superlift Funding S.à r.l., Luxemburg, in die KION GROUP AG eingebracht. Die Superlift Funding S.à r.l. wird daher erstmalig im Juni 2013 in den Konzernzwischenabschluss der KION Group einbezogen.

Darüber hinaus werden unverändert zum 31. Dezember 2012 zehn Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen und nach der Equity-Methode bewertet. Nicht einbezogen werden 40 (31. Dezember 2012: 39) Gesellschaften mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die in dem vorliegenden, verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich unverändert zum 31. Dezember 2012. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Die Änderungen an IAS 19R „Leistungen an Arbeitnehmer“ sind mit retrospektiver Wirkung verpflichtend auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. In der KION Group wurden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste unter Berücksichtigung latenter Steuern schon bisher erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst.

Die erstmalige Anwendung des überarbeiteten IAS 19 für das Geschäftsjahr 2013 führt in der KION Group dazu, dass sich die Gewinnrücklagen / Konzernergebnis zum 1. Januar 2012 um insgesamt 3,3 Mio. € vermindert haben. Dies resultiert zum einen aus der geänderten Definition der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wonach die Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen künftig als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmern ratierlich über den Erdienungszeitraum anzusammeln sind. Dies führt zum 1. Januar 2012 zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen / Konzernergebnis um 1,8 Mio. €. Zum anderen ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand durch die Änderung an IAS 19R sofort zu erfassen, so dass sich die Gewinnrücklage / Konzernergebnis um 0,8 Mio. € vermindert hat. Des Weiteren hat sich aufgrund der Angleichung der erwarteten Rendite für das Planvermögen an den Abzinsungsfaktor die Gewinnrücklage / Konzernergebnis zum 1. Januar 2012 um 4,3 Mio. € vermindert und gegenläufig dazu das Ergebnis aus Pensionsverpflichtungen im sonstigen Konzernergebnis erhöht.

Die Angleichung der erwarteten Rendite für das Planvermögen hat dazu geführt, dass sich das Konzernergebnis rückwirkend für das Geschäftsjahr 2012 um 1,0 Mio. € erhöht und das sonstige Konzernergebnis dazu gegenläufig um 1,0 Mio. € (nach latenten Steuern) vermindert hat. Die geänderte Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen führte zu einer Verminderung des Konzernergebnisses nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2012 um 0,8 Mio. €. Aus den dargestellten Effekten ergab sich für das 1. Halbjahr 2012 eine Erhöhung des Konzernergebnisses nach Ertragsteuern in Höhe von 0,1 Mio. € und eine Minderung im erfolgsneutralen sonstigen Konzernergebnis in Höhe von 0,5 Mio. €.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen für Steuern und sonstigen Rückstellungen,
  • der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern.

Die Schätzungen können zum Beispiel durch Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

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