Grundlagen des verkürzten Konzernzwischen­abschlusses

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die KION GROUP AG mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, ist beim Amtsgericht Wiesbaden im Handelsregister unter dem Aktenzeichen HRB 27060 eingetragen.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht wurden vom Vorstand der KION GROUP AG am 25. Juli 2017 aufgestellt.

Grundlagen der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für die KION Group zum 30. Juni 2017 wurde in Übereinstimmung mit International Accounting Standard (IAS) 34 „Zwischenberichterstattung“ und anderen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union für Zwischenabschlüsse, anzuwenden sind. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gewählt.

Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für am 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwendenden IFRS und die diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC / SIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im verkürzten Konzernzwischenabschluss Anwendung. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 zu lesen.

Die Berichtswährung ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Neu veröffentlichte Standards und Interpretationen werden von den Unternehmen des Konsolidierungskreises der KION Group grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Hiervon ausgenommen ist IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, der aufgrund der Wechselwirkungen mit IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ voraussichtlich vorzeitig zum 1. Januar 2018 erstmals angewendet werden soll.

Vor dem Hintergrund der Analyse der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ist derzeit davon auszugehen, dass die weit überwiegende Anzahl der heutigen Neugeschäfts- und Servicegeschäftsaufträge sowie der Fertigungsaufträge auch künftig die Voraussetzungen für eine zeitpunktbezogene bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllen. Aus der Analyse der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ergibt sich, dass die bisher als Operating-Leasing-Verhältnisse abgebildeten Beschaffungsleasingverhältnisse künftig als Nutzungsrecht zuzüglich einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu erfassen sind und somit zu einem leichten Anstieg der Bilanzsumme führen werden. Darüber hinaus ist eine deutliche Bilanzverlängerung durch die Anwendung von IFRS 16 und IFRS 15 insbesondere im Bereich der indirekten Endkundenfinanzierung zu erwarten. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Verkaufstransaktionen wird künftig voraussichtlich als Leasingverhältnis abzubilden sein. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ insbesondere im Hinblick auf die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte werden derzeit noch analysiert.

Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen veröffentlichten, aber noch nicht angewandten Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein.

Konsolidierungskreis

Zum 30. Juni 2017 werden neben der KION GROUP AG insgesamt 24 (31. Dezember 2016: 25) inländische und 116 (31. Dezember 2016: 114) ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Darüber hinaus werden unverändert zum 31. Dezember 2016 neun Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen und nach der Equity-Methode bewertet.

Nicht einbezogen werden 57 (31. Dezember 2016: 60) Tochterunternehmen mit geringem Geschäftsvolumen bzw. ohne Geschäftsbetrieb sowie sonstige Beteiligungen.

Unternehmenserwerbe

Die Kaufpreisverteilung des Erwerbs von Dematic ist zum 30. Juni 2017 weiterhin aufgrund der noch abzuschließenden Würdigung von Einzelaspekten insbesondere hinsichtlich der latenten Steuern als vorläufig anzusehen. Zudem ist der dargestellte Kaufpreis vorbehaltlich der vertraglichen Überprüfung seitens KION als vorläufig anzusehen.

Im Rahmen der laufenden Kaufpreisallokation haben sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die in dem vorliegenden verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum 31. Dezember 2016 grundsätzlich unverändert. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der KION Group erstellten Zwischenabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und der Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden und
  • der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei langfristigen Fertigungsaufträgen.

Die Schätzungen können zum Beispiel durch eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, die Entwicklung von Währungskursen und Zinssätzen sowie Rohstoffpreisen beeinflusst werden. Zudem können Produktionsfehler, der Wegfall von wesentlichen Kunden oder aber eine veränderte Finanzierung den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.