[29] Rück­stellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Verpflichtungen, künftige und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Dazu werden Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und Voraussetzungen des Plans ergibt, entweder als beitragsorientierte Pläne („Defined Contribution Plans“) oder als leistungsorientierte Pläne („Defined Benefit Plans“) klassifiziert.

Beitragsorientierte Pläne

Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen Versorgungsträger hinaus geht das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber (und gegebenenfalls der Begünstigte selbst) an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Der Gesamtaufwand aus beitragsorientierten Plänen betrug im Geschäftsjahr 92,9 Mio. € (Vorjahr: 84,5 Mio. €). Davon entfielen auf geleistete Arbeitgeberbeiträge an staatliche Pläne 72,8 Mio. € (Vorjahr: 75,0 Mio. €). Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Versorgungssysteme werden unter den Funktionskosten ausgewiesen.

Leistungsorientierte Pläne

Bei leistungsorientierten Plänen wird den Begünstigten durch die Gesellschaft oder über einen externen Versorgungsträger eine bestimmte Leistung zugesagt. Der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch wird durch künftige Gehaltssteigerungen voraussichtlich höher ausfallen als der zum Stichtag fest zugesagte Betrag. Nach Eintritt in den Ruhestand können oftmals Rentenanpassungen erfolgen. Der Verpflichtungsumfang, beschrieben durch den versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der erdienten Anwartschaft auf diese aus heutiger Sicht erreichbare Zusage, wird durch den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung („Defined Benefit Obligation“ [DBO]) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und späterer Rentensteigerungen ausgedrückt.

Die KION Group gewährt gegenwärtig fast allen Mitarbeitern in Deutschland und vielen Beschäftigten im Ausland Pensionszusagen, die feste Leistungsansprüche umfassen und daher nach IFRS als leistungsorientierte Pläne zu bilanzieren sind. Zum 31. Dezember 2017 hat die KION Group in 13 Ländern leistungsorientierte Pläne eingerichtet. Bei allen wesentlichen leistungsorientierten Pensionsplänen hängt die zu gewährende Versorgungsleistung vom individuellen Einkommen ab, entweder direkt oder über zwischengeschaltete Bausteinvereinbarungen. Die bedeutendsten leistungsorientierten Pläne – mit insgesamt 93,0 Prozent (Vorjahr: 92,8 Prozent) des weltweiten Verpflichtungsumfangs – unterhält die KION Group in Deutschland, Großbritannien und den USA.

Deutschland

In Deutschland hängen die im Rahmen der Pensionsordnung 2001 bzw. Pensionsordnung 2002 gewährten Versorgungsleistungen von der Beschäftigungsdauer und dem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt der Mitarbeiter ab (Rentenbausteinzusage). Die Höhe eines Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation mit einem bestimmten Prozentsatz und einem altersabhängigen Verrentungsfaktor. Der Versorgungssatz beträgt 3,4 Prozent (Pensionsordnung 2001) bzw. 2,0 Prozent (Pensionsordnung 2002) des Bruttoarbeitsentgelts, das der Mitarbeiter in dem jeweiligen Berechnungszeitraum bezogen hat. Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf die erdiente Versorgungsanwartschaft als monatliche Altersruheleistung, als Invalidenleistung oder im Fall von Hinterbliebenenversorgung als Witwen- oder Witwerleistung und Waisenleistung. Zudem bestehen für Mitglieder des Vorstands und für leitende Angestellte überwiegend Einzelzusagen. Für Details zu den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG wird auf die Ausführungen unter der Textziffer [45] verwiesen. Die Höhe der Leistungen bei den leitenden Angestellten hängt von der Art der gegebenen Zusage ab. Bei den sogenannten „alten“ Einzelzusagen wurde ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Versorgungsleistung zugesagt. Bei den sogenannten „neuen“ Einzelzusagen besteht die arbeitgeberfinanzierte Zusage aus zwei Komponenten: der fixen Grundversorgung sowie der variablen Aufbauversorgung, mit der in einem beitragsorientierten System jährliche Rentenbausteine erdient werden. Beide Komponenten sind der Höhe nach vom Stellengrad des leitenden Angestellten abhängig. Die bestehenden arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssysteme für Tarifbeschäftigte und außertariflich Angestellte (Pensionsordnung 2001, Pensionsordnung 2002, KION Vorsorgeplan) werden für Neueintritte ab 1. Januar 2018 geschlossen. Ab dem 1. Januar 2018 gilt für Neueintritte teilnehmender Gesellschaften die Pensionsordnung 2018.

Der KION Vorsorgeplan wird zum 1. Januar 2018 für alle tariflichen und außertariflichen Mitarbeiter teilnehmender Gesellschaften durch den KION Vorsorgeplan 2018 abgelöst. Die neuen Pensionspläne sind ebenfalls als beitragsorientierte Systeme gestaltet, bei denen die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden und gleichzeitig eine garantierte Versorgungsleistung zugesagt wird.

Darüber hinaus werden die inländischen Mitarbeiter im Rahmen des KION Vorsorgeplans durch Zusage einer fest definierten Mindestverzinsung beim Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung unterstützt. Die Versorgungsleistungen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Der dabei jeweils eingebrachte Beitrag wird auf Basis einer garantierten Mindestverzinsung von 3,0 Prozent und in Abhängigkeit vom Alter des Mitarbeiters in einen Kapitalbaustein umgerechnet. Die Summe der in den einzelnen Kalenderjahren erworbenen Kapitalbausteine ergibt das Versorgungskapital, das bei Eintritt eines Versorgungsfalls entweder in eine lebenslang laufende Rentenleistung oder in eine einmalige Kapitalzahlung umgerechnet wird.

Die KION Group fördert in Deutschland den Aufbau eigener Altersversorgung außerdem durch einen zusätzlichen Versorgungsbeitrag zur Umwandlung im KION Vorsorgeplan bei einer Teilnahme an der Entgeltumwandlung (sogenannte „Matching Contributions“). Leitende Angestellte erhalten 50,0 Prozent des im Kalenderjahr umgewandelten Beitrags als zusätzlichen Versorgungsbeitrag, wobei die absolute Höhe des Zuschusses als Prozentsatz des Einkommens begrenzt ist (Spanne von 2,5 Prozent bis maximal 5,0 Prozent). Alle übrigen Mitarbeiter, die am betrieblichen Versorgungssystem teilnehmen, erhalten bis zu 0,4 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts.

Die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen in Deutschland deckt die KION Group teilweise durch sogenannte „Contractual Trust Arrangements“ (CTA) ab, die als Planvermögen im Sinne des IAS 19 qualifiziert werden. Die Anlagestrategie und -richtlinien werden den Sicherungstreuhändern vorgegeben. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen nicht. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ist die betriebliche Altersversorgung in Deutschland weitestgehend durch den Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) gesetzlich geschützt.

Großbritannien

In Großbritannien entfallen die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen hauptsächlich auf zwei Pläne. Die zugesagten Leistungen umfassen neben einer lebenslangen Altersrente auch Hinterbliebenenleistungen. Die Höhe der Rente hängt von der Dienstzeit und dem Endgehalt ab.

Die beiden Pläne sind seit mehr als zehn Jahren für neue Mitarbeiter geschlossen. Sie werden von einem individuellen Treuhänderausschuss („Board of Trustees“) überwacht, der den Betrieb, den Finanzierungsstatus und die Anlagestrategie steuert. Der Treuhänderausschuss setzt sich aus von der beteiligten Gesellschaft benannten Personen und aus ausgewählten Begünstigten der Pläne zusammen.

Der Treuhänderausschuss ist nach lokaler Gesetzgebung verpflichtet, mindestens alle drei Jahre eine Bewertung durchzuführen. Im Rahmen der Bewertung der Pensionspläne für die Mitarbeiter der englischen Konzerngesellschaften der KION Group zum Stichtag 1. Januar 2015 einigten sich die Gesellschaft und die Treuhänder der Pensionsfonds im März 2016 auf bestimmte bewertungsrelevante Annahmen, nach denen das Defizit für die beiden Pensionspläne zum 1. Januar 2015 11,1 Mio. € betrug. Auf dieser Basis wurde mit den Treuhändern vereinbart, dass von der KION Group zum Ausgleich des Defizits im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von umgerechnet rund 3,6 Mio. € zu leisten sei. Die Treuhänder und die Gesellschaft überprüfen derzeit die Bewertung zum 1. Januar 2018.

Darüber hinaus wurden dingliche Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten am Immobiliarvermögen englischer Konzerngesellschaften und flexible Sicherheiten an den Mietflotten von englischen Händlergesellschaften in einem Gesamtrahmen von maximal rund 20,3 Mio. € zugunsten der Pensionsfonds verlängert. Die Laufzeit dieser Sicherheiten ist auf vier Jahre bis zum 1. Juli 2021 begrenzt und der Gesamtrahmen reduziert sich nicht durch Leistungen der KION Group. Aufgrund der Lage der jeweiligen Gesellschaften im Hinblick auf derzeitige sowie zukünftige Finanz- und Ertragssituationen wird die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering angesehen.

USA

Die KION Group unterhält nach dem Erwerb von Dematic im Wesentlichen drei leistungsorientierte Pensionspläne in den USA. Die zugesagten Leistungen umfassen neben einer lebenslangen Altersrente auch Hinterbliebenenleistungen.

Lohnempfänger erhalten Rentenzusagen auf Basis von Festbeträgen pro Dienstmonat. Gehaltsempfänger erhalten Leistungen in der Regel in Abhängigkeit von ihrer Dienstzeit und ihrem zum Einfrierungszeitpunkt festgesetzten durchschnittlichen Endgehalt. Die Pläne sind seit Jahren in Bezug auf die zukünftigen Dienstzeiten eingefroren.

Für zwei der Pläne gelten gesetzliche Mindestfinanzierungsbestimmungen, die eine bestimmte Deckungsquote vorschreiben und jährliche Zahlungen in Höhe von umgerechnet rund 5,3 Mio. € vorsehen, um die geforderte Deckungsquote aufrechtzuerhalten.

Übrige Länder

Darüber hinaus bestehen in der Schweiz und den Niederlanden jeweils umfangreiche Vermögenshinterlegungen in externen, zugriffsbeschränkten Pensionsfonds. Entscheidungen hinsichtlich der Dotierung des Planvermögens werden unter Berücksichtigung der Entwicklung von Planvermögen und Pensionsverpflichtungen unter Beachtung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen für die Deckung sowie der nach den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abzugsfähigen Beträge getroffen.

Bewertungsannahmen

Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen an ehemalige Mitarbeiter der KION Group sowie ihre Hinterbliebenen nach IAS 19 „Employee Benefits“ gebildet. Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs wird zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen für die zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Die Annahmen variieren unter anderem in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Währung, in der die Leistungszusagen bestehen bzw. die Anlage des Fondsvermögens erfolgt, sowie von den Kapitalmarkterwartungen.

Den Berechnungen der Leistungszusagen werden aktuelle, versicherungsmathematisch ermittelte, biometrische Wahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt. Des Weiteren kommen Annahmen über die künftige Fluktuation in Abhängigkeit von Alter und Dienstjahren ebenso wie Pensionierungswahrscheinlichkeiten zur Anwendung. Der Berechnung der DBO zum Bewertungsstichtag liegen die in der > TABELLE 077 dargestellten erheblichen Annahmen als gewichteter Durchschnitt zugrunde.

Annahmen Pensionsrückstellungen

077

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

 

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Abzinsungsfaktor

1,95 %

1,90 %

2,35 %

2,55 %

3,60 %

4,05 %

1,41 %

1,35 %

Gehaltssteigerung

2,75 %

2,75 %

4,12 %

4,12 %

1,49 %

2,51 %

Rentensteigerung

1,75 %

1,75 %

3,37 %

3,47 %

0,27 %

0,28 %

Der unterstellte Abzinsungsfaktor wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag erzielten Renditen für hochrangige, festverzinsliche Industrieanleihen („Corporate Bonds“) mit einem Rating von AA ermittelt, wobei die Laufzeit der Anleihen der voraussichtlichen Fristigkeit der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllenden Verpflichtungen entspricht. Die Pensionsverpflichtungen ausländischer Gesellschaften werden nach vergleichbaren Grundsätzen und unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten berechnet.

Die zukünftigen Gehaltssteigerungen werden unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der wirtschaftlichen Situation jährlich geschätzt.

Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden im Inland seit dem 31. Dezember 2009 modifizierte „Richttafeln 2005 G“ von Dr. K. Heubeck zugrunde gelegt; darin ist im Vergleich zu den unmodifizierten Richttafeln eine etwas höhere Lebenserwartung von Männern berücksichtigt. Für die zwei leistungsorientierten Pläne in Großbritannien werden die S1NA CMI 2013 (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne [SAPS] unter Berücksichtigung eines normalen gesundheitlichen Zustands) mit einem Langzeittrend von 1,25 Prozent p. a. zugrunde gelegt. In den USA werden die modifizierten Sterbetafeln RP-2014 mit generationsabhängiger projektiver Skala MP-2016 angewendet.

Die in der > TABELLE 077 nicht genannten versicherungsmathematischen Annahmen wie zum Beispiel Fluktuation, Invalidisierung etc. werden entsprechend den im jeweiligen Land anerkannten Erwartungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse und Erwartungen der betroffenen Gesellschaften bestimmt.

Für die Ermittlung des Nettozinsaufwands („Net Interest Cost“) und des Aufwands für die im laufenden Geschäftsjahr erdienten Leistungen („Current Service Cost“) wurden die in der > TABELLE 078 dargestellten erheblichen Annahmen als gewichteter Durchschnitt zugrunde gelegt.

Annahmen Pensionsaufwendungen

078

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

 

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Abzinsungsfaktor

1,90 %

2,35 %

2,55 %

3,75 %

4,05 %

3,80 %

1,35 %

1,61 %

Gehaltssteigerung

2,75 %

2,75 %

4,12 %

4,25 %

2,51 %

2,50 %

Rentensteigerung

1,75 %

1,75 %

3,47 %

3,13 %

0,28 %

0,42 %

Abweichungen zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Entwicklung des Verpflichtungsumfangs sowie der hinterlegten Vermögenswerte, die sogenannten Neubewertungen, werden gemäß IAS 19 sofort erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Somit wird in der Bilanz als Versorgungsschuld grundsätzlich der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen.

Bei einem extern finanzierten Versorgungssystem wird dieser Anwartschaftsbarwert um das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögen des externen Versorgungsträgers (Planvermögen) gekürzt. Übersteigt das Planvermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung (Nettovermögen), wird nach IAS 19 ein Aktivposten ausgewiesen. Die Vorschrift des IAS 19.64 in Verbindung mit den erläuternden und ergänzenden Vorgaben der IFRIC 14 lässt im Fall der Vermögensüberdeckung den Ansatz eines Vermögenswerts nur dann zu, wenn der jeweiligen Gesellschaft als verpflichtetem Arbeitgeber daraus künftige wirtschaftliche Vorteile in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen oder in Form von Rückerstattungen entstehen. Soweit das Vermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Zwei leistungsorientierte Pensionspläne in Großbritannien weisen zum Bilanzstichtag eine Überdeckung des Planvermögens über den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung aus, für welche die Vorschriften über die Begrenzung des in der Bilanz zu aktivierenden Vermögenswerts nicht greifen.

Bilanz

Der Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung (DBO) hat sich wie in der > TABELLE 079 dargestellt entwickelt.

Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen

079

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Barwert der Verpflichtung zum 01.01.

974,7

829,7

448,5

440,5

218,1

0,4

127,8

123,6

1.769,1

1.394,2

Änderung Konsolidierungskreis

0,5

38,3

214,8

2,0

0,5

255,1

Währungseffekte

–17,4

–62,7

–28,2

10,9

–4,6

0,7

–50,2

–51,1

Laufender Dienstzeitaufwand

35,5

30,4

1,0

0,9

0,1

0,1

4,0

3,9

40,6

35,3

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–)

–0,1

–0,1

–0,1

–0,1

Zinsaufwand

18,0

19,4

10,9

14,5

7,7

1,3

1,4

1,9

38,1

37,1

Arbeitnehmerbeiträge

3,5

2,9

1,0

1,0

4,5

4,0

Vom Arbeitgeber direkt geleistete Versorgungsleistungen

–15,6

–12,8

–0,4

–1,9

–1,1

–17,9

–13,9

Aus dem Planvermögen geleistete Versorgungsleistungen

–1,2

–2,3

–16,6

–18,5

–7,7

–1,2

–2,7

–5,9

–28,3

–27,9

Übertragung auf andere Versorgungsträger

–0,5

–0,2

0,1

–0,4

–0,2

Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung bei den demografischen Annahmen

–0,4

5,0

–0,0

–0,7

4,6

–0,7

Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

–11,8

80,4

2,8

83,3

14,2

–8,1

–0,7

5,2

4,5

160,7

erfahrungsbedingten Veränderungen

–1,7

–11,1

0,1

–9,5

1,2

–0,0

0,0

–2,6

–0,5

–23,2

Barwert der Verpflichtung zum 31.12.

1.001,4

974,7

428,9

448,5

210,0

218,1

124,2

127,8

1.764,4

1.769,1

davon direkt zugesagt (ohne Planvermögen)

436,9

427,7

0,0

0,0

7,3

7,9

37,6

37,7

481,8

472,6

davon mit Planvermögen hinterlegt

564,5

547,0

428,9

448,5

202,6

210,3

86,6

90,2

1.282,6

1.296,5

Die DBO in den übrigen Ländern entfällt größtenteils auf Tochtergesellschaften in der Schweiz (2017: 50,2 Mio. €; 2016: 53,7 Mio. €) und in den Niederlanden (2017: 35,7 Mio. €; 2016: 36,2 Mio. €).

In der > TABELLE 080 wird die Entwicklung der Zeitwerte des Planvermögens dargestellt.

Entwicklung des Planvermögens

080

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Zeitwert des Planvermögens zum 01.01.

86,3

79,8

455,7

467,2

167,0

81,4

79,4

790,4

626,4

Änderung Konsolidierungskreis

156,0

156,0

Währungseffekte

–17,9

–65,7

–21,9

8,3

–3,9

0,6

–43,6

–56,7

Zinsertrag aus Planvermögen

1,6

1,9

11,1

15,5

5,6

1,0

0,8

1,1

19,1

19,5

Arbeitnehmerbeiträge

3,5

2,9

1,0

1,0

4,5

4,0

Arbeitgeberbeiträge

0,9

0,9

3,9

4,3

3,9

0,0

1,3

1,3

10,0

6,6

Aus dem Planvermögen geleistete Versorgungsleistungen

–1,2

–2,3

–16,6

–18,5

–7,7

–1,2

–2,7

–5,9

–28,3

–27,9

Übertragung auf andere Versorgungsträger

–0,1

–0,1

–0,1

–0,1

Neubewertungen

2,9

3,1

12,4

52,8

18,0

2,9

0,6

4,0

33,9

62,8

Zeitwert des Planvermögens zum 31.12.

93,8

86,3

448,7

455,7

165,0

167,0

78,4

81,4

785,9

790,4

Im Geschäftsjahr 2017 haben Mitarbeiter in Deutschland insgesamt 3,5 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) im Rahmen des KION Vorsorgeplans gewandelt.

Die Arbeitgeberbeiträge 2017 in Großbritannien in Höhe von 3,9 Mio. € enthalten aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Einmalzahlungen in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) in Pensionsfonds. Darüber hinaus wurden in Deutschland für die übrigen Vorstandsmitglieder der KION GROUP AG Einmalzahlungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) in einen inländischen CTA geleistet.

Die erwarteten Zahlungen für das Folgejahr belaufen sich auf 26,1 Mio. € (2017: 28,5 Mio. €). Diese umfassen 6,8 Mio. € (2017: 10,1 Mio. €) erwartete Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen sowie 19,3 Mio. € (2017: 18,4 Mio. €) erwartete direkte Rentenzahlungen, die nicht durch entsprechende Erstattungen aus dem Planvermögen gedeckt sind. In den erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für 2018 sind Zahlungen in Höhe von 5,1 Mio. € für ein Plan in den USA berücksichtigt.

Die Überleitung des Finanzierungsstatus und der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen auf die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember ausgewiesenen Beträge ist der > TABELLE 081 zu entnehmen.

Finanzierungsstatus und Nettoverpflichtung

081

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen

–564,5

–547,0

–428,9

–448,5

–202,6

–210,3

–86,6

–90,2

–1.282,6

–1.295,9

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

93,8

86,3

448,7

455,7

165,0

167,0

78,4

81,4

785,9

790,4

Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (–)

–470,7

–460,7

19,8

7,3

–37,6

–43,3

–8,1

–8,7

–496,7

–505,5

Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen

–436,9

–427,7

–0,0

–0,0

–7,3

–7,9

–37,6

–37,7

–481,8

–473,2

Nettoverpflichtung (–) bzw. Nettovermögen (+) zum 31.12.

–907,5

–888,3

19,8

7,3

–45,0

–51,2

–45,8

–46,4

–978,5

–978,7

davon ausgewiesen unter „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“

–907,5

–888,3

–4,4

–5,0

–45,0

–51,2

–45,8

–46,4

–1.002,7

–991,0

davon ausgewiesen unter „Sonstige langfristige Vermögenswerte“

24,2

12,3

24,2

12,3

Für die KION Group ergibt sich insgesamt ein Dotierungsgrad (Verhältnis zwischen Planvermögen und Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung) in Höhe von 44,5 Prozent (Vorjahr: 44,7 Prozent).

Die bilanziellen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in der > TABELLE 082 fortentwickelt.

Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

082

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Stand zum 01.01.

888,3

749,9

5,0

3,6

51,2

0,4

46,4

44,3

991,0

798,0

Änderung Konsolidierungskreis

0,5

38,3

58,8

2,0

0,5

99,1

Währungseffekte

–0,2

–0,6

–6,3

2,5

–0,8

0,1

–7,3

2,1

Dienstzeitaufwand gesamt

35,5

30,4

0,0

0,0

0,1

0,1

3,9

3,8

39,5

34,3

Nettozinsaufwand

16,5

17,4

0,1

0,1

2,1

0,4

0,6

0,8

19,3

18,7

Vom Arbeitgeber direkt geleistete Versorgungsleistungen

–15,6

–12,8

–0,4

–1,9

–1,1

–17,9

–13,9

Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen

–0,9

–0,9

–0,3

–0,3

–3,9

–0,0

–1,3

–1,3

–6,4

–2,5

Übertragungen auf andere Versorgungsträger

–0,4

–0,2

0,1

–0,3

–0,2

Neubewertungen

–16,4

66,2

–0,3

2,2

2,4

–11,0

–1,3

–2,1

–15,6

55,3

Stand zum 31.12.

907,5

888,3

4,4

5,0

45,0

51,2

45,8

46,4

1.002,7

991,0

Kapitalflussrechnung

Bei nicht durch externes Vermögen gedeckten Zusagen werden die Zahlungen an die Leistungsempfänger direkt vom Unternehmen geleistet und belasten somit den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Sind die Leistungszusagen durch externes Vermögen unterlegt, so werden die Zahlungen aus dem vorhandenen Planvermögen geleistet und sind für das Unternehmen liquiditätsneutral. In diesem Fall führen stattdessen gegebenenfalls durch das Unternehmen geleistete Zuwendungen zu den externen Pensionsfonds zu einem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit.

Für die wesentlichen Pensionszusagen der KION Group wurden im Berichtsjahr 46,2 Mio. € (Vorjahr: 41,8 Mio. €) an Leistungszahlungen erbracht, davon wurden 17,9 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €) vom Unternehmen direkt und 28,3 Mio. € (Vorjahr: 27,9 Mio. €) aus Planvermögen geleistet. Die liquiditätswirksamen Dotierungen des Planvermögens betrugen im Berichtsjahr 10,0 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €). Außerdem wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) auf externe Versorgungsträger übertragen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Für Leistungszusagen werden nach den Bilanzierungsvorschriften des IAS 19 versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt, um nach festen Regeln den zu erfassenden periodengerechten Aufwand zu bestimmen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigende periodenbezogene Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich zusammen aus verschiedenen gesondert zu berechnenden und offenzulegenden Komponenten.

Der Dienstzeitaufwand („Service Cost“) entspricht dem im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsanspruch und ist ergebniswirksam zu berücksichtigen. Er berechnet sich als der Anwartschaftsbarwert desjenigen Anteils der im Versorgungsfall zu erwartenden DBO, der gemäß der individuell erreichbaren Dienstzeit dem jeweiligen Geschäftsjahr zuzurechnen ist.

Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand entsteht im Fall einer Änderung der Versorgungszusage und wird sofort und vollständig erfasst.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Nettozinsaufwand / -ertrag, der sich aus der Multiplikation der Nettoschuld (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung abzüglich Planvermögen) oder des Nettovermögens (sofern das Planvermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung übersteigt) zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Abzinsungsfaktor ergibt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 erfasste Gesamtaufwand für leistungsorientierte Pensionspläne (Aufwendungen abzüglich Erträgen) setzt sich wie in der > TABELLE 083 dargestellt zusammen.

Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen

083

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Laufender Dienstzeitaufwand

35,5

30,4

1,0

0,9

0,1

0,1

4,0

3,9

40,6

35,3

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–)

–0,1

–0,1

–0,1

–0,1

Dienstzeitaufwand gesamt

35,5

30,4

1,0

0,9

0,1

0,1

3,9

3,8

40,5

35,1

Zinsaufwand

18,0

19,4

10,9

14,5

7,7

1,3

1,4

1,9

38,1

37,1

Zinsertrag aus Planvermögen

–1,6

–1,9

–11,1

–15,5

–5,6

–1,0

–0,8

–1,1

–19,1

–19,5

Nettozinsaufwand (+) bzw. -zinsertrag (–)

16,5

17,4

–0,2

–1,0

2,1

0,4

0,6

0,8

18,9

17,6

Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen gesamt

52,0

47,9

0,8

–0,1

2,2

0,5

4,5

4,6

59,5

52,7

Die KION Group weist insgesamt einen Nettozinsaufwand in Höhe von 18,9 Mio. € (Vorjahr: 17,6 Mio. €) im Finanzergebnis aus. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen werden in den Funktionskosten bilanziert.

Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen betragen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 53,1 Mio. € (Vorjahr: 82,3 Mio. €).

Erfolgsneutral erfasste Beträge

Die Neubewertungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen, die in der Aufstellung der im Konzern-Eigenkapital erfassten Beträge ausgewiesen werden, haben sich im Geschäftsjahr wie in > TABELLE 084 dargestellt entwickelt.

Erfolgsneutral erfasste Beträge

084

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Beträge zum 01.01.

–350,4

–284,2

–57,1

–42,8

11,6

–26,0

–28,0

–421,9

–355,0

Währungseffekte

2,1

6,7

–1,3

0,6

0,7

–0,1

1,5

7,1

Gewinne (+) und Verluste (–) aus der Neubewertung der Verpflichtungen

13,5

–69,3

–2,5

–73,7

–20,4

8,2

0,8

–1,9

–8,7

–136,8

Gewinne (+) und Verluste (–) aus der Neubewertung des Planvermögens

2,9

3,1

12,4

52,8

18,0

2,9

0,6

4,0

33,9

62,8

Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Beträge zum 31.12.

–334,0

–350,4

–45,1

–57,1

7,9

11,6

–24,0

–26,0

–395,1

–421,9

Die Komponenten der Neubewertungen aus Pensionsverpflichtungen sind in der > TABELLE 079 aufgeführt.

Die Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Planvermögens entfallen vollständig auf erfahrungsbedingte Anpassungen. Die Änderungen von Schätzungen in Bezug auf leistungsorientierte Pensionszusagen führten zum 31. Dezember 2017 nach Abzug latenter Steuern insgesamt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 18,7 Mio. € (Vorjahr: Verminderung um 50,1 Mio. €).

Zusammensetzung des Planvermögens

Das Planvermögen der wesentlichen Pensionspläne setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: > TABELLE 085

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

085

 

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

in Mio. €

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Aktien

26,7

24,7

53,8

87,8

72,6

77,9

10,1

9,7

163,1

200,0

Festverzinsliche Wertpapiere

28,8

26,4

362,9

361,5

78,9

74,5

12,1

16,3

482,7

478,7

Immobilien

6,7

5,9

5,4

4,7

12,1

10,6

Versicherungspolicen

46,3

47,2

46,3

47,2

Sonstige

31,6

29,3

32,0

6,5

13,5

14,6

4,5

3,6

81,6

54,0

Planvermögen gesamt

93,8

86,3

448,7

455,7

165,0

167,0

78,4

81,4

785,9

790,4

davon Vermögenswerte ohne Preisnotierung an einem aktiven Markt gesamt

9,0

9,0

7,9

47,8

48,9

64,7

57,9

Versicherungspolicen

46,3

47,2

46,3

47,2

Sonstige

9,0

9,0

7,9

1,5

1,7

18,4

10,7

Das Planvermögen enthält keine selbst genutzten Immobilien oder andere selbst genutzten Vermögenswerte.

Sensitivitätsanalyse

Der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtung liegen die zuvor in der > TABELLE 077 aufgeführten erheblichen Annahmen zugrunde. Bei Variation jeweils einer Annahme und Beibehaltung der übrigen Annahmen ergeben sich die in der > TABELLE 086 dargestellten Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung.

Sensitivität Barwert der Verpflichtungen

086

in Mio. €

 

2017

2016

Abzinsungsfaktor

Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte

–279,7

–284,1

Verringerung um 1,0 Prozentpunkte

373,1

380,5

Gehaltssteigerung

Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte

18,7

20,6

Verringerung um 0,5 Prozentpunkte

–18,7

–20,7

Rentensteigerung

Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte

42,2

40,1

Verringerung um 0,25 Prozentpunkte

–40,2

–39,5

Lebenserwartung

Zunahme um 1 Jahr

61,7

65,2

Die in der > TABELLE 086 dargestellte Sensitivitätsanalyse ist nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtung, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen erheblichen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. Die Ermittlung der Sensitivitäten erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) wie für die Bewertung der in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 erfassten Verpflichtung.

Künftige Leistungszahlungen

Für die zum 31. Dezember 2017 bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre die in der > TABELLE 087 dargestellten Leistungszahlungen prognostiziert. Die erwarteten Versorgungsleistungen teilen sich auf in künftige vom Arbeitgeber direkt zu zahlende Leistungen (für 2018: 19,3 Mio. €) und in künftige aus dem vorhandenen Planvermögen zu zahlende Leistungen (für 2018: 28,8 Mio. €).

Erwartete Versorgungsleistungen

087

in Mio. €

Deutschland

Großbritannien

USA

Übrige

Gesamt

2018

18,4

16,8

9,2

3,7

48,1

2019

19,1

17,3

9,0

4,0

49,4

2020

20,5

17,3

9,6

4,9

52,3

2021

22,0

17,4

10,1

5,2

54,8

2022

24,2

17,6

10,5

4,6

56,9

2023 bis 2027

145,3

89,1

56,1

27,6

318,2

Die auf Basis der Anwartschaftsbarwerte gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag in Deutschland 22,2 Jahre (Vorjahr: 22,7 Jahre), in Großbritannien 15,5 Jahre (Vorjahr: 15,4 Jahre), in den USA 14,1 Jahre (Vorjahr: 14,3 Jahre) und in den übrigen Ländern 16,0 Jahre (Vorjahr: 16,5 Jahre).

Risiken

Der Dotierungsgrad, die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen und die damit verbundenen Kosten hängen von der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe des Abzinsungsfaktors angenommen, der auf Grundlage der erzielten Rendite für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit einem Rating von AA ermittelt wird. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens die angewandten Abzinsungsfaktoren unterschreitet, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen. Zudem wird die Höhe der Nettoverpflichtung insbesondere durch die Abzinsungsfaktoren beeinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau besonders in der Eurozone zu einer vergleichsweise hohen Nettoverpflichtung beiträgt.

Das Planvermögen ist – insbesondere in Großbritannien – überwiegend in Unternehmensanleihen und inflationsindexierten britischen Staatsanleihen angelegt. Den Marktpreisrisiken beim Planvermögen – besonders bei Aktien – wird durch die Festlegung der Anlagestrategie und der Anlagerichtlinien sowie der laufenden Überwachung der Wertentwicklung begegnet. Zudem könnte ein negativer Trend auf den Finanzmärkten signifikante Auswirkungen auf die teilweise im Ausland bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen haben.

Des Weiteren trägt die KION Group in vollem Umfang das Risiko von möglichen zukünftigen Rentenanpassungen aufgrund der Langlebigkeit und der Inflation.

Die Einbringungen durch die Mitarbeiter im Rahmen des KION Vorsorgeplans (Entgeltumwandlung) in Deutschland werden in Fondsanteilen angelegt. Sofern die tatsächliche Rendite dieser Fondsanteile die den teilnehmenden Mitarbeitern garantierte Verzinsung in Höhe von 3,0 Prozent unterschreitet, erhöhen sich die Personalaufwendungen der KION Group.